Ziel: Mehrgenerationenzentrum in Barleben

Als Mehrgenerationenhaus wird nicht nur eine Wohngemeinschaft mit mehren Generationen bezeichnet. Es kann auch ein offener Treffpunkt sein, in dem sich Angehörige verschiedener Generationen begegnen, austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Seit 2003 steht der Begriff in Deutschland auch für einen offenen Tagestreffpunkt mit familienorientiertem, vor allem auf Selbsthilfe oder Ehrenamt beruhendem Angebot an Aktivitäten und Dienstleistungen. In diesem Sinne vereinen Mehrgenerationenhäuser häufig die Leistungen von Mütter- oder Familienzentren, Begegnungsstätten, Kindertagesstätten und Seniorentreffpunkten zu generationenübergreifenden Angeboten. Der so verwendete Begriff steht damit bewusst gegen Formen des Generationenkonflikts. Weiterlesen

Prüfbericht: Katastrophal – hat das der Bürgermeister verstanden ?

Was in Barleben mit dem Geld des Steuerzahlers gemacht wird, kann jeder sehen, wenn er mit offenen Augen durch den Ort geht. Ob mit dem Geld sachgemäß umgegangen wird, sieht man so nicht. Dazu gibt aber ein sogenanntes Rechnungsprüfungsamt seine Stellungnahmen ab. Eine solche liegt jetzt hinsichtlich der Eröffnungsbilanz des Jahres 2008 vor (Umfang 146 Mio. Euro) und soll vom Gemeinderat bestätigt werden. Das der Verwaltung darin ausgestellte verheerende Urteil kann man sich hier ansehen
Wie dies auch noch schön geredet werden soll, ist an folgenden konträren Auszügen zu sehen:

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Zum 50. Jahrestag des Mauerbaus

Am 13.8.2011, Punkt Zwölf, die Glocken läuten. Sie rufen zum Gebet – heute aber auch zum Gedenken – der Opfer des Mauerbaus. Am „Neuen Gedenkstein“ auf dem Kirchhof in Barleben wird den Opfern des stalinistischen Mauerbaus gedacht. Kommunalpolitiker der CDU und der Freien Wähler stellen sich demonstrativ an die Gedenktafel. Blumen werden niedergelegt, der Pfarrer spricht ein Gebet und dann langes Schweigen.

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Seriöse Grafik zum Sporthallenprojekt

Für die Leute, welche die Prozentrechung nicht mehr griffbereit haben und alle anderen die Grafiken ehh lieber mögen als Zahlen, hier mal die Zahlen farbig dargestellt. Übrigens wurden alle wichtigen Zahlen auf die dritte Stelle nach dem „Millionen-Komma“ gerundet.


 

Unseriös ist für mich, das fixe und pauschalisierte Kosten (Baunebenkosten) nicht schon in der Kostenschätzung mit einbezogen worden sind. Denn solche Kosten sind nicht von Materialpreissteigerungen o.ä. abhängig, sondern immer ein fester %-Satz. Die Kostenänderung wäre nicht so dramatisch ausgefallen.

Man könnte sich jetzt noch streiten, die 80000€ für den Server aus den Kosten für die Anbindung heraus zulassen, weil die ja aus einem bereits vorhandenen Topf gedeckt wurden, ein Plus von mehr als 50% bleibt es aber dennoch!

Unseriös ist es auch, wenn ein Herr Büchner über Zahlen schreibt (hier ansehen) ohne eben diese darzustellen.

Neues Sporthallenprojekt in Barleben – jetzt schon 9,1 Mio. €

Was würden sie sagen, wenn ihnen ein Auto zu einem Gesamtpreis von 10 T€ angeboten wird, sie bei der Übergabe aber noch für Lenkrad und Reifen extra bezahlen sollen? Richtig, sie würden sich betrogen vorkommen, es wäre wahrscheinlich sittenwidrig. Die deutsche Vorsilbe „gesamt-“ bedeutet ja umfassend, lückenlos, total, vollständig oder ganz. Wer würde daran zweifeln, das ein Gesamtobjekt nicht alle seine Einzelteile umfasst – niemand, der der deutschen Sprache mächtig ist.

Ganz anders liegt der Fall jedoch beim Bau der neuen Sporthalle in Barleben. Hier verwendet man das Wort „gesamt-“  doch etwas anders. In den Unterlagen, die die Gemeinderäte von der Verwaltung zu dieser Baumaßnahme erhielten, gibt es nämlich ganz verschiedene Gesamtkosten. (Baukosten Sporthalle2.1  / Baukosten Sporthalle2.2)
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Landkreis Börde hat Vergabepraxis im „System Keindorff“ geprüft

Worum ging es?

In der Hauptausschusssitzung am 17.6.2011 sind Unterlagen zur Vergabe von Bauleistungen in Höhe von mehr als 2 Mio. € (Dreifeldsporthalle in Barleben) als Tischvorlage (161 Seiten) „aus dem Ärmel gezogen“ worden ( Historie hier ansehen ).
Wegen der o.g. Angelegenheit hatte ich mich an die Kommunalaufsicht gewandt und jetzt Antwort erhalten ( Antwort hier ansehen ).

 

Rechtlich ist es also so:

  • Wichtige Vergabeunterlagen müssen mit der Einladung verschickt werden, Tischvorlagen sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • Ein solcher Mangel kann geheilt werden, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder damit einverstanden sind.
  • Der Bürgermeister muss eine Sitzung unmittelbar nach Rüge der ordnungsgemäßen Ladung (in TOP 1) beenden

 

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Geheimniskrämerei um Infozentrum beendet

(Historie hier ansehen).
Obwohl eine unkomplizierte Akteneinsicht verweigert wurde, sind jetzt in Vorbereitung der nächsten Hauptausschusssitzung am 16.8.2011 die Unterlagen zum Neubau des erwähnten Informationszentrums am Jersleber See öffentlich zugänglich.

Was soll gebaut werden?
Es ist geplant, im zentralen Eingangsbereich des Erholungsgebietes Jersleber See ein Informationszentrum zu errichteten. Es soll als Anlaufpunkt für Radfahrer, Spaziergänger, Badegäste und Camper dienen. Eine sinnvolle Sache und wenn der Fördermittelantrag mit 100 000 € beschieden wird, auch zu unterstützen.

Wo ist das Problem?
Aus den Unterlagen ist zu entnehmen: Der Projektantrag (mit Bauplanung!) wurde schon im Februar 2011 gestellt ( Unterlage hier ansehen ), ohne dass gemeindliche Gremien wie Bauausschuss oder Gemeinderat in die Planung eingebunden waren. Als im Juni der Bauantrag gestellt wurde, sind sogar noch Änderungen im Projekt vorgenommen worden, was unschwer z.B. an der Zahl der Türen zu ersehen ist ( Unterlage hier ansehen ).

Wer hat diese veranlasst und aus welchem Grund?
Warum ist das alles am Gemeinderat vorbei gegangen?

Dies wird zu beantworten sein. Wer also behauptet, man hätte keine Zeit gehabt, die Gemeinderäte in die Planung einzubeziehen, sagt offensichtlich nicht die Wahrheit. Die Mitwirkung jetzt „nachzuholen“ zeigt, mit welcher Arroganz hier die Sachkompetenz der Gemeinderäte und sachkundigen Einwohner (Bauausschuss) ignoriert wird.
Inwieweit das Projekt noch verändert werden kann, wird sich in der Sitzung am 16.8. zeigen. Ein Kritikpunkt ist die Anzahl der (Hinter-)Türen. Unter anderem aus Sicherheitsgründen werden wir versuchen, diese auf den ursprünglichen Entwurf zu reduzieren.

Dass Gemeinderäte in allen Angelegenheiten der Gemeinde ein Informationsrecht haben, ist gesetzlich geregelt. Der Bürgermeister ist schon von sich aus verpflichtet, die Gemeinderäte zu informieren, bzw. sie in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Es ist also oftmals nur eine Frage der Zeit, bis Unaufrichtigkeiten ans Licht kommen!

Info zum „Informationszentrum“

Durch Zufall ist uns bekannt geworden, dass die Gemeinde Barleben einen Bauantrag zum Bau eines Informationszentrums am Jersleber See gestellt hat. Im Nachtragshaushaltsplan 2011 ist diese Investition unter der Nr. 55101 mit über 400 000 € ausgewiesen, also kein „Pappenstiel“. Sie ist an Fördermittel über das Projekt LEADER gebunden. Da die Gemeinderäte bisher keinerlei Kenntnis von dem beantragten Projekt (Zweck, Ausführungsplanung etc.) hatten, habe ich in der Hauptausschusssitzung am 7.7.2011 gefragt, ob die zufällige Information über den Bauantrag zutreffend sei. Dies wurde vom stellvertretenden Bürgermeister (BM) Herrn Meseberg bestätigt (der BM war abwesend). Aufgrund der knappen Zeit zwischen Fördermittelbescheid Mitte Juni und Einreichungsfrist am 29.6. hätte der BM eine Eilentscheidung getroffen. Der Bauantrag wurde ohne die übliche Vorbesprechung in den gemeindlichen Gremien z.B. Bauausschuss und Gemeinderat eingereicht! Ausrede: „Sonst wären die Fördermittel verfallen“, eine Information könne ja noch nachgeholt und Änderungen noch vorgenommen werden. (Was haben wir nur für einen umsichtigen BM, ihn vielleicht als Landrat zu verlieren wäre doch eine Katastrophe für Barleben.) Allerdings: Zum einen hätte jeder Zeit eine Sondersitzung zu diesem Thema stattfinden können, zum anderen ist weder in der Gemeinderatssitzung am 17.6. noch in der Hauptausschusssitzung am 7.7. eine entsprechende Information an die Gemeinderäte gegeben worden. Auch ist unwahrscheinlich, dass quasi über Nacht Planungsunterlagen diesbezüglich ausgefertigt wurden. Auf meine Anfrage hin, ob ich mir die Bauunterlagen ansehen könne, wurde auf mein Recht, Akteneinsicht nach §44/5 der Gemeindeordnung zu beantragen verwiesen (hat unsere Fraktion jetzt getan). Wie man unschwer erkennt, kann hier von einer vernünftigen Zusammenarbeit nicht ausgegangen werden. Wenn den Gemeinderäten trickreich Informationen vorenthalten und auch auf Nachfrage nur scheibchenweise preisgegeben werden, wird deren Verantwortungsbereich praktisch ausgehebelt.

Aber vielleicht kann das noch gar nicht anders sein, da das Informationszentrum ja erst gebaut wird – oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Der Letzte ist auch noch raus…

Noch letzte Woche Bestandteil von wackligen Argumentationen und intensiven Diskussionen und jetzt ist er weg. Besser gesagt er ist in größerem Abstand wieder in Betrieb gegangen – der Sender Meitzendorferstraße. Der Mobilfunksender war lange in der Kritik. Jetzt kann die Bürgerinitiative sich über das Erreichte freuen.

Bauaufträge über 2 Mio. € nach „System Keindorff“ vergeben!

Systemgrundlage:
Der Bürgermeister (Herr Keindorff) schlägt dem Gemeinderat folgende Regelung in der Hauptsatzung zur Vergabe von Bauleistungen vor:

Der BM entscheidet allein bis zur Wertgrenze von 100.000  €, oberhalb dieser ist der Hauptausschuss entscheidungsbefugt.

Der Gemeinderat bestätigt diese Regelung, er ist damit  nicht mehr für die Vergabe von Bauleistungen zuständig! Hinweis: Der Gemeinderat besteht aus 20 Mitgliedern (7 Sitze FDP) und dem Bürgermeister. Der Hauptausschuss besteht lediglich aus 6 Mitgliedern des Gemeinderates (2 Sitze FDP) plus Herrn Keindorff (FDP) als Vorsitzenden.
Konkreter Sachverhalt:
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