Bauaufträge über 2 Mio. € nach „System Keindorff“ vergeben!
Systemgrundlage:
Der Bürgermeister (Herr Keindorff) schlägt dem Gemeinderat folgende Regelung in der Hauptsatzung zur Vergabe von Bauleistungen vor:
Der BM entscheidet allein bis zur Wertgrenze von 100.000 €, oberhalb dieser ist der Hauptausschuss entscheidungsbefugt.
Der Gemeinderat bestätigt diese Regelung, er ist damit nicht mehr für die Vergabe von Bauleistungen zuständig! Hinweis: Der Gemeinderat besteht aus 20 Mitgliedern (7 Sitze FDP) und dem Bürgermeister. Der Hauptausschuss besteht lediglich aus 6 Mitgliedern des Gemeinderates (2 Sitze FDP) plus Herrn Keindorff (FDP) als Vorsitzenden.
Konkreter Sachverhalt:
Es wird zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.06.2011 eingeladen. Die Einladung (hier ansehen) wird fristgemäß zugestellt, jedoch ohne die erforderlichen Unterlagen zu TOP 5 und 6: Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Dreifeldsporthalle. Der Vergabevorschlag mit Preisspiegel wird den Mitgliedern des Ausschusses erst zu Beginn der Sitzung als „Tischvorlage“ vorgelegt. Es wird 5 Minuten Zeit eingeräumt, sich die Vergabevorschläge anzusehen. Die Unterlagen zu TOP 5: 105 Seiten und zu TOP 6: 56 Seiten; Gesamtumfang beider Vergaben: über 2 Mio. Euro!
Die ordnungsgemäße Ladung wurde von mir beanstandet, da diese Vorlagen nicht mit der Ladung verteilt wurden. (Verstoß gegen die Gemeindeordnung § 51 Abs. 4). Dies wurde vom Bürgermeister mit den Worten „Wenn Sie meinen Frau Müller, müssen Sie dass tun“ abgetan. Zuvor hatte ich die Möglichkeit eingeräumt, die TOP 5 und 6 von der Tagesordnung zunehmen, ich hätte dann auf meine Beanstandung verzichtet. Das wurde jedoch vom Bürgermeister abgelehnt.
Die Gemeindeordnung sagt aber: Beschlüsse die auf einer Sitzung gefasst wurden, zu der keine ordnungsgemäße Ladung erfolgte, sind null und nichtig, die Sitzung ist zu wiederholen.
Dies wollte ich durch die Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 6 vermeiden. Wegen der o.g. Angelegenheit habe ich mich an die Kommunalaufsicht gewandt. Im Übrigen ist die Verfahrensweise, uns wichtige Unterlagen erst zu Sitzungsbeginn auf den Tisch zu legen, kein Einzelfall!
Aus meiner Sicht stellt sich immer mehr die Frage, wer dem „System Keindorff“ endlich seine Grenzen zeigt?
Im Sozialausschuss war am 22.06. fast – 10 Monate! nachdem der Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wurde – endlich der Fördermittelantrag des LIBa e.V. auf der Tagesordnung. Ich war Herrn Keindorff sehr dankbar, dass er der schriftlichen Bitte des LIBa e.V. zugestimmt hatte und der Verein im öffentlichen Teil über seine Projekte Bericht erstatten durfte – schließlich ist die Gemeinde Barleben jeweils Kooperationspartner und hat somit auch ein Recht auf Information. Doch bevor sich die Ausschussmitglieder ein Bild über unsere Arbeit machen konnten, wurde der Fördermittelantrag des LIBa e.V. auf Antrag der FDP von der Tagesordnung genommen, weil
a) Unterlagen fehlten und
b) die Förderrichtlinie auf Anwendbarkeit in Fall des LIBa e.V. geprüft werden müsste.
Nun meine Frage an alle Kommunalpolitiker (als nur sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss stecke ich nicht überall so in der Materie): a) die seitens der GV vermissten Unterlagen haben wir zur Sozialausschusssitzung noch mal mitgebracht, nachdem wir einige Tage zuvor bereits die Gemeindeverwaltung per Mail informiert hatten. So, wie Ramona beschreibt, ist eine Abstimmung ja auch über Beschlussvorlagen möglich, die erst zur Sitzung als Tischvorlagen an die Gemeinderäte übergeben werden. Gibt es in den Ausschüssen andere Regeln oder haben wir formelle Fehler gemacht? Ist unsere Forderung legitim, dass die übergebenen Unterlagen nunmehr den Hauptausschussmitgliedern zum 07.07.11 zur Kenntnis gegeben werden (dort steht der Antrag noch mal auf der Tagesordnung)? Die GV hat schon Bedenken angemeldet, dass die Zeit sehr knapp ist.
b) Könnte es tatsächlich so sein, dass die Förderrichtlinie http://www.barleben.de/media/custom/936_3216_1.PDF?1248956291, die auch eine Bezuschussung von Personalkosten vorzieht, im Falle des LIBa e.V. nicht anwendbar ist? Da ich weiß, dass die Richtlinie bei anderen Vereinen, sehr wohl angewendet wird, nehme ich an, dass es sich nur um ein Versehen handelt, welches sich kurzfristig aufklärt, oder?…..