Kitagebühren 2015 rechtmäßig?
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 22.02.2017, Aktenzeichen 6 A 143/16 MD (hier einsehen) eine Klage der Gemeinde Barleben gegen den Landkreis Börde abgewiesen, weil dieser die Kitagebührensatzung für das Jahr 2015 nicht genehmigte. Der Bürgermeister hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Hier eine kurze Zusammenfassung des Streitgegenstandes und der Begründung des Urteils:
In seiner Sitzung am 18.12.2014 beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der Kitagebühren für 2015. Gemäß § 13 Abs. 2 Kinderfördergesetz LSA (Kifög) ist dazu die Gemeindeelternvertretung anzuhören. Eine solche war aber noch nicht gewählt worden und konnte folglich auch nicht angehört werden (Laut § 19 Abs. 5 Kifög ist für das Wahlverfahren die Gemeinde zuständig). Im Landkreis viel das Fehlen einer solchen Anhörung auf, deshalb forderte man mit Schreiben vom 11.03.2015 diese nachzuweisen. Daraufhin übergab die Gemeinde einen Beschluss des Gemeinderates vom 18.03.2014 / 24.4.2014, in welchem dieser der Besetzung der Gemeindeelternvertretung (entgegen der Gesetzeslage) mit Vertretern der bislang bestehenden Elternkuratorien zustimmte, welche den geplanten Kostenerhöhungen zugestimmt hatten. Mit Bescheid vom 18.06.2015 versagte der Landkreis die Genehmigung der neuen Kostenbeiträge, da die Gemeindeelternvertretung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und somit auch nicht angehört werden konnte.
Erst am 25.06.2015 kam die Gemeinde ihrer gesetzlichen Pflicht nach, in dem der Gemeinderat eine Satzung über das Wahlverfahren zur Gemeindeelternvertretung fasste. Auf deren Grundlage wurde die Vertretung gewählt. Die Anhörung zur Neufassung der Kostenbeiträge erfolgte dann am 09.12.2015. Am 17.12.2015 beschloss der Gemeinderat die Kitagebührensatzung erneut, rückwirkend zum 01.01.2015.
Der Landkreis Börde erteilte mit Bescheid vom 01.03.2016 keine Genehmigung zur rückwirkenden Inkraftsetzung 2015, sondern erst mit Wirkung zum 01.01.2016. Hiergegen hat die Gemeinde Barleben Klage eingereicht. Durch die erhöhten Kitagebühren hatte die Gemeinde im Jahr 2015 Mehreinnahmen von ca. 230 000 €, auf die man aufgrund der Haushaltskonsolidierung nicht verzichten möchte. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müssten jedoch alle Eltern, die Widerspruch eingelegt haben, ihr Geld zurückbekommen.
Der Hauptgrund der Zurückweisung der Klage besteht darin, dass der Kostenbeitrag der Gemeinde entsprechend der Rechtslage erst nach Anhörung der Gemeindeelternvertretung festzulegen ist. Das Fehlen einer Gemeindeelternvertretung (für deren Wahl die Gemeinde selbst zuständig war) modifiziert die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Der Antrag aus unserer Fraktion, die erst kurz vor der Gemeinderatssitzung eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten und danach die Satzung zu beschließen, wurde im Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt (hier einsehen). Genau das hätte das Gericht aber erwartet, da es eine Auseinandersetzung mit der Stellungnahme und Beantwortung der darin gestellten Fragen für nötig hält (hier einsehen) – ganz im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Bürgermeisters.
Gemäß des Beitrages und der dazugehörigen Anlagen sind einige Sachverhalte merkwürdig:
1. Den Mitgliedern des Gemeinderates wird in der Sitzung am 17.12.2015 vorenthalten, dass es einen strittigen Sachverhalt zwischen der Kommunalaufsicht und der Gemeinde Barleben gibt.
2. Gemäß Protokollauszug der Gemeinderatssitzung wird von Seiten der Verwaltung der Gemeinde Barleben der Eindruck erweckt, alles habe seine Ordnung. Eine Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder (die üblichen „Abnicker“ des Bürgermeisters???) lehnt es ab, sich sachlich mit der Angelegenheit auseinanderzusetzen.
3. Der Vertreter der Gemeinde Barleben – üblicherweise der Bürgermeister – klagt gegen den Landkreis. Die Gemeinderatsmitglieder werden weder über die laufende Klage, noch über den in erster Instanz verlorenen Rechtsstreit informiert.
4. Offenbar legt die Gemeinde gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Weder ist der Gemeinderat über die Weiterführung der Klage, noch über das damit einhergehende Kostenrisiko informiert.
Wenn dieses Handeln die Grundlage für eine vernünftige (Vertrauensvoll kann man wohl nicht mehr erwarten) Zusammenarbeit sein soll, habe ich dazu nur eine Meinung:
Herr Bürgermeister Keindorff: Kümmern Sie sich endlich um die Belange aller Bürger Ihrer Gemeinde, oder treten Sie als verantwortlicher Vertreter dieser Gemeinde ab.
P. S.: Wann lassen Sie endlich meine Anfrage aus Februar 2017 (Einwohnerfragestunde der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2017) beantworten? Ist ja nicht das erste Mal, dass die Beantwortung von Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde angemahnt werden muss.
Oder ist das Verschleiern und Ignorieren die in dieser Gemeinde übliche Methode?
Ich meine dieses ganze „Klagen“ hat ja mittlerweile System, oder? Wenn Jemand nicht mehr weiß, wie er seinen Willen durchsetzen kann, nimmt man eben „die Keule“ und klagt in dieser Ellenbogengesellschaft vor Gericht. Fakt ist doch „Herr Bürgermeister“ verpulverte in den letzten Jahren wahrscheinlich eine Luxuskarosse in Form von Gerichtskosten! Ist doch nicht so schlimm, ist doch nur das Geld der braven Steuerzahler, die so doof sind und z.B. keine „Stiftung“ gründen können, oder? Fakt ist auch, das dem Bürger nun so langsam die „Galle“ hoch kommt wenn es um Steuergeldvergeudung geht und in Barleben dürfte der Steuerzahlerbund das K……… bekommen bei einer tiefgehenden Prüfung! Aber einige Berufspolitiker können ja Fehlentscheidungen durchziehen und bekommen hinterher noch eine fette Pension!
Allein die Millionen in Barleben die regelrecht in den besagten „Sand“ gesetzt wurden, wie (abgestellte) Wasserspiele, kaputtes Straßenpflaster im neuen Breiteweg, teure Sporthallen, defekte (neue) Grauwacke Straßen im alten Ortskern, doppelte Baumpflanzungen, und etliche Planungen und Gutachten die für „die Katz“sind ! Aber der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter schüttelt sich das alles ab unter dem Motto „vornehm geht die Welt zu Grunde“ Und wenn die Konsolidierung 2023 angekommen ist, wird Barleben wahrscheinlich über 60 Mio. € Schulden haben weil dieser Bürgermeister der Meinung ist:!
“ Wer wachsen will, muss investieren. Diese unternehmerische Weisheit gilt selbstverständlich auch, wenn es darum geht, dass sich eine Kommune weiter entwickelt.Und wir haben investiert. Immer auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen“ (Mittellandkurier).
Wo dieser Bürgermeister diese Weisheit her haben will ist mir ein Rätsel , denn unternehmerisch handelt man, wenn ein Gewinn und keine Pleite entsteht !
Ich kann die Forderung von Herrn Lange nur unterstützen!