Hauptsatzungsänderung: veränderte Befugnisse, rechtssichere Bekanntmachungen
Grundlage der Arbeit eines Gemeinderates ist das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). Dies lässt in manchen Bereichen allerdings einen gewissen Ausgestaltungsspielraum zu, den der Gemeinderat in einer Hauptsatzung festlegt. Darin werden z.B. die Größe und Zuständigkeiten der Ortschaftsräte oder die Anzahl und Größe der in der Gemeinde arbeitenden Ausschüsse geregelt. Auch die Wertgrenzen bei Rechtsgeschäften bzw. die Entgeltgruppen bei Personalentscheidungen (Einstellungen/Entlassung), die in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen, werden dargestellt. Kurz gesagt wird also festgelegt, wer in den Grenzen der KVG LSA wieviel Macht bekommt!
Unser Bürgermeister F. Nase (CDU) schlug im November vor, in der bestehenden Hauptsatzung Änderungen vorzunehmen, die seine Kompetenzen stark erweitern sollten. So z.B. die Zuständigkeit bei Rechtsgeschäften, hier wünschte er statt bis zu einer Wertgrenze von 25 000 € neu bis 65 000 € allein zu entscheiden. Bei Personalangelegenheiten wollte er auch noch die Stellen für leitende Angestellte allein, also ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben.
Hierzu konnten wir folgendes erreichen. Die personalrechtlichen Befugnisse des Bürgermeisters werden nicht geändert, es bleibt bei den alten Grenzen. Dadurch kann Vetternwirtschaft oder Parteiklüngelei, oft Gegenstand berechtigter Kritik, etwas Einhalt geboten werden. Die meisten Wertgrenzen wurden auch nicht so stark wie gewünscht angehoben. Man einigte sich beim Bürgermeister auf 50 000 €, bis zu 100 000 € entscheidet der Hauptausschuss, darüber der Gemeinderat. Die Annahme und Vermittlung auch kleinerer Zuwendungen (z.B. Rückläufe von Versicherungen) fällt jetzt nicht mehr in die Zuständigkeit des Bürgermeisters, es entscheiden darüber Hauptausschuss oder Gemeinderat, je nach Wertumfang.
Ein ganz neu gewünschter längerer Absatz über Beiräte, deren Zusammensetzung, Vorsitz, Vergütung etc. wurde gestrichen. Es wurde lediglich aufgenommen, dass der Gemeinderat alles Nähere dazu in einer gesonderten Satzung festschreibt.
Neu in die Hauptsatzung sind ebenfalls die Arten und Örtlichkeiten von Bekanntmachungen aufgenommen worden. Dies war die Folge eines Rechtsstreites zur Gültigkeit des Flächennutzungsplanes, der nicht korrekt bekannt gemacht wurde, sodass das Verfahren wiederholt werden musste. Die geänderte Hauptsatzung wurde am 6.12.2022 beschlossen. Bevor sie Gültigkeit erlangt, muss sie noch von der Kommunalaufsicht bestätigt werden.