{"id":1607,"date":"2011-12-05T20:49:14","date_gmt":"2011-12-05T19:49:14","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--freiewhlerbarleben-qtb.de\/blog\/?p=1607"},"modified":"2013-02-24T00:18:22","modified_gmt":"2013-02-23T23:18:22","slug":"sitzung-des-gemeinderates-am-1-12-2011","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/?p=1607","title":{"rendered":"Sitzung des Gemeinderates am 1.12.2011"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 8.1 Vereinsf\u00f6rderung \u2013 Antrag unserer Fraktion<\/strong><br \/>\nDer Gemeinderat sollte sich mit den Antr\u00e4gen von Herrn Juhl (TSV 1874 Barleben e.V.) und Herrn Kelterer (TTV Barleben 09 e.V.) auseinandersetzen, die in jeweils einem Brief an die Gemeinder\u00e4te die kostenfreie Nutzung von R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr ihre Sportvereine beantragt hatten. Uns war besonders daran gelegen, dass die Verwaltung die rechtlichen Grundlagen dazu pr\u00fcft, da<strong> in Sachsen Anhalt<\/strong> tats\u00e4chlich den Sportvereinen eine <strong>kostenfreie<\/strong> Nutzung von Sportst\u00e4tten <strong>gesetzlich<\/strong> zugesichert ist. Dies ist in der Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sportst\u00e4tten (GVBl.LSA 1997) geregelt. Es war zu pr\u00fcfen, ob die Entgeltordnung der Gemeinde f\u00fcr die Mittellandhalle, in welcher die teilweise Erstattung von Betriebskosten durch die Sportvereine festgelegt ist, dem entgegensteht. Die Pr\u00fcfung durch die Verwaltung ergab: Die Mittellandhalle ist keine Sportst\u00e4tte sondern eine Mehrzweckhalle, deshalb steht unsere Entgeltordnung im Einklang mit den g\u00fcltigen gesetzlichen Regelungen. Entsprechende Mitteilungen an die beiden Vereine werden vorgenommen.<br \/>\nIn einem zweiten Punkt haben wir Auskunft \u00fcber alle bestehenden Kooperationsvertr\u00e4ge der Gemeinde mit Vereinen beantragt. Hier wurde durch den B\u00fcrgermeister (BM) zugesichert, dass interessierte Gemeinderatsmitglieder diese bei Herrn Nase in der Verwaltung einsehen k\u00f6nnten. In einem weiteren Unterpunkt wurde der BM aufgefordert offenzulegen, <!--more-->bei welchen Vereinen in den letzten 3 Jahren durch die Gemeinde Personal- und Mietkosten gef\u00f6rdert, bzw. Mieten erlassen wurden. Wie erwartet wurde die Diskussion dazu sehr unsachlich, Mitglieder der FDP empfanden dies als Zumutung. Wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht, f\u00fchrt aber an der Auskunftspflicht des BM kein Weg vorbei! Letztlich wurde zugesichert, eine entsprechende Aufstellung vorzunehmen. Hintergrund dieses Auskunftsverlangens war auch das von der Verwaltung und einigen Gemeinder\u00e4ten immer wieder vorgebrachte Scheinargument wenn es um notwendige Unterst\u00fctzung der LIBa ging, alle Vereine w\u00fcrden gleich behandelt und Personalkosten k\u00f6nnten nicht gef\u00f6rdert werden. Bekannt ist uns aber, dass dies z.B. im Fu\u00dfballverein Barleben, bei OK-Live, im Sportverein Ebendorf und im Jugendklub geschieht bzw. geschehen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 8.2\u00a0 Kooperationsvertrag LIBa &#8211; Antrag unserer Fraktion<\/strong><br \/>\nDurch die Verwaltung wurde wieder einmal aufgelistet, was Frau Br\u00e4mer (Vorsitzende und auch anwesend) angeblich alles nicht unternommen h\u00e4tte und warum man keinen Kooperationsvertrag mit dem LIBa-Verein e.V. abschlie\u00dfen kann. Da der Mietvertrag mit der kostenfreien Nutzung der R\u00e4umlichkeiten im Komplex Mittellandhalle am 31.12.2011ausl\u00e4uft, hatten wir erhofft, dass ein tragf\u00e4higer Kompromiss zustande kommt, der dem Verein mit seinen anerkannten Projekten auch zuk\u00fcnftig eine gute Arbeit erlaubt. Die Diskussion dazu war wieder einmal nicht zielf\u00fchrend, denn seitens des BM immer nur zu begr\u00fcnden, was alles nicht geht, bringt den Verein nicht weiter. Ohne die jetzigen R\u00e4umlichkeiten im Komplex der Mittellandhalle droht die Schlie\u00dfung des LIBa-Familienzentrums. Der Verein wird eine Jahresmiete von ca. 16.000 \u20ac nicht ohne F\u00f6rderung der Gemeinde aufbringen k\u00f6nnen. Im \u00dcbrigen ist uns kein Verein bekannt, der aus eigner Tasche eine derart hohe Miete aufbringen soll, um gemeinn\u00fctzige Vereinsarbeit aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. <strong>Das besondere bei der LIBa ist, dass diese der Allgemeinheit und nicht speziell den Vereinsmitgliedern zu Gute kommt.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 8.3. Kita Ebendorf \u2013 Antrag von Frau Wischeropp (unsere Fraktion)<\/strong><br \/>\nDer Kindergarten Ebendorf ist nach aufw\u00e4ndiger Sanierung wegen N\u00e4sse und Pilzbefall nun teilweise dauerhaft gesperrt. Um zu ermitteln, wer f\u00fcr diese Geldverschwendung verantwortlich ist, hatte unsere Fraktion gemeinsam mit einigen Anderen Akteneinsicht beantragt und auch vorgenommen (Antrag vom 23.11.2010). Der Kindergarten Ebendorf ist aber nach unserer Hauptsatzung in die Zust\u00e4ndigkeit des Ebendorfer Ortschaftsrates (OR) \u00fcbertragen worden. Deshalb wollte Frau Wischeropp erreichen, dass auch den OR-Mitgliedern diese Akteneinsicht gew\u00e4hrt wird. Dies wurde vom BM abgelehnt. Auf Nachfrage, wie es nun mit dem Kindergarten weitergeht, konnte keine befriedigende Auskunft gegeben werden. Mittel f\u00fcr einen Neubau sind im Haushaltsplan 2012 jedenfalls nicht eingestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>TOP 12.<br \/>\n<\/strong>Es wurde eine neue Baumschutzsatzung der Gemeinde beschlossen. Diese kann in der Verwaltung und wahrscheinlich dann auch im Internet eingesehen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 18. Geb\u00fchrensatzung f\u00fcr unsere Kindereinrichtungen<\/strong><br \/>\nWie schleppend die geforderte Angleichung der verschiedenen Geb\u00fchrensatzungen der ehemaligen Einzelgemeinden vorangeht, wurde an dieser Stelle schon erw\u00e4hnt. Aufgrund fehlender Er\u00f6ffnungsbilanzen der letzten Jahre, konnte immer noch keine aktuelle Kalkulation f\u00fcr die geltenden Geb\u00fchren vorgelegt werden. Es wurde folgendes beschlossen:<br \/>\na)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Geb\u00fchren werden erst im Jahr 2012 angeglichen, die Er\u00f6ffnungsbilanz soll dann vorliegen. Der Antrag von Frau M\u00fcller, vor\u00fcbergehend erst einmal die niedrigeren Beitragss\u00e4tze aus Meitzendorf anzusetzen wurde abgelehnt.<br \/>\nb)\u00a0\u00a0 \u00a0Die Formulierungen bez\u00fcglich der \u201eGeschwisterkindregelungen\u201c (erm\u00e4\u00dfigte Geb\u00fchren bei 2 und mehr Kindern) werden sofort vereinheitlicht.<br \/>\nc)\u00a0\u00a0 \u00a0Bei der Erm\u00e4\u00dfigung unter b) werden nun Kindergarten, Kinderkrippe und Hort gleichberechtigt anerkannt.<br \/>\nDer letzte Punkt wurde erst nach Hinweisen von Eltern an mich im Hauptausschuss beantragt und nun beschlossen. Jetzt gilt also: Werden in einer Familie 2 oder mehr Kinder in einer der 3 genannten kommunalen Einrichtungen in Barleben betreut, tritt die Erm\u00e4\u00dfigungsklausel in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>TOP 8.1 Vereinsf\u00f6rderung \u2013 Antrag unserer Fraktion Der Gemeinderat sollte sich mit den Antr\u00e4gen von Herrn Juhl (TSV 1874 Barleben e.V.) und Herrn Kelterer (TTV Barleben 09 e.V.) auseinandersetzen, die in jeweils einem Brief an die Gemeinder\u00e4te die kostenfreie Nutzung von R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr ihre Sportvereine beantragt hatten. 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