Helldamm – die ausführliche Geschichte
Den grundhaften Ausbau der Straße Helldamm hatte der Ortschaftsrat (OR) Barleben schon im Januar 2011 beschlossen. Üblich ist, dass die Verwaltung Vorschläge zur Bauausführung vorstellt und Details mit den Ortschaftsräten diskutiert. Dabei einigte man sich damals auf ein durchgehendes Pflaster, im vorderen Teil noch auf beidseitige Fußwege und weiter nördlich auf mehrere Parkplätze, dies auch hinsichtlich des Bedarfs der angrenzenden Kleingärtner. Somit schien die Sache für die Ortschaftsräte als erledigt.
Aufgabe der Verwaltung war es nun, die Bürger über die Baumaßnahme zu informieren und den Baubeginn einzuleiten. Nur tat sich diesbezüglich eben nichts! Es wurden immer wieder Argumente gefunden, warum der Baubeginn verschoben wurde. Sehr erstaunt waren die Ortschaftsräte nun, als sich die Anwohner am 20.6.2013 mit einer Petition an sie wandten. Es ging darum, dass den Bürgern seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, die Straße in zwei Teilabschnitte zu teilen und im vorderen Teil die Bürger mit mehr als doppelt so hohen Kosten pro Grundstücksfläche zur Kasse zu bitten. Als Begründung gegenüber den mit Recht aufgebrachten Bürgern wurde der Beschluss des OR angeführt. Diesem war diese Art der Berechnung aber unbekannt, über Teilabschnitte wurde nie gesprochen ( siehe hier )
Was sollte jetzt geschehen? Die Verträge waren geschlossen und die Leistungen ausgeschrieben. Wäre die Baumaßnahme abgeblasen worden, hätte man sogar Vertragsstrafe zahlen müssen. Änderungen der Bauausführung hätten die Aufhebung der alten Beschlüsse und eine neue Planung erforderlich gemacht. Hier befanden sich die Ortschaftsräte in einer sehr unangenehmen Lage. Zwar hatten viele von ihnen Verständnis für das Anliegen der Anwohner, letztlich stimmte aber eine knappe Mehrheit dafür, den Widerspruch der Bürger abzulehnen. Da die rechtliche Lage nicht ganz klar war, sagte der Justitiar der Verwaltung Herr B. Fricke zu, vorbereitend erst einmal 2 Formen der Abrechnung gegenüber den Bürgern zu erstellen, als eine einzige Baumaßnahme und in Form von 2 Teilabschnitten. Dann soll unter Einbeziehung des OR noch einmal geprüft werden, wie die Abrechnung gegenüber den Bürgern erfolgt.
Warum viele Anwohner mit Recht auf die Verwaltung in Barleben schimpften, erläutert hier Anwohner Herr Rudolf Unger, der federführend bei der Petition der Bürger war:
Seit Frühjahr 1966 bin ich Anwohner im Helldamm 19. Derzeit war der Helldamm ein unbefestigter Feldweg ohne Fußwege, die Fahrbahn mit tiefen Fahrspuren versehen. Es existierte weder Wasserver- noch Abwasserentsorgung. Bei Regen oder im Frühjahr war die Straße nur mit Knöchel umschließendem Schuhwerk bzw. mit Gummistiefeln passierbar. Im Jahr 1985 machte ich eine Eingabe zum unhaltbaren Straßenzustand an den Rat des Kreises und an die SED-Kreisleitung. Es folgte eine positive Rückmeldung und mit der Unterstützung dieser Stellen und mit sehr großem Engagement unseres damaligen Bürgermeisters Jungmann konnte trotz der extremen Knappheit von Tiefbaukapazität, Zement und Bitumen die Straßenbaumaßnahme eingeplant und 1986 begonnen werden. Es erfolgte zunächst die Verlegung eines Abwasserkanals in ca. 1,50 Tiefe mit Einläufen im vorderen Bereich vom Grundstück Schmidt mit leichtem Gefälle bis zum Anschluss Meitzendorfer Straße und die Verlegung der Trinkwasserleitung mit den Hausanschlüssen. Es wurde etwa 1 m Erdreich abgetragen, Füllsand verdichtet, eine Betonschicht von 40 bis 80 cm aufgebracht, darauf 5 cm Bitumen. Der hintere Teil, von der Gartenanlage bis Grundstück Schmidt wurde mit einer Schotterdecke versehen. Dieser Straßenausbau im vordern Teil entsprach vom Aufwand her weitaus mehr als den gegebenen Erfordernissen. Der Zustand dieser Straße war hervorragend und hatte bis zum Zeitpunkt der Einbringung eines neuen Abwasserkanals im Jahre 1996 keinerlei Schäden oder Mängel aufzuweisen! Der Helldamm wurde dann auf Grund wasserbautechnischer Maßnahmen des WWAZ halbseitig aufgerissen, Abwasserrohre in ca. 4 m Tiefe im Grundwasserbereich(!) verlegt, was natürlich die Kosten extrem in die Höhe trieb und auch neue Trinkwasserrohre installiert. Die voll funktionstüchtigen Steinzeug-Abwasserrohre wurden mit Beton verpresst (!), obwohl man sie ja evtl. noch als Oberflächenentwässerung hätte nutzen können. Als der Verbau gezogen wurde, stürzten, da keine Spundwände eingebracht wurden, Sand und Erdreich aus den seitlichen Bereichen ein, dies mit fatalen Folgen. Die benachbarte angrenzende Straßenfläche senkte sich und drohte einzustürzen. Einige Hohlräume wurden notdürftig mit Beton verfüllt und somit stabilisiert. Die noch unter der Straße bestehenden Hohlräume konnten jedoch nicht verfüllt bzw. nicht korrekt verdichtet werden (man kann nicht horizontal verdichten). Trotzdem wurde auf das Schotterbett wieder eine Bitumendecke aufgetragen. In der Folge senkte sich die alte verbliebene Straßendecke ab. Die nun tiefer liegenden Tiefborde wurden mit ca. 1-1,5 cm Beton (!) angeglichen, was eine laienhafte Idee war, da diese dünne Schicht niemals dauerhaft halten kann. Danach auftretende Schäden wurden teilweise wieder mit Bitumen geflickt. Garageneinfahrten, Zäune und Pfeiler neigten sich in Folge zur Straße ab. Infolge dieser dilettantischen ingenieurtechnischen Fehlleistung hatte ich ein informatorisches Gespräch vor Ort mit dem Mitarbeiter des Bauamtes, Herrn Hirche. Er erkannte die deutlich sichtbaren Mängel, leider folgten weder Resonanz noch Aktivitäten zur Beseitigung, auf Anfrage war auch kein Protokoll des Gesprächs mehr zu finden. Die 1986 neu angelegten Gehwege, Hoch- und Tiefborde wurden durch mehrfaches, z.T. fünfmaligen Aufreißens (Gas, Energie, Telekom usw.) nie wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt und sind ebenfalls durch Ausbleiben von Kontrollen seitens des Bauamtes in einem sanierungsbedürftigen Zustande. Ich habe nicht vermerkt, dass das Ing.-Büro IBU (Horn) sich von einem „Fachmann“ aus den alten Bundesländern beraten ließ (ein Herr Strauß). Die tiefe Verlegung der Rohre (ca. 4 m) und auch das Durchörtern war seine Idee. Beides trieb die Baukosten und natürlich das anteilige Honorar des Projektanten nach oben. Als Gründe wurden genannt: Die Bahn AG verlangt diese Tiefe unter dem Gleiskörper und Abwasserleitungen dürfen nicht über Trinkwasserleitungen verlegt werden (Düker wurden nicht alternativ erwogen). Es ist keinem mit normalem Verstand ausgestatten Bürger zu vermitteln, dass bei einem guten Gefälle von der Meitzendorfer Str. bis zum Anger eine Hebestation eingebaut werden musste. Auch sollte einmal erfragt werden, was das Rückhaltebecken zwischen Guerickeallee und Steinfeldstraße für einen Zweck hat. Die Abwasserleitungen liegen mehrere Meter unterhalb des Rückhaltebeckens, das Wasser müsste bergauf laufen. Unsere „Fachleute“ nehmen da wohl keinen Anstoß dran. Und keiner dieser „Experten“ wird zur Rechenschaft gezogen.
Fazit: Schwere Fehler bei der Baumaßnahme durch die Baufirma und die Unterlassung der Kontrolle und Überprüfung nach einer angemessenen Zeit durch das Bauamt. Deshalb erheben wir die Forderung, den Straßenzustand wieder so herzurichten, wie er vor der Abwasser-Baumaßnahme von 1996 war.
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