Weitere Unterstützung für Ecole beschlossen
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 25.3.2010 enthielt lediglich zwei Beschlussvorlagen. Beide beinhalteten die weitere Unterstützung der Ecole-Stiftung beim Bau eines eigenen Gymnasiums.
Die Entscheidung zur Ansiedelung von Ecole in Barleben war ja von Anfang an unter der Maßgabe erfolgt, Grundschule und Gymnasium auch am gleichen Ort zu betreiben. Hatte die Gemeinde dem als Schule schon existierenden Ecole Gymnasium bis jetzt als Übergangslösung noch Klassenräume in der Sekundarschule und in der Villa Breiteweg zur Verfügung gestellt, reichen diese für die stetig wachsende Schülerzahl zukünftig nicht mehr aus. Als Übergangslösung bis zur Fertigstellung eines eigenen Gebäudes soll nun eine Containerschule auf dem gemeindeeigenen Parkplatz Breiteweg 148 (neben der alten Post) aufgestellt werden. Einen entsprechenden Gestattungs- und Nutzungsvertrag hatte der Finanz- und Haupausschuss am 18.3. einstimmig befürwortet, nicht zuletzt deshalb, weil alle anfallenden Kosten für Bau und Betrieb von Ecole übernommen werden.
Folgerichtig muss nun der Bau eines Gymnasiums durch Ecole realisiert werden. Die erste Beschlussvorlage dazu beinhaltete einen Erbbaurechtsvertrag zwischen der Gemeinde und der Ecole-Stiftung. Wie schon berichtet, hat ja die Gemeinde Ende letzten Jahres das Grundstück von EMB in der Bahnhofstraße für ca. 1 Mio. € gekauft, um es Ecole zur Verfügung zu stellen. Dies musste nun noch vertraglich geregelt werden. Damit wird an diesem Standort für Ecole die Voraussetzung für den Bau eines Gymnasiums geschaffen. Einzelheiten des Erbbaurechtsvertrages unterliegen der Schweigepflicht, vielleicht nur so viel: Der zu zahlende Erbbauzins kann als weiteres Zugeständnis gegenüber Ecole verstanden werden. Dem Vertrag wurde mit 15 ja und einer nein Stimme zugestimmt.
In der zweiten Beschlussvorlage ging es um eine Schuldübernahmevereinbarung zwischen der Gemeinde und der Deutschen Kreditbank zugunsten der Ecole-Stiftung. Was bedeutet das? In der örtlichen Presse wurde ja schon über das sogenannte Forfaitierungsmodell zum Bau des Gymnasiums berichtet. Man muss sich das einfach ausgedrückt ungefähr folgendermaßen vorstellen. Eine Baufirma errichtet das Schulgebäude. Material und Arbeitslohn werden aus deren Eigenkapital und/oder über eine Bank finanziert. Ist das Gebäude mängelfrei fertiggestellt, wird es an die Ecole-Stiftung übergeben. Da diese den Kaufpreis jedoch nicht sofort bezahlen kann, tritt die Deutsche Kreditbank in den Vertrag ein. An diese Bank zahlt Ecole in Raten den Kaufpreis mit Zins und Tilgung ab. Da die Bank ihrerseits aber Sicherheiten verlangt, soll die Gemeinde sich zur Zahlung verpflichten, wenn Ecole mit den Raten in Rückstand gerät. Auch dieser Beschlussvorlage wurde mit gleichem Abstimmungsergebnis wie oben zugestimmt.
Der Vertrag wird jedoch erst wirksam, wenn die Kommunalaufsicht dem Vorgehen zustimmt. Dies ergibt sich aus dem § 101 der Gemeindeordnung LSA. Es heißt darin, „Die Gemeinde darf keine Sicherheiten zugunsten Dritter bestellen. Die Kommunalaufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen.“ Weiter heißt es, dass so etwas nur dann möglich ist, wenn es der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben dient. Im Sinne von Sicherheiten zu Gunsten einer privatrechtlichen Stiftung wie Ecole ist dieser Paragraph nicht unproblematisch, jedoch ist mit einer politischen Entscheidung zu rechnen.
Die anwesenden Mitglieder unserer Fraktion haben beiden Beschlüssen aus mehreren Gründen positiv gegenüber gestanden. Hier wären zu nennen:
- Es handelt sich mittlerweile um eine Kette miteinander verbundener Entscheidungen, die in diesem fortgeschrittenen Stadium auch weitergeführt werden müssen, sonst hätte der Gemeinde, dem Unternehmen EMB und der Ecole-Stiftung Schaden entstehen können.
- Im Rahmen einer Wirtschaftsförderung kann das Unternehmen EMB einen neuen Standort im Technologiepark beziehen. Dazu brauchte es unbedingt noch das Geld aus dem Grundstücksverkauf. Da der Betriebsneubau (nach vorherigen Zusagen der Gemeinde) jedoch schon begonnen hatte, wären möglicherweise Regressforderungen entstanden.
- In Barleben wird eine Industriebrache im Ortskern verschwinden, die es wahrscheinlich noch lange gegeben hätte. Eine Strategie die im Rahmen der Ortskernsanierung schon seit Jahren kontinuierlich verfolgt und finanziell unterstützt wird.
- Für die dauerhafte Ansiedelung von Ecole in Barleben ist der Betrieb eines Gymnasiums unbedingt notwendig. Wenn dies jetzt nicht gelänge, wären die diesbezüglich bis jetzt gemachten großen finanziellen Aufwendungen der Gemeinde nicht mehr zu rechtfertigen.
Eines darf jedoch auf keinen Fall verschwiegen werden. Diese Beschlüsse sind mit einem finanziellen Risiko für die Gemeinde Barleben in Höhe von vielen Mio. Euro verbunden. Die entsprechenden Verträge laufen über Jahrzehnte. Niemand kann die politische Entwicklung über einen so langen Zeitraum vorhersehen. Deshalb ist nur zu hoffen, dass die Schülerzahl der Ecole Schulen sich so entwickelt, dass damit auch langfristig der Stiftung eine solide finanzielle Grundlage erhalten bleibt.
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