{"id":386,"date":"2010-02-18T19:24:27","date_gmt":"2010-02-18T18:24:27","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--freiewhlerbarleben-qtb.de\/blog\/?p=386"},"modified":"2010-02-18T19:24:27","modified_gmt":"2010-02-18T18:24:27","slug":"ganz-schon-kohle-fur-ecole","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/?p=386","title":{"rendered":"Ganz sch\u00f6n Kohle f\u00fcr Ecole"},"content":{"rendered":"<p><strong> <\/strong><\/p>\n<p><em>Ramona M\u00fcller et al. (2)<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p><em> <\/em><\/p>\n<p>Wenn wir uns zu Ecole \u00e4u\u00dfern, m\u00fcssen erst einmal einige grunds\u00e4tzliche Dinge vorangestellt werden, die vielen B\u00fcrgern nicht bekannt sind. Die Ecole-Schule ist <span style=\"text-decoration: underline;\">keine<\/span> \u00f6ffentliche Schule. Im Sinne des Grundgesetzes ist sie eine private Schule (Artikel 7: \u201ePrivate Schulen als Ersatz f\u00fcr \u00f6ffentliche Schulen bed\u00fcrfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.\u201c). In Sachsen-Anhalt werden diese Schulen durch das hier geltende Schulgesetz als \u201eSchulen in freier Tr\u00e4gerschaft\u201c bezeichnet, was an ihrem privaten Charakter jedoch nichts \u00e4ndert. Diesen stehen die \u00f6ffentlichen Schulen gegen\u00fcber, deren Tr\u00e4ger z.B. eine Stadt oder Gemeinde ist (unsere Barleber Grund- und Sekundarschule). Genau so ist es im Schulgesetz LSA \u00a72+3 definiert. Es ist politischer Wille, dass die Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft bei der Erf\u00fcllung des staatlichen Bildungsauftrages eigenverantwortlich mitwirken (Artikel 28 Landesverfassung LSA). Mit ihren alternativen oder erweiterten Bildungsans\u00e4tzen k\u00f6nnen sie durchaus eine Bereicherung unseres Schulsystems darstellen. Weil der Staat aber die Pflicht hat, darauf zu achten, dass Bildung nicht am Geld scheitern soll, ist in dem o. g. Artikel auch geregelt, dass die Genehmigung f\u00fcr ihren Betrieb (+ 80 % staatlicher Zuschuss f\u00fcr Lehrergeh\u00e4lter) nur dann erteilt wird, wenn ausgeschlossen ist, dass sie bevorzugt Kinder finanziell bessergestellter Eltern aufnehmen.<!--more--><\/p>\n<p>Der \u201efreie Tr\u00e4ger\u201c von Ecole in Barleben ist eine privatrechtliche Schulstiftung. Mit Stiftung wird ein als rechtsf\u00e4hige juristische Person verselbst\u00e4ndigtes Verm\u00f6gen bezeichnet, welches einem bestimmten Zweck dient (siehe \u00a7\u00a7 80ff BGB). Solange das Verm\u00f6gen f\u00fcr eine privatrechtliche Stiftung von privaten Geldgebern kommt, ist dagegen \u00fcberhaupt nichts einzuwenden. Wir waren immer daf\u00fcr, dass die Kommune z.B. durch Planungen und passende Infrastruktur Ecole unterst\u00fctzt. Eine finanzielle Unterst\u00fctzung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So darf eine Kommune nur dann ihr Verm\u00f6gen in eine Stiftung einbringen, wenn diese unmittelbar einer \u00f6ffentlichen Aufgabenerf\u00fcllung der Gemeinde dient (siehe Gemeindeordnung LSA \u00a7 115\/4). Da Barleben jedoch schon eine Grund- bzw. Sekundarschule in eigener Tr\u00e4gerschaft unterh\u00e4lt (die Unterhaltung eines Gymnasiums ist nicht Aufgabe unserer Gemeinde), schlie\u00dft die o. g. gesetzliche Regelung eine direkte finanzielle Beteiligung an der Ecole-Stiftung aus. So sah es auch die Kommunalaufsicht des Landkreises in ihrer diesbez\u00fcglichen Stellungnahme vom 13.8.07 an die Gemeinde. Eine indirekte finanzielle Unterst\u00fctzung ist unter Umst\u00e4nden m\u00f6glich, jedoch immer eine Gratwanderung.<\/p>\n<p><em>Wie viel Geld ist bisher zur Unterst\u00fctzung von Ecole eingesetzt worden?<\/em><\/p>\n<p>Eine gleichlautende Anfrage im Hauptausschuss am 12.11.09 und noch mal im Gemeinderat am 17.12.09 wurde uns bis heute (29.3.2010) nicht beantwortet, deshalb bleiben einige Fragezeichen. Die H\u00f6he der Zuwendungen f\u00fcr Ecole zu Lasten unseres Gemeindehaushaltes belaufen sich mittlerweile auf \u00fcber 6 Mio. \u20ac! Bis jetzt sind uns bekannt:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Grundst\u00fcckskauf EMB durch die Gemeinde (1 Mio. \u20ac)<\/li>\n<li>die Schenkung des Schulinventars (?)<\/li>\n<li> der Zuschuss f\u00fcr den Bau der Grundschule (4,5 Mio. \u20ac) und der Verzicht auf das R\u00fcck\u00fcbertragungsrecht am Grundschulgrundst\u00fcck (?)<\/li>\n<li>Umbauleistungen am Herrenhaus Breiteweg (?) sowie drei Jahre Mieterlass f\u00fcr das dortige Gymnasium, einschlie\u00dflich f\u00fcr die Nutzung der Mittelandhalle (?)<\/li>\n<li>weiterhin ein Kredit-Schuldenerlass in H\u00f6he von 625 000 \u20ac und einige kleinere Zusch\u00fcsse.<\/li>\n<\/ul>\n<p>War das jetzt alles oder kommen noch weitere Belastungen durch den Bau des geplanten Gymnasiums und der f\u00fcr den Schulbetrieb erforderlichen Sporthalle (geplante Sch\u00fclerzahl Ecole ca. 850 Sch\u00fcler) auf die Gemeinde zu? Die Stiftung weist schon auf Ihrer Internetseite darauf hin, dass das Risiko der Finanzierung auf einen Dritten \u00fcbergeht und von einer B\u00fcrgschaft durch die Gemeinde Barleben ausgegangen wird. Letzteres wurde uns durch die Verwaltung auch so best\u00e4tigt. Die vertraglichen Details unterliegen leider der Schweigepflicht, aber wir werden weiter berichten, was uns m\u00f6glich ist. Ausgehend von dem vorher Gesagten muss die Frage gestellt werden:<\/p>\n<p><em>K\u00f6nnen wir uns weitere <span style=\"text-decoration: underline;\">finanzielle<\/span> Unterst\u00fctzungen f\u00fcr Ecole leisten?<\/em><\/p>\n<p>Die bestehenden Haushaltsbedingungen waren bis vor kurzem noch sehr kritisch. Kaum dass der Haushalt 2010 beschlossen war, wurden neue Fehlbetr\u00e4ge sichtbar. Durch das am 16.2.2010 zu unseren Gunsten ausgefallene Urteil des Landesverfassungsgerichts zum umstrittenen Finanzausgleichsgesetz (Az. LVG 9\/08) k\u00f6nnen wir nun nachtr\u00e4glich wahrscheinlich noch einige Millionen in den Haushalt einstellen, dies sorgt erst einmal f\u00fcr Entspannung. Trotz dem stellt sich die Situation so dar, dass auf der einen Seite von Minderung der gewerblichen Steuereinnahmen ausgegangen werden muss. Auf der anderen Seite aber die <a title=\"Unser Kommentar zur Erh\u00f6hung\" href=\"http:\/\/xn--freiewhlerbarleben-qtb.de\/blog\/?p=238\" target=\"_blank\">Erh\u00f6hung<\/a> b\u00fcrgerbezogener Steuern und Geb\u00fchren, sowie die Verteuerung der Kinderbetreuung (alles im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte beschlossen) die B\u00fcrger mehr belastet. In diesem Kontext werden wir auch zuk\u00fcnftig alle freiwilligen Leistungen kritisch hinterfragen.<\/p>\n<p><em>(2) Der Artikel wurde nach kritischen Hinweisen und einem kl\u00e4renden Gespr\u00e4ch mit dem Vorstand Herrn M. Langhof geringf\u00fcgig ge\u00e4ndert. (29.3.2010)<br \/>\n<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ramona M\u00fcller et al. (2) Wenn wir uns zu Ecole \u00e4u\u00dfern, m\u00fcssen erst einmal einige grunds\u00e4tzliche Dinge vorangestellt werden, die vielen B\u00fcrgern nicht bekannt sind. Die Ecole-Schule ist keine \u00f6ffentliche Schule. 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