Grundsteuerbescheide 2025 (Grundsteuer B)
Aufgrund unserer Anfrage zu den zurzeit versendeten Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 (s. vorigen Beitrag) hat die Verwaltung nun die aktuellen Zahlen vorgelegt (s. hier). Sie zeigen, dass mit dem neuen Berechnungsverfahren auch in Barleben Wohngrundstücksbesitzer stärker zur Kasse gebeten werden, gewerblich genutzte Grundstücksbesitzer dagegen weniger. Die geplanten Einnahmen aus der Grundsteuer B bleiben zwar ungefähr so hoch wie im letzten Jahr – ca. 1,4 Mio. €
Was von Seiten der Gemeinde gesehen nicht zu Steuererhöhungen führt. Dem muss aus der Sicht der Eigentümer von Wohngrundstücken jedoch widersprochen werden. Es zeigt sich nämlich, dass dadurch eine Umverteilung zu Lasten der Wohngrundstücke (plus 400 000 €) unter Entlastung der Gewerbegrundstücke (minus 400 000 €) vorgenommen wurde.Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hat der Landtag per Gesetz die Möglichkeit eröffnet,
den Hebesatz der Grundsteuer B zu differenzieren. Es müsste also nur für das Jahr 2026 ein etwas niedrigerer Hebesatz für Wohngrundstücke und ein etwas höherer für Gewerbegrundstücke festgesetzt werden. Damit würde für alle ungefähr wieder das Niveau von 2024 erreicht. Ob das von der Mehrheit der Gemeinderäte so beschlossen wird, bleibt offen. Wir werden es aber im Laufe des Jahres beantragen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Barleben,
zuerst meinen Dank an den Autor dieses Artikels, der hier in treffender Weise alles Wesentliche zum Thema erläutert.
Ein (mein) Kommentar dazu erübrigt sich daher (fast); denn die veröffentlichten Zahlen zur Grundsteuer B 2025 der Gemeinde Barleben sprechen für sich (siehe Tabellenwerte in TEuro).
Da zum Thema passend, möchte ich dennoch auf meiner Anmerkung vom 24.01.2025 zum Artikel „Grundsteuerbescheide 2025“ vom 21.01.2025 unter http://freiewaehlerbarleben.de eingehen. Wie Sie dort nachlesen können, hatte ich mich mit der Thematik Grundsteuer B seit dem 11.01.2025 beschäftigt und auf drei Wege versucht, den Bürgermeister dazu zu kontaktieren bzw. eine Stellungnahme zu erwirken. Was ist zwischenzeitlich passiert:
1) Meine schriftliche Anfrage vom 11.01.2025 an die Gemeinde (Herrn Nase) zum Grundsteuerbescheid B 2025 wurde am 10.02.2025 beantwortet. Ich fasse nachfolgend das dreiseitige Schriftstück inhaltlich zusammen (das Antwortschreiben kann beim Unterzeichner über http://freiewaehlerbarleben.de gerne angefordert werden).
Fazit: Meine Anfragen wurden inhaltlich nicht unrichtig wiedergegeben, aber nur dort beantwortet, wo es „argumentativ passte“. Im Schreiben wird des Öfteren in Bezug auf die Gemeinderatsentscheidungen zum Grundsteuerbescheid B auf den Begriff “Aufkommensneutralität“ und deren Synonyme zurückgegriffen. Im Kontext des Schreibens sind diese Begriffe jedoch leicht als “verbaler Kunstgriffe“ erkennbar um einer Antwort auszuweichen und somit ein starker Hinweis darauf, dass der Bürgermeister und die beteiligten Gemeinderatsmitglieder in Sachen Grundsteuer B für 2025 sehr wohl wussten, was Sie taten, sich aber auf Nachfrage in der Öffentlichkeit dazu “keiner Schuld bewusst sind (!)“ … siehe die Aussage von Herrn Nase im Artikel „Frust über Grundsteuerbescheide“ in der Volksstimme, Wolmirstedter Kurier, S. 17 vom 30.01.2025; wörtliches Zitat: „Aber wir fühlen uns unschuldig.“
Im Schreiben vom Bürgermeister Nase findet sich übrigens auch kein einziges Wort dazu, dass es durch seine Befürwortung der Entscheidung zur Grundsteuer B zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen den Abteilungen privat und gewerblich im Steueraufkommen der Gemeinde gekommen ist. Der eindeutige Beweis: Siehe Tabellenwerte in Euro im Artikel; hier: Abteilung privat plus 400.000 Euro unter Entlastung der Abteilung Gewerbe mit minus 400.000 Euro!
Meines Erachtens ist nicht sicher, ob diese in 2025 geübte Praxis (also die nicht mehr paritätische Verteilung der Steuerlast in der Grundsteuer B zwischen den Abteilungen privat und Gewerbe) nach 2025 geändert wird (… obwohl die rechtlichen Grundlagen dafür im Bund und Land seit 2024 dem Rat vorlagen). Im Antwortschreiben Herr Nase vom 10.02.2025 steht dazu nur (Zitat): “Eine erneute Betrachtung der Hebesätze … soll im laufenden Jahr 2025 erfolgen.“
2) Eine Veröffentlichung einer Kolumne zum Thema Grundsteuer B 2025 im Mitteilungsblatt der Gemeinde (Mittellandkurier) für alle Gemeindemitglieder wurde über den Pressesprecher des Bürgermeisters abgelehnt.
Stand: Dabei ist es auf Nachfrage geblieben; dass Mitteilungsblatt der Gemeinde “bleibt in Hand des Bürgermeisters“ und nur dieser Funktionsträger entscheidet, was dort veröffentlicht wird. Ich gebe zu, dass ist nicht mein Demokratieverständnis oder der Sinn von Pressefreiheit (auch auf Ebene einer Gemeinde).
3) Eine direkte Anfrage von mir an den Bürgermeister in der Fragestunde auf der Gemeinderatssitzung (17.01.2025) wurde unterbunden.
Stand: Ich hatte den Bürgermeister am 18.01.2025 schriftlich gebeten, mir die Grundlagen des Handels des Vorsitzenden der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2025 zuzusenden. Bis zum 07.03.2025 habe ich zur Anfrage keine Rückantwort erhalten.
In Summe stelle ich fest: Eine unvollständige Antwort des Bürgermeisters in der Sache ist natürlich eine Antwort. Die finanziellen Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger in 2025 durch die Entscheidungen im Gemeinderat (hier: Finanzausschuss) wurden meines Erachtens nun – auch mit Hilfe dieses Artikel der Freien Wählergemeinschaft Barleben – mehr als deutlich. Mal sehen, wie die Entscheidung des Finanzausschuss zur Grundsteuer B der Gemeinde Barleben für 2026 ausfällt.
Herzliche Grüße an Sie ALLE
Dr. Detlev Nicklas
Barleben, 07.03.2025