Schlagworte: Rederecht

FWG klagt Rederecht ein

Zuschauern der Sitzungen des Barleber Gemeinderates ist es vielleicht aufgefallen: Nicht jeder der Gemeinderäte durfte dort seine Meinung sagen! Eine im Jahr 2016 durch die CDU-Fraktion im Zusammenspiel mit dem Bürgermeister F.-U. Keindorff (FDP) beantragte Änderung der Geschäftsordnung war darauf ausgerichtet, das Rederecht der Gemeinderäte extrem zu beschneiden (siehe älterer Beitrag und dem Nachtrag).

Das Ziel dieser angeblichen Notwendigkeit war offensichtlich: Gemeinderäten die oft kritische Dinge äußern, sollte ein Maulkorb verpasst werden. Konkret führte das dazu, dass im günstigsten Fall nur noch 2 von 5 Mitgliedern unserer Fraktion pro Tagesordnungspunkt zu Wort kamen. Eine dritte Wortmeldung zur Sache wurde vom Gemeinderatsvorsitzenden Herrn U. Korn (CDU) mit Verweis auf die geänderte Geschäftsordnung nicht mehr zugelassen.
Das im Kommunalverfassungsgesetz verbriefte Recht jedes Gemeinderates, seine Ansicht zu kommunalpolitischen Themen öffentlich zu machen oder im Gremium Fragen und Anträge zu stellen, wurde dadurch ausgehebelt

Weiterlesen