Sitzung des Gemeinderates am 1.12.2011
TOP 8.1 Vereinsförderung – Antrag unserer Fraktion
Der Gemeinderat sollte sich mit den Anträgen von Herrn Juhl (TSV 1874 Barleben e.V.) und Herrn Kelterer (TTV Barleben 09 e.V.) auseinandersetzen, die in jeweils einem Brief an die Gemeinderäte die kostenfreie Nutzung von Räumlichkeiten für ihre Sportvereine beantragt hatten. Uns war besonders daran gelegen, dass die Verwaltung die rechtlichen Grundlagen dazu prüft, da in Sachsen Anhalt tatsächlich den Sportvereinen eine kostenfreie Nutzung von Sportstätten gesetzlich zugesichert ist. Dies ist in der Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sportstätten (GVBl.LSA 1997) geregelt. Es war zu prüfen, ob die Entgeltordnung der Gemeinde für die Mittellandhalle, in welcher die teilweise Erstattung von Betriebskosten durch die Sportvereine festgelegt ist, dem entgegensteht. Die Prüfung durch die Verwaltung ergab: Die Mittellandhalle ist keine Sportstätte sondern eine Mehrzweckhalle, deshalb steht unsere Entgeltordnung im Einklang mit den gültigen gesetzlichen Regelungen. Entsprechende Mitteilungen an die beiden Vereine werden vorgenommen.
In einem zweiten Punkt haben wir Auskunft über alle bestehenden Kooperationsverträge der Gemeinde mit Vereinen beantragt. Hier wurde durch den Bürgermeister (BM) zugesichert, dass interessierte Gemeinderatsmitglieder diese bei Herrn Nase in der Verwaltung einsehen könnten. In einem weiteren Unterpunkt wurde der BM aufgefordert offenzulegen, bei welchen Vereinen in den letzten 3 Jahren durch die Gemeinde Personal- und Mietkosten gefördert, bzw. Mieten erlassen wurden. Wie erwartet wurde die Diskussion dazu sehr unsachlich, Mitglieder der FDP empfanden dies als Zumutung. Wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht, führt aber an der Auskunftspflicht des BM kein Weg vorbei! Letztlich wurde zugesichert, eine entsprechende Aufstellung vorzunehmen. Hintergrund dieses Auskunftsverlangens war auch das von der Verwaltung und einigen Gemeinderäten immer wieder vorgebrachte Scheinargument wenn es um notwendige Unterstützung der LIBa ging, alle Vereine würden gleich behandelt und Personalkosten könnten nicht gefördert werden. Bekannt ist uns aber, dass dies z.B. im Fußballverein Barleben, bei OK-Live, im Sportverein Ebendorf und im Jugendklub geschieht bzw. geschehen ist.
TOP 8.2 Kooperationsvertrag LIBa – Antrag unserer Fraktion
Durch die Verwaltung wurde wieder einmal aufgelistet, was Frau Brämer (Vorsitzende und auch anwesend) angeblich alles nicht unternommen hätte und warum man keinen Kooperationsvertrag mit dem LIBa-Verein e.V. abschließen kann. Da der Mietvertrag mit der kostenfreien Nutzung der Räumlichkeiten im Komplex Mittellandhalle am 31.12.2011ausläuft, hatten wir erhofft, dass ein tragfähiger Kompromiss zustande kommt, der dem Verein mit seinen anerkannten Projekten auch zukünftig eine gute Arbeit erlaubt. Die Diskussion dazu war wieder einmal nicht zielführend, denn seitens des BM immer nur zu begründen, was alles nicht geht, bringt den Verein nicht weiter. Ohne die jetzigen Räumlichkeiten im Komplex der Mittellandhalle droht die Schließung des LIBa-Familienzentrums. Der Verein wird eine Jahresmiete von ca. 16.000 € nicht ohne Förderung der Gemeinde aufbringen können. Im Übrigen ist uns kein Verein bekannt, der aus eigner Tasche eine derart hohe Miete aufbringen soll, um gemeinnützige Vereinsarbeit ausüben zu können. Das besondere bei der LIBa ist, dass diese der Allgemeinheit und nicht speziell den Vereinsmitgliedern zu Gute kommt.
TOP 8.3. Kita Ebendorf – Antrag von Frau Wischeropp (unsere Fraktion)
Der Kindergarten Ebendorf ist nach aufwändiger Sanierung wegen Nässe und Pilzbefall nun teilweise dauerhaft gesperrt. Um zu ermitteln, wer für diese Geldverschwendung verantwortlich ist, hatte unsere Fraktion gemeinsam mit einigen Anderen Akteneinsicht beantragt und auch vorgenommen (Antrag vom 23.11.2010). Der Kindergarten Ebendorf ist aber nach unserer Hauptsatzung in die Zuständigkeit des Ebendorfer Ortschaftsrates (OR) übertragen worden. Deshalb wollte Frau Wischeropp erreichen, dass auch den OR-Mitgliedern diese Akteneinsicht gewährt wird. Dies wurde vom BM abgelehnt. Auf Nachfrage, wie es nun mit dem Kindergarten weitergeht, konnte keine befriedigende Auskunft gegeben werden. Mittel für einen Neubau sind im Haushaltsplan 2012 jedenfalls nicht eingestellt.
TOP 12.
Es wurde eine neue Baumschutzsatzung der Gemeinde beschlossen. Diese kann in der Verwaltung und wahrscheinlich dann auch im Internet eingesehen werden.
TOP 18. Gebührensatzung für unsere Kindereinrichtungen
Wie schleppend die geforderte Angleichung der verschiedenen Gebührensatzungen der ehemaligen Einzelgemeinden vorangeht, wurde an dieser Stelle schon erwähnt. Aufgrund fehlender Eröffnungsbilanzen der letzten Jahre, konnte immer noch keine aktuelle Kalkulation für die geltenden Gebühren vorgelegt werden. Es wurde folgendes beschlossen:
a) Die Gebühren werden erst im Jahr 2012 angeglichen, die Eröffnungsbilanz soll dann vorliegen. Der Antrag von Frau Müller, vorübergehend erst einmal die niedrigeren Beitragssätze aus Meitzendorf anzusetzen wurde abgelehnt.
b) Die Formulierungen bezüglich der „Geschwisterkindregelungen“ (ermäßigte Gebühren bei 2 und mehr Kindern) werden sofort vereinheitlicht.
c) Bei der Ermäßigung unter b) werden nun Kindergarten, Kinderkrippe und Hort gleichberechtigt anerkannt.
Der letzte Punkt wurde erst nach Hinweisen von Eltern an mich im Hauptausschuss beantragt und nun beschlossen. Jetzt gilt also: Werden in einer Familie 2 oder mehr Kinder in einer der 3 genannten kommunalen Einrichtungen in Barleben betreut, tritt die Ermäßigungsklausel in Kraft.