Grundsteuerbescheide 2025 (Grundsteuer B)
Aufgrund unserer Anfrage zu den zurzeit versendeten Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 (s. vorigen Beitrag) hat die Verwaltung nun die aktuellen Zahlen vorgelegt (s. hier). Sie zeigen, dass mit dem neuen Berechnungsverfahren auch in Barleben Wohngrundstücksbesitzer stärker zur Kasse gebeten werden, gewerblich genutzte Grundstücksbesitzer dagegen weniger. Die geplanten Einnahmen aus der Grundsteuer B bleiben zwar ungefähr so hoch wie im letzten Jahr – ca. 1,4 Mio. €
Was von Seiten der Gemeinde gesehen nicht zu Steuererhöhungen führt. Dem muss aus der Sicht der Eigentümer von Wohngrundstücken jedoch widersprochen werden. Es zeigt sich nämlich, dass dadurch eine Umverteilung zu Lasten der Wohngrundstücke (plus 400 000 €) unter Entlastung der Gewerbegrundstücke (minus 400 000 €) vorgenommen wurde.Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hat der Landtag per Gesetz die Möglichkeit eröffnet,
den Hebesatz der Grundsteuer B zu differenzieren. Es müsste also nur für das Jahr 2026 ein etwas niedrigerer Hebesatz für Wohngrundstücke und ein etwas höherer für Gewerbegrundstücke festgesetzt werden. Damit würde für alle ungefähr wieder das Niveau von 2024 erreicht. Ob das von der Mehrheit der Gemeinderäte so beschlossen wird, bleibt offen. Wir werden es aber im Laufe des Jahres beantragen!