Politik siegt über Mathematik (1)

FinanzerIn der Gemeinderatssitzung am 28.1.2016 wurden der Gemeindehaushalt (HH) und das dazugehörige Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) beschlossen, die Kommunalaufsicht muss dem noch zustimmen. Der Tenor dabei, wir stimmen erst einmal zu, wollen aber nicht, dass das was drinsteht nachher auch so umgesetzt wird, wurde vom Bürgermeister vorgegeben und mehrheitlich unterstützt. Die möglichen Konsequenzen werden jedoch von vielen Gemeinderäten ausgeblendet und die Öffentlichkeit belogen.

Beispiel Kinderbetreuungsgebühren

Die Gemeinde hat die anfallenden Gesamtkosten für die Kinderbetreuung durch Mischkalkulation über alle Einrichtungen ermittelt und bisher davon 20% als Elternbeiträge umgelegt. (BV 106/2014 ,(siehe hier). Ab 2017, so der aktuelle Beschluss, sollen 40% umgelegt werden. Die Bilanzsumme der Einnahmen im HH und HKK hat sich dadurch verdoppelt  (siehe hier). Wenn ein 10 h Krippenplatz bisher 180 € gekostet hat, wären das nun 360 €. So war es im Amtsblatt der Gemeinde (siehe hier) und auch in der Tagespresse zu lesen. Aufgrund der Finanznot der Gemeinde, so wurde argumentiert, hätte man auch den gesetzlichen Maximalrahmen von 50% Kostenumlage laut KiFöG ausschöpfen können. Nach berechtigten Protesten der Eltern wird jetzt die Kommunalaufsicht vorgeschoben, die das angeblich so veranlasst hätte (siehe hier), aber auch die Landespolitiker (KiFöG) seien daran schuld. Beides ist jedoch nicht wahr!

Die diesbezügliche Verfügung der Kommunalaufsicht, die den Gemeinderäten mit einem Aufdruck des Bürgermeisters „nur für den Dienstgebrauch“ übergeben wurde, empfiehlt lediglich eine Prüfung, ob auch! Elternbeiträge angehoben werden könnten. Und das KiFöG geht bei einem maximalen Kostenumlagegrad nicht von den Gesamtkosten aus, sondern von den bei der Gemeinde nach Abzug der Landes- und Kreiszuwendungen (z.Zt. ca. 35%) verbleibenden Kosten. Mathematisch leicht zu beweisen ist, dass immer dann, wenn der Zuschuss vom Kreis und Land mehr als 20% der Kosten beträgt, die geplanten 40% Elternbeiträge (von den Gesamtkosten) die im KiFöG limitierte finanzielle Obergrenze von 50% des Gemeindekostenanteils übersteigt.

GrafikDies hat aktuell 2 Konsequenzen. 1. Die Elternbeiträge können nicht ganz so hoch steigen, wie von der Gemeinde geplant und 2. die Gemeinde rechnet im HH und HKK mit Einnahmen, die es bei der gegenwärtigen Gesetzeslage gar nicht geben darf.

Jeder Versuch, diese einfache Prozentrechnung der Verwaltung und einem Teil der Gemeinderäte mathematisch nahezubringen, scheiterte in der Ratssitzung an deren politischem Vorsatz (und hoffentlich nur daran). Mehr noch, zwei Tage später wurde eine Falschmeldung in die Lokalpresse gebracht: Die beschlossene neue Regelung (so die Volksstimme) würde bedeuten, dass für einen Krippenplatz, der bisher 180 € gekostet hat, jetzt statt 360 € „nur noch“ 279 € Kosten anfallen (siehe hier). Eine Rücksprache dazu ergab, dass diese Beitragshöhe durch Kalkulation entstand, indem vom Deckungsgrad des Gemeindeanteils ausgegangen wurde. Dies ist so aber nicht beschlossen worden.

Es bleibt abzuwarten, wie diejenigen Gemeinderäte, die für den HH und das HKK gestimmt haben (also für eine Verdoppelung der Kostensätze) abstimmen werden, wenn in Kürze die dazugehörige Satzung über die Kita-Beiträge beschlossen werden muss. Von der Kommunalaufsicht wurde nämlich vorgegeben, dass die im HH und HKK eingestellten Maßnahmen dann auch so umzusetzen sind (was nachvollziehbar ist).

Unsere Fraktion hatte übrigens beantragt, den Elternanteil bei 30% der durch die Gemeinde zu tragenden Kosten zu begrenzen, was eine Erhöhung von 180 € auf 208 € bedeutet hätte. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt! Nicht nur aus diesem Grund hat unsere Fraktion dem Haushalt folgerichtig nicht zugestimmt.

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