Vorsicht Scheinkandidaten

Kann man bei Wahlen mogeln? Entscheiden Sie selbst:

Wie?

Eine in der Öffentlichkeit bekannte Person, z.B. ein hauptamtlicher Bürgermeister (Frank Nase, CDU), lässt sich zum Schein als Kandidat zur Gemeinderatswahl aufstellen.

Eigentlich will der „Scheinkandidat“ gar nicht gewählt werden, denn seine Tätigkeit schließt ein gleichzeitiges Mandat im Gemeinderat aus. Und das nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich! Zusätzlich erklärt er das sogar durch Unterschrift, s. Bild am Textende.


Warum?

Hier soll die Unwissenheit der Wähler bewusst ausgenutzt werden. Die Stimmen, welche ein „Scheinkandidat“ vom Wähler erhält, gehen nämlich nicht verloren, sondern werden den anderen Personen der Kandidatenliste übertragen. Obwohl diese also vom Wähler weniger Stimmen erhalten, können sie dadurch dennoch in den Gemeinderat kommen. Ihre Dankbarkeit spiegelt sich natürlich in Ihrem Abstimmungsverhalten wider. Der Gemeinderat kann dadurch aber seiner gesetzlichen Pflicht, als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters zu agieren, nicht nachkommen. Die Demokratie wird somit aus parteipolitischen Gründen missbraucht.

Kann man das verbieten?

Nein, die derzeitigen Wahlgesetze lassen das in Sachsen-Anhalt leider zu. Um zu reagieren, müssen die Wähler nur die Namen dieser „Scheinkandidaten“ kennen und deren Absicht verstehen.

Also:
Vorsicht vor Stimmabgabe an diese Kandidaten!


 

 

Kommentar verfassen

Sie können die folgenden HTML-Codes verwenden:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>