Bauaufträge über 2 Mio. € nach „System Keindorff“ vergeben!
Systemgrundlage:
Der Bürgermeister (Herr Keindorff) schlägt dem Gemeinderat folgende Regelung in der Hauptsatzung zur Vergabe von Bauleistungen vor:
Der BM entscheidet allein bis zur Wertgrenze von 100.000 €, oberhalb dieser ist der Hauptausschuss entscheidungsbefugt.
Der Gemeinderat bestätigt diese Regelung, er ist damit nicht mehr für die Vergabe von Bauleistungen zuständig! Hinweis: Der Gemeinderat besteht aus 20 Mitgliedern (7 Sitze FDP) und dem Bürgermeister. Der Hauptausschuss besteht lediglich aus 6 Mitgliedern des Gemeinderates (2 Sitze FDP) plus Herrn Keindorff (FDP) als Vorsitzenden.
Konkreter Sachverhalt:
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