Der Kindergarten in Ebendorf – Nebensache?
Das Thema „Kindergarten Ebendorf“ (Wasserschaden und eingeschränkte Nutzung wegen Schimmelpilzen) stand wieder nicht auf der Tagesordnung des Gemeinderates (GR) am 31.3.2011, obwohl zur letzten Sitzung im März eine Informationsvorlage vom Bürgermeister zugesagt wurde. Allerdings konnten interessierte Gemeinderäten in der Zwischenzeit zu diesem Thema Akteneinsicht nehmen. Nicht aus Gründen der Informationspflicht eines Bürgermeisters gegenüber seinem Rat, sondern auf Antrag oppositioneller Gemeinderäte (Antrag vom 23.11.2010, s.u.).
Wie konnte es nach mehrmaliger umfangreicher Sanierung für mehr als eine halbe Mio. Euro in den Jahren 2000 u. 2008 (die genaue Summe wird dem GR noch genannt) zu diesem Zustand kommen?
Hier ein kurzer Abriss der Historie:
- 12.10.2010 Schreiben des Gesundheitsamtes, indem die Nutzung der Kellerräume wegen erhöhter Schimmelpilzkonzentration und Feuchtigkeit untersagt wird.
- 16.11.2010 Herr Madjera stellt im Ortschaftsrat (OR) Ebendorf den Antrag, den Neubau eines Kindergartens zu untersuchen. Diesem Antrag stimmt der OR zu.
- 23.11.2010 Antrag von unserer Fraktion und anderen Gemeindräten, den Sachstand „Kindergarten Ebendorf“ auf die Tagesordnung der nächsten GR-Sitzung (16.12.2010) zu setzen (Antrag hier ansehen). Das Thema kommt nicht auf die Tagesordnung.
- Dezemberausgabe des Gemeindeinformationsblattes „Mittellandkurier“: Teilweise wird der Inhalts des Schreiben des Gesundheitsamtes vom 12.10.2010 der Öffentlichkeit bekanntgegeben (Auszug aus MK hier ansehen).
- GR-Sitzung am 31.03.2011: Der Antrag vom Nov. 2010 steht auf der Tagesordnung. Allerdings ohne eine Informationsvorlage der Verwaltung zu unseren Fragen, auch ohne die beantragten Unterlagen, insbesondere den Schriftverkehr mit dem Gesundheitsamt. Daraufhin wird beschlossen, dass von der Verwaltung eine Informationsvorlage erstellt wird und dass die Gemeinderäte Akteneinsicht erhalten.
- GR-Sitzung am 31.05.2011: Das Thema steht nicht auf der Tagesordnung! Es wurde keine Informationsvorlage erstellt, aber zwischenzeitlich Akteneinsicht in folgende Unterlagen gewährt. (Sie konnten nach Aussage der Verwaltung wegen „ihres Umfangs“ nicht an die Räte verteilt werden!):
1. Schreiben des Bördekreises, Gesundheitsamt vom 12.10.2010 (6 Seiten)
2. Schreiben der Gemeinde an den Bördekreis vom 23.11.2010 (3 Seiten)
3. Schreiben des Bördekreises, Gesundheitsamt vom 29.11.2010 (1 Seite)
4. Schreiben des Bördekreises, Gesundheitsamt vom 02.12.2010 (5 Seiten)
5. Aktenvermerk der Gemeinde vom 10.12.10 den über Werdegang (4 Seiten)
6. Sanierungsgutachten von Herrn Schwerdtner vom 29.04.2005 (29 Seiten)
Unsere Fraktion konnte sich nach der Akteneinsicht und auf Grund der Brisanz des Themas mit dieser Situation überhaupt nicht zufrieden geben und stellte dem Bürgermeister folgende Fragen:
- Hat die Verwaltung den Inhalt der Stellungnahmen des Gesundheitsamtes vom 12.10.10 und vom 02.12.10 und die darin enthaltenen Hinweise zur möglichen Gesundheitsgefährdung der Kinder dem Elternkuratorium bzw. den Eltern mitgeteilt?
Antwort: Ja, das ist erfolgt. - Wann wir dem GR eine Beschlussfassung zum Kindergarten hinsichtlich Neubau oder nochmaliger Sanierung vorgelegt?
Antwort: Es wird noch nach den Ursachen gesucht. Im Ergebnis wird eine Beschlussfassung, untersetzt mit Kosten, zur Entscheidung vorgelegt. Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht benannt werden. - Was unternimmt die Gemeinde als Zwischenlösung, um die Gesundheitsgefährdung im unsanierten Kindergarten auszuschließen?
Antwort: Sehr viel, unter anderem wurde der Keller abgedichtet und ein Container aufgestellt. Herr Sonnabend teilte mit, dass vor ca. drei Wochen erneute Messungen der Schimmelpilzkonzentration durch das Landesamt für Verbraucherschutz erfolgt sind. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. - Sind im Haushalt der Gemeinde für das Jahr 2011 Planungskosten für einen Neubau bzw. für Sanierungsmaßnahmen enthalten
Antwort: Ja. - Wird dem Ortschaftsrat Ebendorf ebenfalls die Akteneinsicht gewährt?
Antwort: Die Verwaltung wird das prüfen.
Fazit:
Wir bleiben an dem Thema dran. Es sollte eine schnelle Lösung gefunden werden. Während der Übergangszeit muss sichergestellt werden, dass im derzeitigen Kindergarten eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze ausgeschlossen ist. Uns wurde zugesagt, dass wir über die Ergebnisse der letzten diesbezüglichen Messungen informiert werden.
Wir möchten die Eltern auch auf ihr Informationsrecht und das damit verbundene Akteneinsichtsrecht hinweisen.
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