{"id":1842,"date":"2012-02-24T19:40:59","date_gmt":"2012-02-24T18:40:59","guid":{"rendered":"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/blog\/?p=1842"},"modified":"2013-02-24T00:01:49","modified_gmt":"2013-02-23T23:01:49","slug":"gemeinderatssitzung-am-23-2-2012","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/?p=1842","title":{"rendered":"Gemeinderatssitzung am 23.2.2012"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 4: Entwurf einer neuen Gefahrenabwehrverordnung<\/strong><br \/>\nFolgende Punkte wurden mit unserer Mitwirkung ver\u00e4ndert oder neu aufgenommen: Hunde sind innerhalb der zusammenh\u00e4ngenden \u00f6rtlichen Bebauung im \u00f6ffentlichen Bereich in der Zeit von 6.00 Uhr fr\u00fch bis 22.00 Uhr abends an der Leine zu f\u00fchren. Ruhest\u00f6render L\u00e4rm ist von 22.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens untersagt, eine Mittagsruhe entf\u00e4llt zuk\u00fcnftig. Neu ist auch, dass das Betreten von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Eisfl\u00e4chen nur dann erlaubt ist, wenn der Eigent\u00fcmer dies gestattet. Der Entwurf der Verwaltung dazu beinhaltete ein generelles Betretungsverbot. Dies h\u00e4tte z.B. auch die Pachtgew\u00e4sser der Angelfreunde betroffen. Hierzu hatte ich schon im Ortschaftrat Barleben eine entsprechende \u00c4nderung beantragt, der zugestimmt wurde. Auch der Umgang mit offenem Feuer im Freien wird geregelt. Grillen, das Betreiben von Terrassen\u00f6fen und Feuer in feuersicheren Beh\u00e4ltnissen werden davon jedoch nicht erfasst. Oster- und Lagerfeuer sind anmeldepflichtig, ansonsten verboten. Dieser Entwurf wird nun mit der Polizei und der Fachaufsicht besprochen, dann abschlie\u00dfend im Gemeinderat beschlossen und tritt danach in Kraft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><!--more-->TOP 5. Planung der Au\u00dfenanlagen f\u00fcr das neue Infozentrum am Jersleber See<\/strong><br \/>\nDer Plan f\u00fcr das in diesem Jahr zu bauende neue Geb\u00e4ude (ca. 400 000 \u20ac incl. F\u00f6rdermittel) enthielt noch keine Au\u00dfenanlagen. Daf\u00fcr sind jetzt noch einmal ca. 145 000 \u20ac eingeplant (genaueres siehe im B\u00fcrgerinformationssystem der Gemeinde unter Gemeinderat).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 6: Entgeltordnung f\u00fcr die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen<\/strong><br \/>\nR\u00e4umlichkeiten im B\u00fcrgerhaus Ebendorf, dem Dorfgemeinschaftshaus Meitzendorf (+Alte Feuerwehr) sowie im Haus 3 und 4 der Mittellandhalle Barleben stehen den Einwohnern der Gemeinde und den Vereinen zur allgemeinen Nutzung zur Verf\u00fcgung. Dazu sind einige \u00c4nderungen und Anpassungen vorgenommen worden (siehe B\u00fcrgerinformationssystem).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 7: Aufhebung der wiederkehrenden Stra\u00dfenausbaubeitragssatzung in Meitzendorf.<\/strong><br \/>\nHier haben B\u00fcrger ihre Rechte wahrgenommen und erfolgreich dagegen geklagt, so dass die Gemeinde gezwungen war zu regieren. Diese Satzung wurde nun nach 12 Jahren r\u00fcckwirkend zum 1.1.2009 aufgehoben. Im Mittellandkurier wird dazu sicherlich die Begr\u00fcndung gegeben, dass gesetzliche Regelungen dazu Veranlassung waren. (Also das \u00fcbliche, die Gemeinde hat alles richtig gemacht).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 9: Au\u00dfenanlagenplanung f\u00fcr die neue Sporthalle in Barleben<\/strong><br \/>\nDinge wie Pflasterung, Leuchten, Bepflanzung etc. waren keine Diskussionspunkte. Ein Problem stellt die hohe Westwand zur Abendstra\u00dfe hin dar. Schon in den Gremien Bau- und Hauptausschuss wurde eine Auflockerung durch rankendes Gr\u00fcn gefordert. Wir haben uns jetzt so verst\u00e4ndigt, dass man im unteren Teil Efeu an der Wand wachsen l\u00e4sst und den oberen Teil farblich gestaltet. Es wird dazu aber noch eine detaillierte Vorlage geben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 13: Info \u00fcber Betriebskostenabrechnungen durch den LiBa e.V.<\/strong><br \/>\nDer stellvertretende B\u00fcrgermeister Herr Meseberg hatte in dieser schriftlichen Vorlage u.a. ausgef\u00fchrt, dass die Gemeinde f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsstelle des Nabu\/LiBa in der Bahnhofstra\u00dfe 27 die <span style=\"text-decoration: underline;\">gesamten<\/span> Miet\u2013 und Betriebskosten \u00fcbernimmt. Es lagen uns jedoch Belege vom Verein vor, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, da ein Eigenanteil von 100 \u20ac pro Monat gezahlt wird! Das wurde von der Verwaltung anerkannt, Herr Meseberg gab den Fehler zu, was auch zu Protokoll genommen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 17 bis 20: verschiedene Anfragen und Antr\u00e4ge aus den Fraktionen<\/strong><br \/>\nHier kann noch detailliert \u00fcber Einzelheiten berichtet werden. Einige schriftliche Anfragen zum Thema Vereinf\u00f6rderung im Ergebnis unserer Akteneinsicht k\u00f6nnen sie schon <strong><a href=\"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/R.-M%C3%BCller-Anfragen.pdf\">hier einsehen<\/a><\/strong>. Eine Sache wurde aus Sorge, dass sie vielleicht wieder endlos in Aussch\u00fcssen und Verwaltung zerredet wird auf unser Dr\u00e4ngen hin gleich beschlossen: Eine Erkl\u00e4rung, dass sich der Gemeinderat von Extremismus in jeder Form und von Rechtsradikalen distanziert. Der Entwurf dazu kam von Gemeinderat M. Lange (SPD). Nicht nur die gesellschaftlichen Umst\u00e4nde im Land, auch die in Barleben lassen so etwas n\u00f6tig werden. In der Vergangenheit sind z.B. bei uns im Ort Hakenkreuzschmierereien aufgetaucht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 21\/22: T\u00e4tigkeit des Unternehmerb\u00fcros<\/strong><br \/>\nDa in der letzten Zeit Kritik \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Unternehmerb\u00fcros der Gemeinde laut wurde, gab es dazu Kl\u00e4rungsbedarf. Das Thema wurde jedoch gr\u00f6\u00dftenteils nicht\u00f6ffentlich behandelt. In einer \u00f6ffentlichen Vorlage wurde u.a. ein Diagramm vorgelegt, indem die Anzahl der Gewerbeanmeldungen von 2008 bis 2011 in Barleben dargestellt ist, es wurde aber \u201evergessen\u201c die Abmeldungen dagegen zu rechnen. Der B\u00fcrgermeister war jedoch schon auf unsere Fragen diesbez\u00fcglich \u201evorbereitet\u201c und hat diese Zahlen auch noch genannt. Nun um die Abmeldungen bereinigt, wird n\u00e4mlich aus einem Anstieg der Gewerbeanmeldungen pro Jahr (51, 67, 88 und 70) nun in der Bilanz, ein Abfall (42, 39, 38 und 25). Insgesamt ist im genannten Zeitraum aber immerhin die Anzahl der Gewerbetreibenden um 144 gestiegen. Es konnte jedoch kein Beispiel genannt werden, wo dies auf die Auslandsbesuche des Unternehmerb\u00fcros zur\u00fcckzuf\u00fchren war (hierzu hatte Ratsherrin R. M\u00fcller eine Anfrage gestellt)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 23: Grundsatzbeschluss zum Contracting f\u00fcr das Blockheizkraftwerk im neuen Sporthallenkomplex Barleben<\/strong><br \/>\nHier wurde kein Beschluss zum Contractingmodell gefasst, sondern es wurde nur eine von 2 Varianten f\u00fcr das Blockheizkraftwerk best\u00e4tigt (Adsorberk\u00fchlung). Alles Weitere zu den verschiedenen M\u00f6glichkeiten eines Contactings soll erst von der Verwaltung untersucht und gegen\u00fcber gestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>TOP 25:<\/strong><br \/>\nWurde aus Zeitgr\u00fcnden leider nicht mehr behandelt, was wir im nachhinein sehr bedauern. Hier wollten wir nach L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen f\u00fcr die Probleme in der Kindertagesst\u00e4tte Ebendorf <strong>(<a href=\"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/\/?p=1732\" target=\"_blank\">siehe hier<\/a>)<\/strong> suchen. Wir nahmen an, dass auf Grund der Brisanz des Themas dieser TOP noch abgehandelt w\u00fcrde, zumal es in der Zwischenzeit auch noch ein Schreiben des Elternkuratoriums an die Gemeinder\u00e4te gab, das vom B\u00fcrgermeister aber (aus Versehen) nicht an diese weitergeleitet wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>TOP 4: Entwurf einer neuen Gefahrenabwehrverordnung Folgende Punkte wurden mit unserer Mitwirkung ver\u00e4ndert oder neu aufgenommen: Hunde sind innerhalb der zusammenh\u00e4ngenden \u00f6rtlichen Bebauung im \u00f6ffentlichen Bereich in der Zeit von 6.00 Uhr fr\u00fch bis 22.00 Uhr abends an der Leine zu f\u00fchren. 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