Kategorie: Allgemein

Lärmkartierung in Barleben

Streit über Lärm, wer kennt das nicht. Lärm stellt ein gesundheitliches Risiko dar und ist oft Streitpunkt nachbarschaftlicher Probleme. Aufgrund der Überführung von EU- in nationales Recht, sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die ein hohes KFZ-Aufkommen besitzen verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Nach neuesten Berechnungen und der Auswertung des Verkehrs vor allem auf der A2, B71 und B189 fällt auch die Gemeinde Barleben darunter.

Von Lärmbelastung spricht man, wenn tagsüber ein Pegel von 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) erreicht wird. Aus der nachfolgend dargestellten Tabelle ist zu entnehmen, dass dies für tausende Menschen in Barleben zutrifft.

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Mein Kanzlergespräch

Bundeskanzler Olaf Scholz wollte am 25.8. 2022 in Magdeburg mit der Bevölkerung ins Gespräch kommen. Eine Veranstaltung wie im brandenburgischen Neuruppin, bei der der Bundeskanzler angesichts des Pfeifkonzerts und der Sprechchöre von Gegendemonstranten kaum zu verstehen war, wollte man wohl, wie auch schon zuvor in Lübeck durch bessere Organisation vermeiden. Deshalb konnte man sich für diesen Dialog online bewerben, wobei 150 Personen ausgelost und in die Festung Mark eingeladen wurden. Vor der endgültigen Einladungsbestätigung mussten die Teilnehmer jedoch noch einen Personalfragebogen ausfüllen. Dass hierauf entsprechende Recherchen erfolgten, ist anzunehmen. Mehr als das, was der Kanzler so zu sagen hat und jeden Tag in den Medien zu verfolgen ist, interessierte mich als Teilnehmer jedoch das Prozedere. Wer wird ausgewählt, wer darf Fragen stellen, werden diese vorsortiert…? Hier ein Kurzbericht.

Quelle: Volksstimme MD, 25.8.2022

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Nachruf

Die Freie Wählergemeinschaft Barleben trauert um

Michael Lange

der am 20. Februar im Alter von nur 62 Jahren verstarb.

Wir verlieren mit ihm nicht nur einen engagierten Kommunalpolitiker und klugen Ratgeber, sondern auch einen treuen Weggefährten und Freund. Sein Wirken in fast 18 Jahren Ratsarbeit war prägend für Meitzendorf und Barleben. Michaels plötzlicher Tod hinterlässt eine große Lücke. Wir werden ihn vermissen und als einen Menschen, der sich immer für Gerechtigkeit und Menschlichkeit eingesetzt hat, in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen, denen wir unser tiefstes Beileid ausdrücken möchten.

Freie Wählergemeinschaft Barleben

Barleben, Schlusslicht beim kommunalen Breitbandausbau?

Bereits ab September 2018 wurden die Bürger in Barleben gebeten, ihre Bereitschaft für den Anschluss an ein geplantes kommunales Glasfasernetz zu erklären. Fördermittel des Bundes stehen bereit und das Telekommunikationsunternehmen DNS-Net erhielt nach Ausschreibung den Zuschlag zu dessen Ausbau. Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist ein wirtschaftlicher Betrieb.  Dieser setzt einen hoher Anschlussgrad, also möglichst viele dazu abgeschlossenen Vorverträge voraus. In manchen Gebieten der Gemeinde war die Bereitschaft zum Anschluss recht hoch, in anderen noch nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurden nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber verschiedene Kleingebiete (Cluster) gebildet, in denen ein Ausbau wirtschaftlich schien.

Grün =förderfähiger Ausbau möglich („weiße Flecken“)

Danach hörte man monatelang nichts mehr von dem Projekt (s. hier Beitrag vom 24. 10. 2019). Ungeduld und Unverständnis der Bürger stiegen seitdem kontinuierlich an, da andere Unternehmen gleichzeitig sogar im Mitteilungsblatt der Gemeinde (Mittellandkurier) für einen privaten Anschluss warben. „Was ist mit dem versprochenen kommunalen Netz, für das ich einen Vorvertrag abgeschlossen habe?“ fragen sich viele Interessenten zu Recht. In der benachbarten Niederen Börde wird kräftig gebaut, das kommunale Netz soll hier bereits 2021 fertig sein. Auch in anderen umliegenden Gemeinden geht es vorwärts.

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Was wir warum jetzt nicht dürfen und was doch

Nur für Sachsen-Anhalt

Nr. 6 passend zum Juni

das ist jetzt die 6. Eindämmungsverordnung passend zu Monat Juni. Dieses Mal etwas später sonst. Aber langsam stumpft man ab…

Nr. 5 lebt !

hier ist jetzt die 5. Eindämmungsverordnung mit weniger Eindämmung als bisher und bisher ohne Erläuterung. Bei geschätzen 1-2% Durchseuchung in ganz Deutschland und in SAH mit fast keiner, schon ein mutiger Schritt.  Als Garnierung noch die 2. Quarantäne Verordnung
Aber irgendwie müssen wir aus der Sackgasse wieder heraus kommen. Nur der einseitg starre Blick auf die Krankenzahlen und die sehr erfolgreichen Lobbyisten der Beatmungsgeräte Hersteller kann es auch nicht sein.

Der Stil der Veröffentlichung verwundert: „…erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen…“ Wollte hier einer schneller sein als die Anderen und konnte nicht bis nächste Woche warten ?

Nichts ist so konstant wie die Veränderung…

… niemand hat die Absicht eine Maskenpflicht einzuführen und schwups ist sie da. Soll sich bitte jeder seine eigene Meinung dazu bilden. Mein Eindruck von den Nebenwirkungen der bloßen Anwesenheit von SARS-CoV-2 Viren ist „nachhaltige Entmündigung“ und „Austrocknung von Rest-Hirnmasse bei einer großen Anzahl Politikern“.
Das schöne für die Poliktik ist – alle machen artig mit.

1. Änderung der Vierten Verordnung

Für den Zeitraum vom 20.4.2020 bis zum Ablauf den 31.8.2020 ist die Vierte Eindämmungs-Verordnung gültig. Die beiden bereitgestellten Varianten sind einmal die Verordnung selbst und dann eine Begründung / Erklärung.

Wenn der 31.8.2020 kein Schreibfehler ist, dann wird es langam Zeit den Aufstand zu proben !

Ist ein Lesefehler von mir. Im Gegensatz zur 3. EinDV hat diese zwei Endtermine. Der 31. 8. bezieht sich auf den § 2 Abs. 1 dieser Verordnung und dieser tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.  Der Rest der Verordnung ist nur bis zum Ablauf des 3. Mai gültig.

Für den Zeitraum vom 3.4.2020 bis zum Ablauf den 19.4.2020 ist die Dritte Eindämmungs-Verordnung gültig. Die beiden bereitgestellten Varianten sind einmal die Verordnung selbst und dann eine Begründung / Erklärung.

Interssant die Juristensprache besonders für den Bereich der Prostitution wenn es auch um Verkehr geht. Aber jedoch nicht der, den man in diesem Themenumfeld erwartet.

§18 ist der wichtige Abschnitt, in dem erstaunlich konkret GUTE und BÖSE Handlungen definiert werden.

Warnung an übereifrige Autofahrer

Seit dem 19. Oktober 2017 dürfen Kraftfahrer ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken (§ 23 Abs. 4 StVO). Besonders sinnfrei dürften alleinfahrende Fahrzeugführer handeln !

Selektive Sorgfaltspflicht

Mich wundert, dass die Politik aktuell eine so extrem selektive Angst um die Gesundheit des Wahlvolkes hat. Ich finde das grundsätzlich gut, aber die selektive Auswahl einer Ursache finde ich merkwürdig.

  • Bisher ist es doch egal, wenn aktuell jeden Tag 8 Personen durch ein Technikhilfmittel getötet werden. Das schon mehr als 60 Jahre lang. Und grobvereinfacht davon 50% als Opfer und 50% als Täter angesehen werden müssen. Wieso werden die 50% Opfer nicht genauso konsequent vor den Tätern geschützt ? (das Auto)
  • Durch öffentlich produzierten Feinstaub und andere Giftstoffe des täglichen Lebens werden im Jahr viele tausend Wähler ihrer Gesundheit beraubt, wo ist da der Staat ?
  • Drogen: hier wird auch selektiv reagiert. Die Bemessungsgrundlage sind  nicht die gesellschaftlichen Schäden sondern eher willkürliche Kriterien wie „harte Drogen“. Alkohol tötet jährlich direkt und indirekt auch 10000’nde und der Staat verdient dabei mit.

Breitbandausbau wie weiter?

Der Barleber Gemeinderat hatte im letzten Jahr beschlossen, mit Fördermitteln ein kommunales Glasfasernetz bis in die Häuser zu verlegen, das dann vermietet und damit refinanziert wird. Der Vorteil dieser Strategie liegt auf der Hand. Alle Haushalte hätten die Möglichkeit eines kostenfreien Glasfaseranschlusses und wären nach 2 Jahren nicht mehr an einen bestimmten Netzanbieter gebunden, der seine Monopolstellung erfahrungsgemäß finanziell ausnutzt.
Nur ein solches durchgehendes Glasfasernetz (FTTH) und da sind sich alle (wirklichen) Fachleute einig, ist für die Bürger zukunftsträchtig. Zur Realisierung dieses Vorhabens haben sich Barleben und 7 umliegende Gemeinden zu einer Arge Breitband im LK Börde zusammengeschlossen. Der kommunale Netzausbau wurde öffentlich ausgeschrieben, der Zuschlag ging an die Firma DNS:NET.
Zwar werden zurzeit in Barleben auch von anderen Firmen wie z.B. Telekom oder MDDSL Glasfaserleitungen verlegt. Diese werden dann aber vom Verteilerkasten über Kupferkabel mit den Häusern verbunden (Vectoring). Das gleicht einem dünnen Flaschenhalssystem: Eine dicke Wasserleitung liegt auf der Straße, zu den Wohnungen zieht jedoch nur ein dünner Gartenschlauch. Die hohe Datenübertragungsrate des Glasfaserkabels wird anschließend vom Kupferkabel wieder stark limitiert!

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Kommunalwahl am 26.Mai 2019

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) agiert im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen und nicht nach Parteiprogramm oder anderweitigen Abhängigkeiten. Wofür wir uns eingesetzt haben (s.u.) und auch welche Parteien/Fraktionen/Personen sich in der Abstimmung zu bestimmten Themen wie verhalten haben, können sie in älteren Beiträgen auf diesen Internetseiten nachlesen.

Ein Hinweis: Falls sie eventuell etwas anderes hören – die Abstimmungsergebnisse liegen protokollarisch auch amtlich vor. Unsere Fraktion hat in den gemeindlichen Gremien die meisten Anfragen und Anträge gestellt und die Diskussion oftmals beinahe im Alleingang bestritten (siehe auch www.barleben.de/GemeinderatsTV).

Um unsere erfolgreiche Arbeit fortzusetzen, benötigen wir sowohl bei der Gemeinderats- als auch bei der Ortschaftsratswahl
ihre (3) Stimmen!

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Umfrage der Gemeinde

Online Umfrage

Was wünschen wir uns für Barlebens Zukunft?  Schauen Sie sich mal die Befragung an. Hier der Link für die Onlinebefragung. Steht bis Ende Januar für jeden offen.

Ich denke das diese Umfrage nicht kostenlos von der IGEK realisiert wird. Also lohnt es sich besonders unser Geld zu nutzen und an der Umfrage teilzunehmen.

Ob das Ergebnis anschließend jemanden zu Konsequenzen antreibt bleibt abzuwarten. Eventuell wird ein Ergebnis veröffentlicht…

 

2019

Wir danken Ihnen für die in der Vergangenheit erfahrene Unterstützung und Ihr Vertrauen.

Auf Ihre Anregungen und gerne auch Mitarbeit freuen wir uns auch 2019. Sprechen Sie uns an! Demokratie lebt ja vom Mitdenken und Mitmachen möglichst vieler, sie ist kein Selbstläufer.

Wir hoffen auf ein gutes neues Jahr 2019, das unsere drei Ortsteile wieder ein Stück voranbringt bei der Lösung anstehender Probleme.

In diesem Sinne wünschen Ihnen die FWG Barleben sowie Ihre Vertreter in den Ortschaftsräten von Barleben, Ebendorf und Meitzendorf und im Gemeinderat ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019!

Kalt erwischt…

2018-10-24
Leider hat die Umstellung unseres Providers mich kalt erwischt. Das sogenannte Theme der Internetseite möchte aktuell nicht mit einer SW Komponente auf dem Server zusammenarbeiten. Daher ist das ganze Erscheinungsbild erst einmal abweichend.

2018-10-27
Die Probleme konnten beseitigt werden. Es geht wieder weiter 🙂