Der Letzte ist auch noch raus…
Noch letzte Woche Bestandteil von wackligen Argumentationen und intensiven Diskussionen und jetzt ist er weg. Besser gesagt er ist in größerem Abstand wieder in Betrieb gegangen – der Sender Meitzendorferstraße. Der Mobilfunksender war lange in der Kritik. Jetzt kann die Bürgerinitiative sich über das Erreichte freuen.


Es ist vorbei! Endlich! 10 Jahre Blut, Schweiß und Tränen! 11 Aktenordner Schriftverkehr, Messprotokolle, Konzepte! Ich weiß nicht, ob wir als Bürgerinitiative tatsächlich etwas bewegen konnten oder ob alles schneller gegangen wäre, wenn sich die „richtigen“ Barleber dafür eingesetzt hätten. Meine jüngste Tochter wird heute 9 Jahre alt. Isabell, es ist ein Geschenk für dich – das Wertvollste, was du je bekommen hast. Es ist ein Geschenk für die Grundschule und für alle Kinder, die im Umfeld der Meitzendorferstr. 16 aufwachsen und noch aufwachsen werden. Das Recht, in einem unbelasteten Umfeld groß zu werden – man hat es euch zurück gegeben. Ich danke im Namen der BI allen, die sich dafür eingesetzt und darum gekümmert haben!!!!
Die anstehenden Landratswahlen zeigen einmal mehr, wie stark das politische Leben in diesem Land von Parteien dominiert wird. Gesetze und Ordnungen zu den Wahlen bevorzugen eindeutig Bewerber, die von Parteien aufgestellt werden. So muss z.B. ein Einzelbewerber für die Landratswahl mindestens 100 Unterstützungsunterschriften vorlegen, um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden. Bei den Bewerbern, die von Parteien aufgestellt werden, reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitgliedern einer Nominierungsparteiveranstaltung. Dabei gibt es zu der erforderlichen Zahl der anwesenden Mitglieder keinerlei Vorgaben. So können sich also 20 Mitglieder eines Kreisverbandes einer Partei treffen, nominieren mit 11 Stimmen einen Kandidaten oder eine Kandidatin und schon ist der Bewerber bzw. die Bewerberin bestimmt. Natürlich kann sich die bewerbende Person voll auf die finanzielle und logistische Kraft der Partei stützen. So gibt es aktuell wohl eine Partei im Landkreis, die sage und schreibe 350.000,- € für den Wahlkampf ihres Kandidaten ausgibt! Dazu kommen zahlreiche öffentlichkeitswirksame Auftritte mit A-,B- und C-Prominenten sowie schon durch diese eine massive Präsenz in allen Medien. Hier hat ein Einzelbewerber einfach keine Chance. In der Regel geht er einem Vollzeitjob nach, hat nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung und schafft es logistisch nur schwer, das gesamte Kreisgebiet abzudecken.
Der Gesetzgeber hat bei der Position Landrat eine Direktwahl vorgeschrieben. Man sollte unterstellen, dass hiermit gerade ein gewisse Unabhängigkeit der Amtsinhaber gegen das oft von den Parteien dominierte Gremium Kreistag erreicht werden soll. Leider hat der Gesetzgeber es dann aber unterlassen, Grundsätze für eine Chancengleichheit aufzustellen. Somit kommt es zu den vorgenannten Verschiebungen, mit der Konsequenz, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit nun doch wieder ein von seiner jeweiligen Partei abhängiger Landrat installiert wird. Es soll ja schließlich alles in der Familie bleiben. Und dass ein Landrat, der in das Amt dank einer massiven Wahlkampfunterstützung seiner Partei, irgendwo unabhängig sein will, erscheint nicht sehr glaubwürdig. Kein Wunder also, dass alles beim Alten bleibt und die Wähler sich mit Grausen abwenden!