Haben alle Vereine die gleichen Rechte?

Vor kurzem wurde durch die Gemeinde Barleben ein Leistungsvertrag angepasst, der der Volkssolidarität die miet- und betriebskostenfreie Nutzung der Räume in der ehemaligen Gaststätte 147 sichert.  Eine gute Sache, alle Verantwortlichen waren damit einverstanden. Wenn in einer Begegnungsstätte Menschen aller Altersgruppe gemeinsam Schach oder Skat spielen, Gymnastik machen oder diskutieren, zu einem solchen Konzept bekennen sich sicher die meisten Gemeinderäte. Hier steht nicht der Verein im Mittelpunkt, sondern die Allgemeinheit. Deshalb haben wir uns auch für den LIBa eV. und das Familienzentrum stark gemacht. Dafür machen wir auch gerne eine Ausnahme, solange wir es uns als Gemeinde finanziell leisten können.

Was wir jedoch nicht möchten ist, dass bestimmte Vereine die Benutzerordnung (und damit einen sonst üblichen Unkostenbeitrag für Vereine) für die gemeindlichen Räumlichkeiten unterlaufen, indem sie ihre Vereinsarbeit in die Räume der Begegnungsstätte verlagern. Genau (und nur) darum drehte sich die Diskussion in der Gemeinderatssitzung am 23.2.2012, die mit 2 Artikeln am 25.02. (hier ansehen)  und 28.02 (hier ansehen) in der Wolmirstedter Volksstimme doch sehr missverständlich beschrieben wurden.

Im Klartext:
Es ging in der Debatte im GR nicht um Gebühren für den Skatverein, sondern um die Gleichbehandlung von Vereinen unserer Gemeinde.

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