{"id":629,"date":"2010-07-12T21:59:58","date_gmt":"2010-07-12T19:59:58","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--freiewhlerbarleben-qtb.de\/blog\/?p=629"},"modified":"2013-02-24T12:41:54","modified_gmt":"2013-02-24T11:41:54","slug":"10-anderung-und-neufassung-des-bebauungsplanes-nr-15-mit-ortlichen-bauvorschriften-fur-den-bereich-ortskern-barleben","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/freiewaehlerbarleben.de\/?p=629","title":{"rendered":"10. \u00c4nderung und Neufassung des Bebauungsplanes Nr.15 mit \u00f6rtlichen  Bauvorschriften f\u00fcr den Bereich Ortskern Barleben"},"content":{"rendered":"<p>Der Entwurf dieses B-Plans wurde durch Beschluss des Gemeinderates am 24.06.2010 zur Auslegung bestimmt. Die Auslegung erfolgt im Zeitraum vom <strong>23.07.2010 <\/strong>bis einschlie\u00dflich <strong>27.08.2010<\/strong> im Bauamt der Gemeinde. Sie k\u00f6nnen den B-Plan aber auch bei uns einsehen.<br \/>\n<strong><a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2010\/07\/B-Plan-15-Barleben.pdf\">B-Plan 15 Barleben ansehen<\/a><\/strong> \/<strong> <a href=\"http:\/\/www.freiewaehlerbarleben.de\/wp-content\/uploads\/2010\/07\/Begr\u00fcndung-B-Plan-15-Barleben.pdf\">Begr\u00fcndung B-Plan 15 Barleben ansehen<br \/>\n<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Ganz wichtig: Wenn Sie Einw\u00e4nde zu dem Plan haben, m\u00fcssen Sie diese bis zum\u00a0\u00a0 <span style=\"text-decoration: underline;\">27.08.2010<\/span> vorbringen, nur so sichern Sie sich ein Mitspracherecht!<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more-->Die abgegebenen Einwendungen hat der Gemeinderat zu pr\u00fcfen in einem sogenannten Abw\u00e4gungsbeschluss. Ob die Einwendungen ber\u00fccksichtigt wurden oder nicht, ist den Einsendern mitzuteilen. Bei Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des B-Planes, kann aber auch beim Verwaltungsgericht geklagt werden (Antrag nach \u00a7 47 Verwaltungsgerichtsordnung).<\/p>\n<p>Eine sp\u00e4tere Klage ist jedoch nur m\u00f6glich, wenn im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegung die klagende Person ihre Einwendungen zum B-Planentwurf fristgem\u00e4\u00df geltend gemacht hat.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel im Abw\u00e4gungsvorgang sind erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abw\u00e4gungsergebnis von Einfluss gewesen sind!<\/p>\n<p><strong>Erl\u00e4uterung zum besseren Verst\u00e4ndnis:<\/strong><\/p>\n<p>Der B-Plan besteht aus einer Planzeichnung (Teil A) und einer textlichen Festsetzungen (Teil B), diese werden als Satzung beschlossen. Des Weiteren geh\u00f6rt zum B-Plan eine Begr\u00fcndung, diese wird lediglich gebilligt. Das Aufstellungsverfahren des B-Planes ist gem\u00e4\u00df Baugesetzbuch (BauGB) zwingend vorgeschrieben. Eventuelle Fehler im Aufstellungsverfahren k\u00f6nnen im Klageverfahren zur Unwirksamkeit des B-Planes f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Der B-Plan hat gegenw\u00e4rtig folgenden Verfahrensstand erreicht:<\/strong><\/p>\n<p>Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.10.2008 gefasst. Die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung erfolgte bereits im Rahmen einer B\u00fcrgerversammlung am 25.05.2010 um 17.00 Uhr im Wintergarten der Gemeinde, wahrscheinlich unbemerkt von der Bev\u00f6lkerung, denn die Hauptsatzung der Gemeinde sieht nur vor, dass Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Halle ver\u00f6ffentlicht werden. Aber wer hat dieses Amtsblatt oder liest es? Es stellt sich die Frage, ob eine \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung unter dieser Voraussetzung \u00fcberhaupt gewollt ist. Die FW haben sich auch zum Ziel gesetzt, solche Art der Bekanntmachung f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zu \u00e4ndern! Bekanntmachungen sollten zumindest auch im Mittellandkurier erfolgen.<\/p>\n<p>Der Gemeinderat fasste jetzt in seiner Sitzung am 24.06.2010 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, das hei\u00dft konkret:<\/p>\n<p>(1) Der o.g. Entwurf des B-Planes mit \u00f6rtlichen Bauvorschriften wurde in der vorliegenden Fassung best\u00e4tigt und die Begr\u00fcndung wurde gebilligt.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Es wurde beschlossen, den B-Planentwurf mit \u00f6rtlichen Bauvorschriften und dessen Begr\u00fcndung f\u00fcr die Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit \u00f6ffentlich auszulegen.<\/p>\n<p>Dass es sich bei diesem Beschluss um zwei selbst\u00e4ndige Teile handelt, scheint einigen Gemeinder\u00e4ten aber nicht klar gewesen zu sein. Ich hatte zu dem Entwurf noch inhaltliche Bedenken, bin aber leider nicht dazu gekommen, diese vollst\u00e4ndig vorzubringen. Vom Vorsitzenden des Gemeinderates und vom B\u00fcrgermeister wurde mir mitgeteilt, ich k\u00f6nne das doch alles im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegung des B-Planes vorbringen, wir beschlie\u00dfen hier lediglich den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Ich vermute, es sollte gar keine Diskussion im Gemeinderat zu diesem Thema aufkommen.<\/p>\n<p>Meine inhaltlichen Bedenken betreffen die geplante Errichtung einer <span style=\"text-decoration: underline;\">zweiten Dreifeldhalle<\/span> neben der bereits vorhandenen Sporthalle, sowie <span style=\"text-decoration: underline;\">die \u00f6rtlichen Bauvorschriften.<\/span><\/p>\n<p>Hier w\u00e4ren zu nennen:<\/p>\n<p><strong>Bedenken zur Schallemission durch die zweite Dreifeldhalle am Standort der Mittellandhalle<\/strong><\/p>\n<p>Da der B-Plan im beschleunigten Verfahren nach \u00a7 13a BauGB aufgestellt wird, entf\u00e4llt die ansonsten erforderliche Umweltpr\u00fcfung. Diese h\u00e4tte zwingend vorgeschrieben, dass eine Prognose \u00fcber die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchf\u00fchrung der Planung (hier bezogen auf L\u00e4rm) erforderlich gewesen w\u00e4re. Des Weiteren h\u00e4tten Planungsalternativen zum Standort f\u00fcr die zweite Halle hinsichtlich der zu erwartenden Umweltauswirkungen vorgenommen werden m\u00fcssen. Der Entfall der formalen Umweltpr\u00fcfung entbindet die Gemeinde aber nicht, die Umweltbelange, die betroffen sein k\u00f6nnten, sachgerecht zu ermitteln, zu untersuchen und in die Abw\u00e4gung einzustellen. Konkret bezogen auf die zweite Dreifeldhalle hei\u00dft das, die Begr\u00fcndung zum B-Plan enth\u00e4lt keinerlei Aussagen hinsichtlich der vorhanden und zu erwartenden L\u00e4rmemission durch die Sportst\u00e4tte und den vorhabenbedingten Verkehr. Aus meiner Sicht w\u00e4re es erforderlich, dazu ein L\u00e4rmgutachten in Auftrag zugeben, um L\u00e4rmschutzma\u00dfnahmen bzw. Nutzungsregelungen des Sportst\u00e4ttenbetriebes zum Schutz des angrenzenden Wohngebietes \u201eAbendstra\u00dfe\u201c und der Anlieger der Zufahrtstra\u00dfen im B-Plan festzusetzen. Diese w\u00e4ren dann im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung der Bev\u00f6lkerung zug\u00e4ngig. Entsprechende Hinweise dazu m\u00fcssten dann in den Abw\u00e4gungsvorgang eingestellt werden. Der Gemeinderat h\u00e4tte sich damit auseinandersetzen und dann unter Umst\u00e4nden sogar einen neuen Standort suchen m\u00fcssen. Stattdessen wird die L\u00f6sung des Konfliktes hinsichtlich L\u00e4rmemission in das konkrete Genehmigungsverfahren zur zweiten Sporthalle verlagert. Dies ist zwar rechtlich zul\u00e4ssig, jedoch ist das Verfahren der \u00d6ffentlichkeit damit nicht mehr zug\u00e4nglich. Die Bev\u00f6lkerung hat keine M\u00f6glichkeit mehr, Einw\u00e4nde vorzubringen. Sie muss hier der Entscheidung des Gemeinderates vertrauen.<\/p>\n<p>Die FW haben vor einigen Jahren zwar die Errichtung einer weiteren Halle f\u00fcr den Schulsport angeregt. Diese sollte sich jedoch an einem Standort befinden, von dem keine L\u00e4rmbel\u00e4stigung ausgeht und der von den Sch\u00fclern auf kurzem und sicherem Schulweg erreicht werden kann. Gerade letzteres ist f\u00fcr die Planung des Unterrichtsablaufes in der Schule (Stundenplan) unumg\u00e4nglich. Aus unserer Sicht gew\u00e4hrleistet der im B-Plan vorgesehene Standort diese Vorgaben nicht!<\/p>\n<p><strong>Die Gemeinde f\u00fchrt bereits f\u00fcr die Vergabe der Planungsleistungen zum Neubau der Dreifeldsporthalle mit einer Trib\u00fchne f\u00fcr 200 Zuschauer ein Vergabeverfahren durch.<\/strong> (siehe www.barleben.de)<\/p>\n<p>Im \u00fcbrigen erfolgte auf der Gemeinderatssitzung am 24.06.2010 keine Information \u00fcber die Durchf\u00fchrung des o.g.\u00a0 Vergabeverfahren im Juli\/ August 2010. Die \u00c4nderung des B-Planes, hinsichtlich der Sporthalle ist somit eigentlich nur noch pro forma!<\/p>\n<h4><\/h4>\n<p><strong>Bedenken zu der Aufweichung der \u00f6rtlichen Bauvorschriften f\u00fcr das Grundst\u00fcck Hansenstra\u00dfe 41<\/strong><\/p>\n<p>Die Gemeinde <strong>kann <\/strong>zus\u00e4tzlich in einem B-Plan \u00f6rtliche Bauschriften nach \u00a7 85 BauO LSA festsetzen, wenn die Voraussetzungen daf\u00fcr gegeben sind. Diese sind im Wesentlichen die Weiterentwicklung einer schon vorhandenen und besonders gestalteten Ortslage. Die \u00f6rtlichen Bauvorschriften wurden mit Einf\u00fchrung per Gesetz aus dem Jahr 2006 zeitlich befristet, sie treten 5 Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten au\u00dfer Kraft. Die Gemeinde kann die Weitergeltung der \u00f6rtlichen Bauvorschriften f\u00fcr jeweils 5 Jahre bestimmen, wenn die Voraussetzungen fortbestehen. Das hei\u00dft, dass alle \u00f6rtlichen Bauvorschriften der <strong>alten<\/strong> Bebauungspl\u00e4ne am 16.03.2011 au\u00dfer Kraft treten. Ohne die \u00c4nderung und Neufassung des B-Planes aus dem Jahr 1998 w\u00e4re letzteres der Fall, dieses wird in der Begr\u00fcndung nicht erw\u00e4hnt! Mit dem vorliegenden B-Plan erfolgt dementsprechend eine Verl\u00e4ngerung der \u00f6rtlichen Bauvorschriften f\u00fcr weitere 5 Jahre. Dies setzt voraus, dass die Voraussetzungen zum Erlass fortbestehen und gegebenenfalls an den Stand der Technik. z.B. energieeffiziente Bauweise angepasst werden sollten. Da die Vielzahl der festgesetzten \u00f6rtlichen Bauvorschriften massiv in das Eigentumsrecht der Grundst\u00fccksbesitzer eingreift und die Baukosten erh\u00f6hen, sollten diese mit dem vorliegenden Entwurf auf ihre Erforderlichkeit im Einzelnen \u00fcberpr\u00fcft werden. Denkmalgesch\u00fctze Geb\u00e4ude unterliegen ohnehin gesetzlichen Bestimmungen. Ich halte ein Aufweichen der \u00f6rtlichen Bauvorschriften f\u00fcr ein einzelnes Grundst\u00fcck hier Hansestra\u00dfe 41, entsprechend Begr\u00fcndung zum B-Planentwurf f\u00fcr einen Versto\u00df gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Gr\u00fcndst\u00fccksbesitzer, der st\u00e4dtebaulich nicht begr\u00fcndbar ist. Das Ganze erweckt bei mir den Eindr\u00fcck einer Gef\u00e4lligkeitsplanung zum kosteng\u00fcnstigen Bau eines bestimmten Bauherren, was ich so nicht mittragen kann.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte hiermit auch auf die Internet Seite meines Ratskollegen Rico Gagelmann ( <strong><a href=\"http:\/\/www.gagelmann.net\/\">www.gagelmann.net<\/a><\/strong> ) hinweisen der sich zu diesem Thema ebenfalls kritisch ge\u00e4u\u00dfert hat.<\/p>\n<p>Ramona M\u00fcller<br \/>\nFW Barleben<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Entwurf dieses B-Plans wurde durch Beschluss des Gemeinderates am 24.06.2010 zur Auslegung bestimmt. 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