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Mehr Befugnisse für Bürgermeister Nase?

Die Aufgaben des Bürgermeisters (BM) sind gesetzlich fixiert, jedoch wird sein Handlungsspielraum in einer vom Gemeinderat erlassenen Hauptsatzung geregelt. Kaum 5 Monate im Amt, schon gab es von Seiten Herrn Nase (CDU) und der CDU-Fraktion einen Antrag, diesen Handlungsspielraum umfangreich auszuweiten und bisherige Zuständigkeiten von politischen Gremien (Hauptausschuss/Gemeinderat) an ihn zu übertragen. Finanzielle Entscheidungs-Obergrenzen, sowie Personalbefugnisse (Einstellung) sollten stark erweitert werden.

Positiv ist, dass der Hauptausschuss bereits im Vorfeld Bestrebungen hinsichtlich erweiterter Personalbefugnisse eine klare Absage erteilt hat. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Personalausgaben in der Gemeinde z.Zt. bei ca. 8 Mio. €/a liegen und immer noch kein Personalentwicklungskonzept vorgelegt wurde. Leider fand das Ansinnen, die bis dato in Zuständigkeit des BM geltende Obergrenze von 25.000 € für Vergaben (Bau-, Planungs- und Dienstleistungsverträge) nicht mehr zu limitieren, im Gemeinderat am 13.12.2018 eine Mehrheit. Im Klartext: Es gibt für den BM jetzt keine Obergrenze mehr, soweit Vergaben von der Zentralen Vergabestelle oder der Kommunal IT-Union durchgeführt werden (neu: § 7 Abs. 1 Nr. 8, 2. Satz, Hauptsatzung)!

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