{"id":3114,"date":"2017-05-26T16:53:40","date_gmt":"2017-05-26T15:53:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/?p=3114"},"modified":"2017-05-26T16:53:40","modified_gmt":"2017-05-26T15:53:40","slug":"elternbeitraege-eine-unendliche-geschichte","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/?p=3114","title":{"rendered":"Elternbeitr\u00e4ge \u2013 eine unendliche Geschichte?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/blog-Evelyn2.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-3115\" src=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/blog-Evelyn2.jpg\" alt=\"\" width=\"360\" height=\"240\" srcset=\"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/blog-Evelyn2.jpg 360w, http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/blog-Evelyn2-300x200.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 360px) 100vw, 360px\" \/><\/a>Es geht immer noch um die Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Kitas in Barleben. Der Gemeinderat hatte eine moderate Erh\u00f6hung auf 30% des umlagef\u00e4higen Beitrages beschlossen, der B\u00fcrgermeister hatte zwei Mal widersprochen, jetzt musste die Kommunalaufsicht entscheiden (s. hier unsere Beitr\u00e4ge vom <a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/?p=3057\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">21.1<\/a>., <a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/?p=3076\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">3.2<\/a>. und <a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/?p=3092\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">17.2.2017<\/a>).<br \/>\nSieben Wochen hatte man dort gepr\u00fcft und mit Verf\u00fcgung vom 13.04.2017 angewiesen: Die Kitabeitr\u00e4ge sollen auf 40% erh\u00f6ht werden (<a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/BlogEvelyn_einsehen1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier einsehen<\/a>). Besonders drastisch: Es wird eine \u201esofortiger Vollziehung\u201c angeordnet und mit Ersatzvornahme gedroht, wenn der Gemeinderat der Verf\u00fcgung nicht bis zum 31.05.2017 nachkommt!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><br \/>\nDie Argumentation der Kommunalaufsicht st\u00fctzt sich im Wesentlichen auf das Haushaltskonsolidierungskonzept 2016 (HKK), mit dem die 40%-ige Erh\u00f6hung bereits beschlossen wurde. Unsere Fraktion hatte dem HKK damals genau aus diesem Grund nicht zugestimmt. Gleichzeitig zeigt die Aufsichtsbeh\u00f6rde aber auch die Option auf, gegen die Festlegungen des HKK versto\u00dfen zu k\u00f6nnen, wenn anderweitig ein Ausgleich des Einnahmendefizites erreicht wird. Da die Zoof\u00f6rderung (300 000 \u20ac\/a) \u2013 wie zun\u00e4chst von der CDU vorgeschlagen \u2013 als \u201eErsatzfinanzierung\u201c nicht in Frage kommt (im HKK 2016 war diese ab 2017 schon auf 0 gesetzt), so die Begr\u00fcndung der Kommunalaufsicht, m\u00fcsste nach anderen M\u00f6glichkeiten gesucht werden.<br \/>\nWochenlang wurde ein Geheimnis aus dem Inhalt der Verf\u00fcgung gemacht. Erst am 04.05.17 &#8211; mit der Einladung zur Sondersitzung des Gemeinderates am 15.05.17 &#8211; wurden alle Gemeinder\u00e4te informiert. Einen Wissensvorsprung hatte offensichtlich die CDU-Fraktion, deren Antrag auf Einlegung eines Widerspruchs gegen die Verf\u00fcgung bereits am 02.05.17 per Mail an alle Gemeinder\u00e4te verteilt wurde (<a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/BlogEvelyn_einsehen2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier einsehen<\/a>) und schon Bestandteil der Tagesordnung der Sondersitzung war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 15. Mai \u2013 genau an dem Tag, an dem auch die Frist f\u00fcr einen m\u00f6glichen Widerspruch gegen die Verf\u00fcgung der Kommunalaufsicht ablief (urspr\u00fcnglich war diese Sitzung am 02.05.17 angesetzt, wurde aber kurzfristig verschoben), kam der Gemeinderat dann zur erneuten Beschlussfassung zusammen.<br \/>\nBemerkenswert waren die Mehrheitsverh\u00e4ltnisse an diesem Abend: Die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs gegen die Verf\u00fcgung wurde gegen den Willen des B\u00fcrgermeisters, der FDP- und SPD-Mitglieder mit einer Mehrheit aus FWG\/ PIRATEN, CDU; LINKE und Wolfgang Rost (fraktionslos) beschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n<a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/BlogEvelyn_einsehen3.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright size-full wp-image-3119\" src=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/BlogEvelyn_einsehen3.jpg\" alt=\"\" width=\"596\" height=\"171\" srcset=\"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/BlogEvelyn_einsehen3.jpg 596w, http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/BlogEvelyn_einsehen3-300x86.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 596px) 100vw, 596px\" \/><\/a>Zuvor war der CDU-Antrag auf Antrag unserer Fraktion insofern pr\u00e4zisiert worden, dass eine Einhaltung der Widerspruchsfrist definitiv gew\u00e4hrleistet werden konnte (im CDU-Antrag war man noch von einer Frist bis zum 24.05.17 ausgegangen). Des Weiteren brachten wir ein, dass eine \u201eAussetzung der sofortigen Vollziehung\u201c Bestandteil des Widerspruchsschreibens wurde (ansonsten h\u00e4tten wahrscheinlich die erh\u00f6hten Geb\u00fchren bis Ende Mai auch bei laufendem Widerspruchsverfahren durchgesetzt werden k\u00f6nnen).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Obwohl der Beschlusstext eindeutig war, w\u00e4re die Sache vermutlich in die Hose gegangen, wenn unsere Fraktion nicht noch einmal ganz genau nachgefragt h\u00e4tte, ob und wie gew\u00e4hrleistet ist, dass das Widerspruchsschreiben p\u00fcnktlich noch am gleichen Abend bis 0.00 Uhr bei der Kommunalaufsicht eingeht. Es stellte sich heraus, dass der B\u00fcrgermeister der Ansicht war, er k\u00f6nne es aus Kostengr\u00fcnden nicht verantworten, dass ein externes Rechtsanwaltsb\u00fcro mit der Begr\u00fcndung des Widerspruchs betraut werden soll (siehe 2. Teil des CDU-Antrages) und er wolle dies erst pr\u00fcfen lassen. Daraufhin wurde auf Antrag von Dr. Appenrodt ein weiterer Beschluss gefasst, mit dem der B\u00fcrgermeister noch einmal konkret beauftragt wurde, den Widerspruch noch am gleichen Tag beim Landkreis einzubringen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie am 17.5.17 aus der Volksstimme zu erfahren war, hat er dies dann auch getan.<br \/>\nAuf Anraten des Gemeindejuristen wurden dar\u00fcber hinaus die Beschlussfassungen zur Kostenbeitragssatzung (30%) und zur Kita-Nutzungssatzung wiederholt. Das bedeutete, alle Einzelantr\u00e4ge vom 16.02.17 mussten noch einmal gestellt werden. Auch diese Antr\u00e4ge wurden mehrheitlich angenommen.<br \/>\nDie 30%-Kitabeitragserh\u00f6hung soll nun zum 01.06.17 in Kraft treten, wenn die Kommunalaufsicht dem Widerspruch statt gibt und den Beschluss des Gemeinderates akzeptiert. Kommt es zur Klage, bleibt zumindest f\u00fcr die Eltern vorl\u00e4ufig alles beim Alten \u2013 d.h., die derzeitige Beitragssatzung beh\u00e4lt ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es geht immer noch um die Elternbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Kitas in Barleben. Der Gemeinderat hatte eine moderate Erh\u00f6hung auf 30% des umlagef\u00e4higen Beitrages beschlossen, der B\u00fcrgermeister hatte zwei Mal widersprochen, jetzt musste die Kommunalaufsicht entscheiden (s. hier unsere Beitr\u00e4ge vom 21.1., 3.2. und 17.2.2017). 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