Lärmkartierung in Barleben

Streit über Lärm, wer kennt das nicht. Lärm stellt ein gesundheitliches Risiko dar und ist oft Streitpunkt nachbarschaftlicher Probleme. Aufgrund der Überführung von EU- in nationales Recht, sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die ein hohes KFZ-Aufkommen besitzen verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Nach neuesten Berechnungen und der Auswertung des Verkehrs vor allem auf der A2, B71 und B189 fällt auch die Gemeinde Barleben darunter.

Von Lärmbelastung spricht man, wenn tagsüber ein Pegel von 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) erreicht wird. Aus der nachfolgend dargestellten Tabelle ist zu entnehmen, dass dies für tausende Menschen in Barleben zutrifft.

Auf den Ergebnissen der jetzt erstellten strategischen Lärmkarte (s. Bild) aufbauend erfolgt nun die Ausfertigung eines Lärmaktionsplanes. Dessen Ziel ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Barleben zu ermitteln und zu beurteilen. Danach sollen Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt, beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete getroffen werden.

Im Zeitraum vom 1.10. bis 1.12.2023 wird in der Gemeinde Barleben der Ergebnisbericht der Lärmkartierung ausgelegt. Alle Bürger können Einsicht nehmen und noch bis zum 15.12. Hinweise und Anregungen zu diesem Thema geben.

Die Unterlagen sind zurzeit auch im Internet anzusehen unter:

 

 

 

 

 

1 comments

  1. Evelyn Brämer

    Für weniger Verkehrslärm und mehr Lebensqualität in Barleben – werdet selbst aktiv und nehmt Stellung zum Lärmaktionsplan!
    Ihr könnt noch bis zum 28.04.2024 schriftlich oder per E-Mail an bauamt@barleben.de – Stellung zum 1. Lärmaktionsplan der Gemeinde Barleben beziehen und Maßnahmen aufzeigen, die in Bezug auf die Lärmreduzierung an der B189 und an der A2 zur Prüfung an die Baulastträger (Bund und Land) übermittelt werden sollen. Das könnte z.B. die Forderung nach Lärmschutzwänden als effektivste Maßnahmen zur Lärmminderung sein. Leider sind diese bislang NICHT im Lärmaktionsplan enthalten und ein entsprechender Antrag wurde im Gemeinderat abgelehnt. (O-Ton unseres Ex-Bürgermeisters F.-U. Keindorff: „Damit blamieren wir uns bloß.)
    NUTZT diese Beteiligungsmöglichkeit – der Plan ist bindend für die nächsten 5 Jahre und das Verkehrsaufkommen wird mit Sicherheit nicht weniger!

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