Alles was Recht ist…!

GO LSA2Es hat zwar lange gedauert, aber in der Gemeinderatssitzung am 4.4.2013 wurde nun endlich über unseren Antrag vom 4.12.2012 (Vorgeschichte hier ansehen) gesprochen. Es ging um die Frage, ob der Angestellte der Gemeinde Barleben Herr Reinhard Lüder (SPD) gleichzeitig auch dem Gemeinderat seiner Gemeinde angehören darf oder ob sich beide Dinge gegenseitig ausschließen, weil es unweigerlich zu Interessenkonflikten kommen kann (§ 40/1 GO LSA). Da für Arbeitnehmer mit einer „Arbeiterfunktion“ (früher im Tarifvertrag als Arbeiter bezeichnet) laut Gesetz kein Hinderungsgrund besteht, kann man diese Frage jedoch erst dann konkret beantworten, wenn die Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des Betroffenen offen gelegt wird. Herr Lüder wird zwar im Stellenplan der Gemeinde Barleben (s. Haushaltsplan 2013) als „Vorarbeiter Sporthallen“ geführt, eine Stellenbezeichnung sagt aber nichts über die wirkliche Statusgruppe im Sinne des Gesetzes aus. Trotz Verzögerungen und langer Diskussionen, musste nun die Stellenbeschreibung durch die Verwaltung vorgelegt werden (kann man bei uns einsehen). Sie trägt das Datum vom 1.6.2012. Ob die dort beschriebene Tätigkeit (entspricht der Statusgruppe) auch schon in der Zeit davor ausgeübt wurde ist offen, aber für die jetzige Prüfung ohne Belang. Es handelt sich hier um eine Stelle, die im Hauptamt der Gemeinde angesiedelt ist und mit der Entgeltgruppe 8 TVöD vergütet  wird. Die Beschreibung der Stelle fällt genau so aus, wie von uns schon länger vermutet und auch in der Stellungnahme der Verwaltung (hier ansehen) wird bestätigt: Herr Lüder ist „…Arbeitnehmer in einer Angestelltenfunktion“. Aha, wird derjenige denken, der den § 40 GO LSA kennt, dann greift ja die sogenannte Inkompatibilitätsregelung, d.h. dann darf er nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates sein. Nun kam die Taktik der Verwaltung: Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber für nichtleitende Arbeitnehmer in Eigenbetrieben ist in der Gemeindeordnung  eine Ausnahme geschaffen worden. Die Sporthallen werden bei uns als Regiebetrieb geführt und da das beinahe das Gleiche wäre, trifft die Vorschrift doch nicht für Herrn Lüder zu. Dieser Auffassung schließen wir uns aber nicht an, denn ein Regiebetrieb gehört zur Verwaltung seines Trägers und ist rechtlich etwas ganz anderes, als ein selbständiger Eigenbetrieb. Auch wenn man sich auf den Internetseiten der Gemeinde Barleben fälschlicher Weise schon mit vier  Eigenbetrieben der Weltöffentlichkeit präsentierte (was vom stellv. Bürgermeister kleinlaut als „Fehler Außenstehender“?! zugegeben wurde), so sind solche Darstellungen einfach nur falsch und irreführend (hier ansehen). Da nun derartige Meinungsverschiedenheiten bestehen, sind wir sehr an einer rechtlichen Klärung interessiert. Somit würden Zweifel ausgeräumt und Sicherheit gegeben, was unser Anliegen in dieser Sache ist.  Diese Klärung kann jedoch objektiv nur von einem Gericht vorgenommen werden, was aber nur möglich ist, wenn der Gemeinderat durch Beschluss eine Verletzung der Inkompatibilitätsregelung feststellt und Herr Lüder dagegen Einspruch erhebt. Diese Feststellung wurde in der Gemeinderatssitzung durch einstimmige Zustimmung der Fraktionen Linke, CDU und Freie Wähler (10 Stimmen) getroffen. Dagegen stimmten die FDP, der Bürgermeister (FDP) und Herr Thorun (SPD), insgesamt 8 Stimmen. Herr Lüder, der selbst nicht mit abstimmen durfte, legte sofort Widerspruch gegen diesen Beschluss ein.
Dass Herr Lüder nach der Abstimmung weiter die Sitzung führte, als ob nichts geschehen sei, hat sicherlich einige Gemeinderäte und anwesende Bürger verwundert, ist aber nicht zu beanstanden. Bis das rechtsstaatliche Verfahren beendet ist, ändert sich erst einmal nichts.

PS: Dieser Beitrag ist im Rahmen aller Möglichkeiten entstanden, einen objektiven Verlauf der Sitzung darzustellen. Welch unerfreuliche persönliche Anfeindungen, Unterstellungen und niveaulose Diskussionsbeiträge von Seiten der FDP-Fraktion zu diesem Thema gemacht wurden, soll hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Nur soviel: Alle Hinweise auf Gesetze und deren Kommentare hätten wir uns wahrscheinlich auch sparen können. Es wurde wieder einmal deutlich, dass es einigen Mitgliedern der FDP gar nicht um die Klärung von Sachverhalten geht. Insbesondere Herr Niebuhr fiel mit seinen persönlichen Anfeindungen gegenüber den Antragstellern und seinen unqualifizierten Äußerungen zum eigentlichen Sachverhalt aus dem Rahmen. Sein Denken ist nun einmal in Freund und Feind eingeteilt, die einen haben immer Recht und die anderen nie. Echtes Stammtischdenken eben – oder nur  NICHTS VERSTANDEN….

3 comments

Kommentar verfassen

Sie können die folgenden HTML-Codes verwenden:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>