Grundsteuerbescheide 2025

Zurzeit werden auch in Barleben Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 versendet. Deren Inhalt hat bei einigen Bürgern große Empörung ausgelöst. Uns bekannt sind Erhöhungen von bis zu 100 % bei der Grundsteuer B. Eigentlich wurde den Grundstückseigentümern von der Bundesregierung versprochen, dass es bei der Neuberechnung der Grundsteuer keine Steuererhöhung geben soll. Wurde nun das Versprechen unserer Regierung gebrochen und was könnte man dagegen tun? Um diese Fragen zu beantworten, muss man einige Hintergründe kennen.

Historie

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 geurteilt, dass das bisherige Verfahren zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025 zu verändern ist. Daraufhin musste der Bundesgesetzgeber die Bewertungskriterien für den Grundbesitz ändern. Dabei wurde oben genanntes Versprechen gegeben. Für die finale Festsetzung des Steuerbetrages ist jedoch nicht die Bundesregierung, sondern die jeweilige Kommune zuständig. Hier wird der Steuerhebesatz und damit indirekt die Steuerhöhe durch Beschluss des Gemeinderates festgelegt. Der Steuerhebesatz wird dazu mit dem vom Finanzamt (jetzt neu) festgesetzten Steuermessbetrag jedes Grundstücks multipliziert. Die Empfehlung der Regierung ging aber dahin, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer B in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde im Jahr 2025 in etwa der des Jahres 2024 entsprechen solle, damit also keine Steuererhöhung stattfindet. „Gesamtsumme“ heißt aber nicht, dass die Summenteile (also die Steuern einzelner Grundstücke) dabei die gleichen bleiben!

Als unser neu gewählter Gemeinderat im September 2024 den Grundsteuerhebesatz für 2025 beschlossen hat, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, diesen auf dem Niveau der Vorjahre zu belassen, die Steuersumme wurde so aufgrund vorliegender Bescheide vom Finanzamt etwa in gleicher Größe wie 2024 prognostiziert.

Was in Barleben im Gegensatz zu anderen Städten und Kommunen (z.B. Wolmirstedt) aber mit keiner Silbe erwähnt wurde ist, dass mit dem neuen Berechnungsverfahren Wohngrundstücksbesitzer oft weit stärker zur Kasse gebeten werden, als Besitzer gewerblich genutzter Grundstücke. Es erfolgt quasi eine Umverteilung zu Lasten der Wohngrundstücke unter Entlastung der Gewerbegrundstücke. Hier ein Auszug mit Beispielen aus der Magdeburger Volksstimme. Um diese Unwucht zu beseitigen, hat der Landtag per Gesetz die Möglichkeit eröffnet, den Hebesatz der Grundsteuer B zu differenzieren. Es müsste also ein Hebesatz für Wohn- und einer für Gewerbegrundstücke beschlossen werden, um mehr Gerechtigkeit herzustellen.

Um die tatsächliche Grundsteuerzusammensetzung in Barleben offen zu legen, hat unsere Fraktion in der Gemeinderatssitzung Dezember 2024 beantragt, uns die konkreten Zahlen dazu mitzuteilen. Sollten diese (was zu erwarten ist) eine Unwucht zu Lasten von Wohngrundstücksbesitzern zeigen, werden wir umgehend beantragen, den Hebesatz für 2026 entsprechend zu teilen!

Einspruchsmöglichkeiten:

Eines dazu vorweg: Grundsätzlich befreit ein Einspruch nicht davon, die Steuern erst einmal zu zahlen! Einsprüche gegen die veränderten Bewertungskriterien der Finanzämter (die den Eigentümern per Bescheid mitgeteilt wurden) hätten gegenüber dem jeweiligen Finanzamt innerhalb eines Monats eingelegt werden müssen. Tatsächlich ist völlig intransparent, wie der Bodenrichtwert oder die prognostizierten Mieteinnahmen (siehe Feststellungsbescheid des Finanzamtes) zu Stande kamen.

Einsprüche gegen die Bescheide der Gemeinde könnten mit gleicher Frist bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Diese hätten aber nur Erfolg, wenn z.B. der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag nicht korrekt mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wurde oder z.B. das Verfahren der Beschlussfassung im Gemeinderat angefochten werden könnte. Auf den Internetseiten des Finanzministeriums (www.mf.sachsen-anhalt.de) kann man sich dazu genau belesen.
Eine Kurzfassung zu Einspruchsmöglichkeiten finden sie hier.

 

1 comments

  1. Dr. Detlev Nicklas

    Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Barleben,

    zuerst vielen Dank an die FWG Barleben für das Aufgreifen des Themas (Grundsteuerbescheid 2025).
    Am 11.01.2025 erhielten wir diesen Bescheid von der Gemeinde. Unsere Familie musste feststellen, dass sich die Gemeindesteuer für unser selbst genutztes Grundstück/Haus um mehr als 60 Prozent (!) gegenüber 2024 erhöht hat.

    Wir fragten uns warum ist das so und demzufolge beim Bürgermeister der Gemeinde (Herr Nase) dazu an. Hier unser Ergebnis mit Stand 24.01.2025, 10:00 Uhr:
    1.) Eine schriftliche Anfrage (11.01.2025) beim Bürgermeister der Gemeinde wurde nicht beantwortet!
    2.) Eine Veröffentlichung einer Kolumne (16.01.2025) im Mitteilungsblatt der Gemeinde (Mittellandkurier) für andere Gemeindemitglieder (zur Information in der Sache) wurde über den Pressesprecher des Bürgermeisters abgelehnt!
    3.) Eine direkte Anfrage an den Bürgermeister in der Fragestunde auf der Gemeinderatssitzung (17.01.2025) wurde unterbunden. Wie?
    Mir wurde auf eine Nachfrage zum gleichen Thema durch den Vorsitzenden der Sitzung (Herr Korn) – mit Billigung von Herrn Nase – einfach das Mikrophon abgeschaltet. Ein Beweis zur Rechtmäßigkeit dieses von mir empfundenen “Aktes der Willkür“ bleibt der Bürgermeister auf schriftlicher Anfrage dazu (18.01.2025) schuldig!

    Soweit zum (belegbaren) Demokratieverständnis unseres Bürgermeisters zu Hinterfragungen seiner respektive der Arbeit des Finanzausschusses der Gemeinde.

    Persönlich und menschlich bin über das Verhalten von Herrn Nase enttäuscht. Ich sehe in seinem Handeln ein weiteres Stückchen einer “politischen Arroganz“, die letztendlich nur dazu führen wird, dass sich die Bürgerinnen und Bürger von der Politik der etablierten Parteien und deren Vertreter / Berufspolitikern weiter entfernen und damit die Bahn frei machen für Populisten jedweder Couleur.

    Augenscheinlich hat das unser Bürgermeister und einige Gemeinderatsmitglieder noch nicht verstanden; ansonsten würde Herr Nase / Herr Korn sich nicht – wie oben geschildert – gegenüber einem mündigen / steuerzahlenden Bürger der Gemeinde (und deren Familie) verhalten.

    Herzliche Grüße an Sie ALLE
    Dr. Detlev Nicklas
    Barleben, 24.01.2025

Kommentar verfassen

Sie können die folgenden HTML-Codes verwenden:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>