Schlagworte: private Schule

Ganz schön Kohle für Ecole

Ramona Müller et al. (2)

Wenn wir uns zu Ecole äußern, müssen erst einmal einige grundsätzliche Dinge vorangestellt werden, die vielen Bürgern nicht bekannt sind. Die Ecole-Schule ist keine öffentliche Schule. Im Sinne des Grundgesetzes ist sie eine private Schule (Artikel 7: „Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.“). In Sachsen-Anhalt werden diese Schulen durch das hier geltende Schulgesetz als „Schulen in freier Trägerschaft“ bezeichnet, was an ihrem privaten Charakter jedoch nichts ändert. Diesen stehen die öffentlichen Schulen gegenüber, deren Träger z.B. eine Stadt oder Gemeinde ist (unsere Barleber Grund- und Sekundarschule). Genau so ist es im Schulgesetz LSA §2+3 definiert. Es ist politischer Wille, dass die Schulen in freier Trägerschaft bei der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrages eigenverantwortlich mitwirken (Artikel 28 Landesverfassung LSA). Mit ihren alternativen oder erweiterten Bildungsansätzen können sie durchaus eine Bereicherung unseres Schulsystems darstellen. Weil der Staat aber die Pflicht hat, darauf zu achten, dass Bildung nicht am Geld scheitern soll, ist in dem o. g. Artikel auch geregelt, dass die Genehmigung für ihren Betrieb (+ 80 % staatlicher Zuschuss für Lehrergehälter) nur dann erteilt wird, wenn ausgeschlossen ist, dass sie bevorzugt Kinder finanziell bessergestellter Eltern aufnehmen. Weiterlesen