Einwohnerversammlung: Falsche Zeit, falsche Themen, kein Interesse?
Gemeindeordnung § 27: „In jeder Gemeinde soll der Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, eine Einwohnerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen.“
Der Einladung des Bürgermeisters F.-U. Keindorff zur Einwohnerversammlung der Gemeinde Barleben in der Ortschaft Meitzendorf am 13.11.2012 folgten außer 5 Ortschaftsräten, lediglich 3(!) Bürger. Warum hat so gut wie keiner der über 9.000 Einwohner unserer Gemeinde Interesse an einer solchen Veranstaltung? Hatte dies inhaltliche oder organisatorische Ursachen? Weiterlesen