Elternbeiträge – eine unendliche Geschichte?

Es geht immer noch um die Elternbeiträge für die Kitas in Barleben. Der Gemeinderat hatte eine moderate Erhöhung auf 30% des umlagefähigen Beitrages beschlossen, der Bürgermeister hatte zwei Mal widersprochen, jetzt musste die Kommunalaufsicht entscheiden (s. hier unsere Beiträge vom 21.1., 3.2. und 17.2.2017).
Sieben Wochen hatte man dort geprüft und mit Verfügung vom 13.04.2017 angewiesen: Die Kitabeiträge sollen auf 40% erhöht werden (hier einsehen). Besonders drastisch: Es wird eine „sofortiger Vollziehung“ angeordnet und mit Ersatzvornahme gedroht, wenn der Gemeinderat der Verfügung nicht bis zum 31.05.2017 nachkommt!


Die Argumentation der Kommunalaufsicht stützt sich im Wesentlichen auf das Haushaltskonsolidierungskonzept 2016 (HKK), mit dem die 40%-ige Erhöhung bereits beschlossen wurde. Unsere Fraktion hatte dem HKK damals genau aus diesem Grund nicht zugestimmt. Gleichzeitig zeigt die Aufsichtsbehörde aber auch die Option auf, gegen die Festlegungen des HKK verstoßen zu können, wenn anderweitig ein Ausgleich des Einnahmendefizites erreicht wird. Da die Zooförderung (300 000 €/a) – wie zunächst von der CDU vorgeschlagen – als „Ersatzfinanzierung“ nicht in Frage kommt (im HKK 2016 war diese ab 2017 schon auf 0 gesetzt), so die Begründung der Kommunalaufsicht, müsste nach anderen Möglichkeiten gesucht werden.
Wochenlang wurde ein Geheimnis aus dem Inhalt der Verfügung gemacht. Erst am 04.05.17 – mit der Einladung zur Sondersitzung des Gemeinderates am 15.05.17 – wurden alle Gemeinderäte informiert. Einen Wissensvorsprung hatte offensichtlich die CDU-Fraktion, deren Antrag auf Einlegung eines Widerspruchs gegen die Verfügung bereits am 02.05.17 per Mail an alle Gemeinderäte verteilt wurde (hier einsehen) und schon Bestandteil der Tagesordnung der Sondersitzung war.

Am 15. Mai – genau an dem Tag, an dem auch die Frist für einen möglichen Widerspruch gegen die Verfügung der Kommunalaufsicht ablief (ursprünglich war diese Sitzung am 02.05.17 angesetzt, wurde aber kurzfristig verschoben), kam der Gemeinderat dann zur erneuten Beschlussfassung zusammen.
Bemerkenswert waren die Mehrheitsverhältnisse an diesem Abend: Die fristgerechte Einlegung des Widerspruchs gegen die Verfügung wurde gegen den Willen des Bürgermeisters, der FDP- und SPD-Mitglieder mit einer Mehrheit aus FWG/ PIRATEN, CDU; LINKE und Wolfgang Rost (fraktionslos) beschlossen.

Zuvor war der CDU-Antrag auf Antrag unserer Fraktion insofern präzisiert worden, dass eine Einhaltung der Widerspruchsfrist definitiv gewährleistet werden konnte (im CDU-Antrag war man noch von einer Frist bis zum 24.05.17 ausgegangen). Des Weiteren brachten wir ein, dass eine „Aussetzung der sofortigen Vollziehung“ Bestandteil des Widerspruchsschreibens wurde (ansonsten hätten wahrscheinlich die erhöhten Gebühren bis Ende Mai auch bei laufendem Widerspruchsverfahren durchgesetzt werden können).

Obwohl der Beschlusstext eindeutig war, wäre die Sache vermutlich in die Hose gegangen, wenn unsere Fraktion nicht noch einmal ganz genau nachgefragt hätte, ob und wie gewährleistet ist, dass das Widerspruchsschreiben pünktlich noch am gleichen Abend bis 0.00 Uhr bei der Kommunalaufsicht eingeht. Es stellte sich heraus, dass der Bürgermeister der Ansicht war, er könne es aus Kostengründen nicht verantworten, dass ein externes Rechtsanwaltsbüro mit der Begründung des Widerspruchs betraut werden soll (siehe 2. Teil des CDU-Antrages) und er wolle dies erst prüfen lassen. Daraufhin wurde auf Antrag von Dr. Appenrodt ein weiterer Beschluss gefasst, mit dem der Bürgermeister noch einmal konkret beauftragt wurde, den Widerspruch noch am gleichen Tag beim Landkreis einzubringen.

Wie am 17.5.17 aus der Volksstimme zu erfahren war, hat er dies dann auch getan.
Auf Anraten des Gemeindejuristen wurden darüber hinaus die Beschlussfassungen zur Kostenbeitragssatzung (30%) und zur Kita-Nutzungssatzung wiederholt. Das bedeutete, alle Einzelanträge vom 16.02.17 mussten noch einmal gestellt werden. Auch diese Anträge wurden mehrheitlich angenommen.
Die 30%-Kitabeitragserhöhung soll nun zum 01.06.17 in Kraft treten, wenn die Kommunalaufsicht dem Widerspruch statt gibt und den Beschluss des Gemeinderates akzeptiert. Kommt es zur Klage, bleibt zumindest für die Eltern vorläufig alles beim Alten – d.h., die derzeitige Beitragssatzung behält ihre Gültigkeit.

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