Anordnung von PV-Anlagen wird reglementiert!
Im Sanierungsgebiet „alter Ortskern“ sollen zwar neuerdings straßenseitig Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zugelassen werden, aber deren Aufstellung nur in beschränkter Weise. Der Antrag unserer Fraktion, die Aufstellung von PV-Anlagen im alten Ortskern nicht zu beschränken, wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.06.2023 abgelehnt.
Hier die Einzelheiten:
Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der angespannten Klimaentwicklung und der durch den Ukrainekrieg eingetretenen Energiekrise von der Bunderegierung zum überragenden öffentlichen Interesse und zur öffentlichen Sicherung der Energieversorgung des Landes erklärt worden.
Diese gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen scheinen bei der Mehrheit der Barleber Kommunalpolitiker jedoch nicht angekommen zu sein. Anders bei den Hausbesitzern, die versuchen, die erhöhten Strompreise mit eigenen PV-Anlagen zu minimieren.
Auch kleinere Steckersolarmodule („Balkonkraftwerke“) sind stark nachgefragt. Bisher waren solche Anlagen im alten Ortskern (Sanierungsgebiet) verboten, denn zu Zeiten der Sanierungssatzung hatte man weder günstige PV-Anlagen, noch gab es eine Notwendigkeit deren Installation zu reglementieren. Aufgrund der Veränderungen im Energiesektor tut sich nun auch in Barleben etwas – aber bitte nicht so viel und nicht ohne weitere Regelung.
Von Abbau bürokratischer Hemmnisse zur Errichtung von klimafördernden PV-Anlagen, kann hier keine Rede sein. In der jetzt vorliegenden 15. Änderung des B-Planes Nr. 15 („Ortskern“) sollen in willkürlich ausgewählten Teilen des alten Ortskerns zwar neuerdings straßenseitig PV-Anlagen zugelassen werden, aber nur in „geordneter“ Form, wer auch immer dies als geordnet empfindet. Anlagen wie im Bild (oben) dargestellt, dürfen nicht installiert werden! Wer eine entsprechende Dachfläche besitzt, muss sich also auf 2/3 der Fläche und auf eine in „gestalterisch für das Ortsbild verträgliche“ Anordnung beschränken. Diese Änderungen im B-Plan werden in Kürze öffentlich ausgelegt, Bürger könnten sich also dazu äußern, wir werden sehen. Hier ein Ausschnitt aus der Vorlage:
Unsere Fraktion hat beantragt, die Aufstellung von PV-Anlagen nicht zu beschränken. Ein entsprechender Beschluss wurde zwar im Ortschaftsrat Barleben gefasst, nach mysteriösem Meinungswandel änderten jedoch die Parteien ihre Meinung.
Einige Argumente der Antragsgegner:
– 25 m² reichen für die Eigenversorgung, man braucht also gar nicht so viel
(Herr Jassen, CDU im Bauausschuss
– der ganze Strom könnte nichts ins Netz eingespeist werden, das Leitungsnetz ist nicht ausreichend
(Bürgermeister F. Nase, CDU im Hauptausschuss)
– das Ortsbilds soll nicht „grüner Ideologie“ zum Opfer fallen
(Herr Lüder, SPD)
– das würde den Zielen der Sanierung entgegenstehen
(Herr Keindorff, FDP)
Letztlich wurde unser Antrag im Gemeinderat am 27.7. abgelehnt. Barleben scheint also doch nicht so modern und smart, wie durch den Bürgermeister oftmals hingestellt.
Was man als Hauseigentümer noch wissen muss, PV-Anlagen auf Dächern sind eigentlich nicht genehmigungspflichtig. Durch die aktuelle Aufnahme von Festsetzungen zu PV-Anlagen in die 15. Änderung des B-Planes Nr. 15 („Ortskern“) ist für den Bau dieser PV-Anlagen jedoch eine Genehmigung von der Gemeinde Barleben erforderlich. Bei Verstoß haben die Eigentümer mit einer Geldbuße zurechnen.