Nach der Sanierung kommt die Rechnung
Das Programm der Ortskernsanierung in der Ortschaft Barleben hat eine Laufzeit von 2001 bis 2017. Baustruktur und Straßen wurden in einem Gebiet von 31 Hektar neu geordnet, Straßen erneuert (allein hierfür ca. 18 Mio. €) und viele Hochbauten saniert. Bis jetzt sind 19,7 Mio. € investiert worden, davon 17,5 Mio. € aus dem Haushalt der Gemeinde, dazu kamen noch Landesfördermittel.
Pro Quadratmeter Grundstücksfläche wurden also im Sanierungsgebiet ca. 65 € investiert. Die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet waren zwar erst einmal von Straßenausbau- bzw. Erschließungsbeiträgen befreit, die Gemeinde ist jedoch per Gesetz verpflichtet, sie später an den entstandenen Kosten zu beteiligen. Da die Sanierung so gut wie beendet ist, folgt nun die „Rechnungslegung“ in Form von sogenannten Ausgleichsbeträgen. Teilweise soll dies auf freiwilliger Basis schon im nächsten Jahr passieren.
Was ist ein Ausgleichsbetrag?
Jedes im Sanierungsgebiet liegende Grundstück wird mit einer fiktiven, durch die Sanierung entstandenen Wertsteigerung (Quadratmeterpreis, gesamtes Grundstück!) bemessen. Die Höhe resultiert aus einem durch einen Gutachterausschuss des Landes empfohlenen Wert. Das komplexe Verfahren wurde am 7.11.2013 durch den Vorsitzenden des Gutachterausschusses in einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung erläutert:
In verschiedenen Richtwertzonen ist der Ausgangswert (2001) z.B. aus Grundstücksverkäufen ermittelt und auf einen nur sehr gering erhöhten Erwartungswert (2017, ohne Sanierung) hochgerechnet worden. Dem gegenüber steht ein Endwert nach der Sanierung, der über 2 gerichtlich akzeptierte Modelle ermittelt wurde. Dazu wurden Parameter wie Attraktivität, Infrastruktur, Bebauung, Verbesserung der Verkehrssituation etc. in unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung einbezogen. Die damit empfohlene Werterhöhung pro Quadratmeter Grundstücksfläche soll noch im Dezember 2013 durch den Gemeinderat bestätigt werden. Dann, so die Auskunft der Verwaltung, werden die einzelnen Eigentümer informiert und können sich gegenüber der Verwaltung äußern. Da von einem Mittelwert der Wertsteigerung ausgegangen wird, kann in begründeten Einzelfällen, so der Bürgermeister, auch davon abgewichen werden. Danach wird für jedes Grundstück ein Kostenbescheid verschickt. Sollten die Eigentümer damit nicht einverstanden sein, bleibt ihnen noch der Rechtsweg (Widerspruch, Klage – jedoch ohne aufschiebende Wirkung). Dann wird ein Bodenrichtwertgutachten beauftragt und geklärt, ob der Ausgleichsbetrag angemessen war.
Da die o.g. Sitzung nicht öffentlich stattfand, dürfen wir noch keine Zahlen nennen, werden dies aber zu gegebener Zeit hier nachholen. Eines kann jedoch schon jetzt gesagt werden: Sollte es bei den empfohlenen Werten bleiben (in die die getätigten Investitionskosten der Gemeinde nicht einflossen), wird nur ein sehr geringer Teil der Sanierungskosten zurück in den Gemeindehaushalt fließen.
Aktuelle Bodenrichtwerte find Sie hier.
Ausgleichsbeträge nach Brandenburger Modell finden Sie hier.
Eines steht doch fest, in dem Sanierungsgebiet wohnen viele Altbarleber , die auch große Grundstücke haben( Bauerngrundstücke) ! Da nun 2014 Wahlen zum Gemeinderat und Ortschaftsrat anstehen, bei denen es um FUK seinem Machterhalt geht, werden schon mal die Geschenke ans Wahlvolk ausgepackt!
Und damit für die Zahlungskräftigen noch ein Leckerlie mehr dabei ist, soll für „Sofortzahler“ noch ein Abschlag von 10% gewährt werden! Na bitte „mit Speck fängt man Mäuse“ ! Da kann der Randgebietsaltbarleber nur staunen wie günstig das Leben mit Besitz sein kann, wenn man nur den „richtigen Bürgermeister“ hat!
Für diese Bürger gab und gibt es keine Ausnahmen sondern nur knallharte Rechnungen auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung! Wie schön ist doch diese „Demokratie“ von FUK kurz vor der Wahl .
Vor allem wenn FUK wieder als Kandidat zur Gemeinderatswahl antritt und seine Lobbystimmen wohl wieder
an seine Vasallen der FDP weiterreicht ,indem FUK mal wieder „leider“ auf sein „Mandat“ verzichtet!
Geschuldet dem Kommunalwahlgestz von Sachsen-Anhalt, welches diese unmoralische Möglichkeit zuläßt!
Na dann schon mal Prost Herr Bürgermeister, man kann doch schon mal feiern?
Es bringt doch nichts, auf den am häufigsten abgelichteten Bewohner Barlebens (also dem wohl Schönsten) zu prosten. Und die Spaltung der Einwohnerschaft durch Ausnutzung unterschiedlichster Rechtsnormen; ergänzt um die allseits bekannte Trickserei auf allen Gebieten unseres Gemeinwesens nutzt auch nur wieder dem Machterhalt (teile und herrsche).
Ganz allgemein gilt, wer bestellt bezahlt auch.
Die Barleber Bewohner haben die politische Konstellation so gewählt wie sie – noch – ist.
Damit hat das FDP-Politbüro sozusagen die Vollmacht erhalten gewisse Maßnahmen für die Barleber zu bestellen und die dadurch entstandenen Kosten an die Wähler als Nutznießer eben dieser Veränderungen weiterzugeben. Das nennt man Hoheit.
Im Vorfeld der baulichen Maßnahmen von Bewohnern oder der Opposition vorgebrachte Kritik wurde stets in real-sozialistischer DDR-Tradition gekillt.
Das ist mal ganz grob die Ausgangslage.
Das sich das Wahlvolk an den Kosten beteiligt, welche für sie erbracht wurden ist auch ganz verständlich. Auch das es Unruhe beim „Verteilen“ dieser Kosten gibt.
Und so kann man der Meinung sein, die Sanierungsbeiträge sind zu niedrig oder auch zu hoch. Je nach Betroffenheits- und Nutznießungsgrad.
Viel interessanter finde ich jedoch das „Brandenburger Modell“ (Link).
Da stellt sich mir die Frage, ob es denn überhaupt eine Sanierung des Ortskerns gegeben hat.
Wurden städtebauliche Missstände wie die Unzugänglichkeit von Grundstücken oder
Einwirkungen von Lärm, Verunreinigungen oder Erschütterungen im Sanierungszeitraum verringert ? Erhöhten die Baumfäll- und Abrissaktionen die Lebensqualität im Ortskern ?
Wurden die Erfordernisse des Denkmalschutzes ausreichend berücksichtigt ?
Hat sich das Ortsbild durch Granit, Edelstahl, Bodenstrahler und dergleichen verbessert ?
Diese Fragen soll jeder für sich beantworten.
Allein wenn ich sehe, das der Breiteweg nach der Pflasteraktion nun alle 5 Jahre
repariert werden muss, muss ich sagen dass ich bisher eine völlig falsche Vorstellung von
Sanierung hatte. Und auch die anderen Straßen im alten Ortsbild wurden fleißig
erneuert, aber leider auch deren Missstände.
Vor der Sanierung waren die Keller nutzbar, jetzt sind sie mindestens feucht.
Worin liegt die Werterhöhung für die Grundstücke ?
Ich jedenfalls will nachvollziehen können, wofür ich bezahlen soll.
Das lasse ich mir notfalls auch was kosten – bevor die nächste Sanierung kommt.