Bauaufträge über 2 Mio. € nach „System Keindorff“ vergeben!

Systemgrundlage:
Der Bürgermeister (Herr Keindorff) schlägt dem Gemeinderat folgende Regelung in der Hauptsatzung zur Vergabe von Bauleistungen vor:

Der BM entscheidet allein bis zur Wertgrenze von 100.000  €, oberhalb dieser ist der Hauptausschuss entscheidungsbefugt.

Der Gemeinderat bestätigt diese Regelung, er ist damit  nicht mehr für die Vergabe von Bauleistungen zuständig! Hinweis: Der Gemeinderat besteht aus 20 Mitgliedern (7 Sitze FDP) und dem Bürgermeister. Der Hauptausschuss besteht lediglich aus 6 Mitgliedern des Gemeinderates (2 Sitze FDP) plus Herrn Keindorff (FDP) als Vorsitzenden.
Konkreter Sachverhalt:
Es wird zur Sitzung des Hauptausschusses am 17.06.2011 eingeladen. Die Einladung (hier ansehen) wird fristgemäß zugestellt, jedoch ohne die erforderlichen Unterlagen zu TOP 5 und 6: Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Dreifeldsporthalle. Der Vergabevorschlag mit Preisspiegel wird den Mitgliedern des Ausschusses erst zu Beginn der Sitzung als „Tischvorlage“ vorgelegt. Es wird 5 Minuten Zeit eingeräumt, sich die Vergabevorschläge anzusehen. Die Unterlagen zu TOP 5: 105 Seiten und zu TOP 6: 56 Seiten; Gesamtumfang beider Vergaben: über 2 Mio. Euro!

Die ordnungsgemäße Ladung wurde von mir beanstandet, da diese Vorlagen nicht mit der Ladung verteilt wurden. (Verstoß gegen die Gemeindeordnung § 51 Abs. 4). Dies wurde vom Bürgermeister mit den Worten „Wenn Sie meinen Frau Müller, müssen Sie dass tun“ abgetan. Zuvor hatte ich die Möglichkeit eingeräumt, die TOP 5 und 6 von der Tagesordnung zunehmen, ich hätte dann auf meine Beanstandung verzichtet. Das wurde jedoch vom Bürgermeister abgelehnt.

Die Gemeindeordnung sagt aber: Beschlüsse die auf einer Sitzung gefasst wurden, zu der keine ordnungsgemäße Ladung erfolgte, sind null und nichtig, die Sitzung ist zu wiederholen.

Dies wollte ich durch die Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 6 vermeiden. Wegen der o.g. Angelegenheit habe ich mich an die Kommunalaufsicht gewandt. Im Übrigen ist die Verfahrensweise, uns wichtige Unterlagen erst zu Sitzungsbeginn auf den Tisch zu legen, kein Einzelfall!

Aus meiner Sicht stellt sich immer mehr die Frage, wer dem „System Keindorff“ endlich seine Grenzen zeigt?

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