Einheitliche Elternbeiträge in den Kindereinrichtungen

Seit dem Zusammenschluss der Ortschaften Barleben, Ebendorf und Meitzendorf wurden alle Satzungen der vorher selbständigen Orte jeweils zu einer einheitlich geltenden zusammengeführt – bis auf die „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindereinrichtungen der Gemeinde Barleben“.

So kam es, dass seit 7 Jahren die Elternbeiträge in der Barleber Kinderkrippe um ca. 50 % über denen von Ebendorf bzw. Meitzendorf und im Kindergarten um ca. 20 % über denen der beiden anderen Orte lagen.
Der Gemeinderat hatte 2011 beschlossen, die Gebühren im Jahr 2012 zu vereinheitlichen. Nun hat die Verwaltung zur Gemeinderatssitzung am 20.12.2012 auf 32 Seiten Ausführungen mit 2 Vorschlägen dazu vorgelegt: Einmal mit getrennter Kalkulation von Kindergarten und Kinderkrippe, das andere Mal mit einheitlicher. Allerdings liefen diese Vorschläge z.T. auf eine Erhöhung noch über den Barleber Gebührensatz hinaus!
Dies abzulehnen, darüber war man sich fraktionsübergreifend schnell einig. Wie aber jetzt einen einheitlichen Gebührensatz finden? Erst einmal wurden die Ortschaftsräte angehört. Schon hier prallten die Meinungen aufeinander. Die einen sahen das Problem nur aus finanzieller Sicht, die anderen aus prinzipieller. Dies betraf auch unsere Fraktion. Letztlich entschied eine demokratische Abstimmung für folgenden Kompromiss:

Kinderkrippe und Kindergarten werden getrennt kalkuliert, weil auch ganz unterschiedliche Aufwendungen erforderlich sind. Es wurde ein Mittelwert von den jetzt geltenden Gebühren gebildet und elternfreundlich gerundet. Für ein zweites „betreutes“ Kind (Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort, auch außerhalb von Barleben) wurden die Gebühren auf 50 % und für ein drittes „betreutes“ Kind auf Null gesenkt. Bei den Hortgebühren wurde eine für die Eltern günstige Kategorie „Frühhort“ eingeführt und die bestehenden Gebühren noch etwas gesenkt.

Jeder kann sich leicht selbst ein Urteil über die zukünftigen Gebühren bilden, indem er sie mit den im Umland geltenden vergleicht (siehe hier). Wir haben damit zwar nur eine sehr geringe Deckungsquote der tatsächlich anfallenden Kosten erreicht, allerdings meinen wir: Barleben geht es gut und so soll es auch den jungen Familien hier gut gehen!

Es ergeben sich damit zukünftig folgende Gebühren für die Krippe und den Kindergarten:

Betreuungszeit/d bis 5h über 5 – bis 9h über 9 – bis 10h über 10h
0-3 Jahre 60 € 110 € 120 € 135 €
3-6 Jahre 55 € 100 € 115 € 125 €

Für den Hort gelten zukünftig dann:

Hort früh (bis 2h) spät (bis 4 h) (bis 6 h) Ferien (/Woche)
Betreuungsgebühr 15 € 30 € 40 € 10 €

Einwohnerversammlung: Falsche Zeit, falsche Themen, kein Interesse?

Gemeindeordnung § 27: „In jeder Gemeinde soll der Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, eine Einwohnerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen.“

Der Einladung des Bürgermeisters F.-U. Keindorff zur Einwohnerversammlung der Gemeinde Barleben in der Ortschaft Meitzendorf am 13.11.2012 folgten außer 5 Ortschaftsräten, lediglich 3(!) Bürger. Warum hat so gut wie keiner der über 9.000 Einwohner unserer Gemeinde Interesse an einer solchen Veranstaltung? Hatte dies inhaltliche oder organisatorische Ursachen? Weiterlesen

Sanierung nicht um jeden Preis!

Die Pläne, das Haus in der Breitscheid-Str. 34 für ca. 1,2 Mio € durch die Gemeinde zu sanieren (siehe hier) wurden aufgrund der Einwände unserer Fraktion aber auch anderer Kommunalpolitiker vom Bürgermeister in der Hauptausschusssitzung am 8.11.2012 zurückgezogen.

Es wurde festgelegt, dass eine private Sanierung nach Verkauf anzustreben ist. Diese könnte auch noch das umliegende Freiflächengelände in ähnlicher Weise wie der Eck-Neubau Breiteweg/Burgenser-Str. einbeziehen. Dadurch würde das Ortszentrum enorm aufgewertet werden. Wir hoffen, dass sich möglichst bald ein Investor findet.


Sanierung um jeden Preis?

Anlässlich der 950-Jahrfeier in Barleben wurde die der Straße zugewandte Fassade des leer stehenden gemeindeeigenen Hauses Breitscheid-Str. 34 für ca. 100 000 € erneuert. Folgerichtig soll nun auf Vorschlag der Verwaltung auch der Baukörper saniert und einer Nutzung zugeführt werden. Die Pläne sehen unten eine Arztpraxis (Umzug der Ärztin aus dem Rathaus) und eine Praxis für einen nicht näher bezeichneten Therapeuten vor. Im Obergeschoß gäbe es zweimal ca. 80 m2 Gewerbefläche. Allerdings wurde erst jetzt, das heißt nach(!) dieser ersten Investition die Bausubstanz genauer untersucht. Ergebnis: Echter Hausschwamm im Erdgeschoß und Hausbock im Dachgebälk. Um das Haus zu sanieren, werden nun noch 1,13 Mio. € veranschlagt.
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Gemeinderatssitzung am 4.10.2012 – Kurzbericht

  1. Flächennutzungsplan: Auf unsere in der Sitzung am 7.6.2012 diesbezüglich gestellten Anträge (s. hier) wurde zwar eingegangen, allerdings waren viele Argumente völlig widersprüchlich. Auf der einen Seite werden z.B. in Meitzendorf bebaubare Flächen an erschlossenen Straßen zurückgenommen, weil es angeblich keinen Bedarf gibt.  Auf der anderen Seite hält man an der Überplanung von belegten Kleingärten fest und weist sogar neue Bauflächen aus. Darüber hinaus sind weitere Vorschläge hinzugekommen, z.B. will man in Ebendorf in unmittelbarer Nähe zum Pflegeheim eine zusätzliche Gewerbefläche von ca. 10 ha ausweisen. Deshalb wurde der überarbeitete Vorentwurf noch einmal zurück in die Ortschaftsräte und Ausschüsse verwiesen. Weiterlesen

Prioritäten oder Lobbyeinfluss?

Am 14.08.2012 fasste der Ortschaftsrat Meitzendorf den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in Meitzendorf (DGH_Meitzendorf_GrundrissDGH_Meitzendorf_Perspektivenhier ansehen). Der Anbau dient in erster Linie zwei Vereinen. Eine Bedarfsermittlung für Vereinszwecke, wie sie im Fall der weiteren Nutzung der „alten“ Kindertagesstätte in Ebendorf vom stellvertretenden Bürgermeister (J. Meseberg) gefordert wird, lag nicht vor. Meitzendorf ist eben nicht Ebendorf! Hier haben die Vertreter der UWG/FDP-Fraktion die Mehrheit im Ortschaftsrat, in Ebendorf nicht. Zufällig sind genau diese „Mehrheiten“ gleichzeitig auch Mitglieder eines Vereines, der Hauptnutznießer dieser Investition ist.
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Barleber Bürgermeister sucht „Begleitung“

„….Diese Person muss geeignet sein, den Bürgermeister im Bedarfsfall zu den Veranstaltungen (auch im Ausland) zu begleiten. Diese finden sehr häufig außerhalb der Normarbeitszeit sowie an Wochenenden statt. …Art und Umfang der Leistungen sowie der Ort der Leistungserbringung werden vom Bürgermeister im Einzelfall bestimmt…“ (Auschreibung hier ansehen)

Ein Schelm, wer dabei Hintergedanken hat? Urteilen Sie selbst.

Der Sachverhalt:
Der Bürgermeister F.-U. Keindorff (FDP) hatte vor Jahren im Gemeinderat eine „gute Bekannte“ und Parteifreundin, Frau Lydia K. (Physiotherapeutin), mit der er auch privat enge Kontakte pflegte.
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Neues Außensportgelände in Barleben

Erste Beschlüsse zur Erweiterung der nötigen Schulsportflächen in der Ortschaft Barleben wurden schon 2007 vom Gemeinderat (GR) gefasst. Nach dem Neubau der Mittellandhalle ist deutlich geworden, dass auch entsprechende Außenflächen für den Schulsport nötig sind. Als Vorzugsstandort dafür wurde vom GR der Sportplatz am Anger bestimmt. Daraufhin hatte der Fußballsportvereins (FSV) den Wunsch geäußert, den neuen(!) Sportplatz abzureißen und dafür einen Kunstrasenplatz anzulegen.
Nachdem ich mich als Vertreter unserer Fraktion öffentlich gegen eine solche Verschwendung ausgesprochen hatte, erhielt ich zwar einen bösen Brief vom FSV, der Plan wurde jedoch ad acta gelegt. Letztlich ist man unserer Argumentation gefolgt, lieber den alten Fußballplatz in einen Kunstrasenplatz umzubauen und den neuen für den Schulsport zu erweitern.

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Wohnbauflächen im Landschaftsschutzgebiet?

In der Gemeinderatssitzung am 07.06.2012 stand der Beschluss zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister (BM) bat zügig über diesen Plan abzustimmen, um wichtige Vorhaben wie z.B. die Ausweisung einer Baufläche für den neuen Kindergarten im Gutspark Ebendorf nicht zu verzögern. Unsere Fraktion hatte sich im Vorfeld intensiv mit dem FNP beschäftigt und auch als einzige Anträge dazu vorbereitet.

 

  • Antrag 1: Keine Ausweisung der neu geplanten Wohnbaufläche im Landschaftsschutzgebiet (LSG) nördlich im Ortsteil Barleben (6 ha. Bei Berücksichtigung unseres Antrages würden im FNP immer noch 29 ha für eine Neuausweisung von Wohnflächen zur Verfügung stehen. Diesem Antrag hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit zugestimmt, SPD, BM und FDP waren dagegen.

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Die Karavane ist eingetroffen

So wie wir es schon im Januar befürchtet (hier nachlesen) haben, ist es fast gekommen. Die Lieferung des längst überfälligen Hinweisschildes, welches auf die Videoüberwachung im Komplex der Mittellandhalle hinweist, ist erfolgt. Unsere Kritik hat jetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Zustand hergestellt, auch wenn es einige Monate Zeit dazu brauchte. Wir gratulieren zu der erfolgreichen Montage an der Einfahrt zum Hof der Mittellandhalle