FWG sorgt für Steuersenkung

Wer nach den Wahlversprechungen des Bürgermeisterkandidaten F. Nase (CDU) glaubte, er wird die Steuerpolitik in der Gemeinde Barleben rigoros ändern, sah sich bis zur letzten Gemeinderatssitzung am 27.9.2018 getäuscht. Obwohl die Grundsteuer(B)-Erhöhung von 450% auf 700% aus dem Jahr 2017 vor der Wahl von ihm noch als völlig überflüssige Maßnahme bezeichnet wurde (hier ansehen), beantragte der Bürgermeister Nase jetzt, die Steuerstrategie von F.-U. Keindorff fortzuführen. Dieser hatte für 2019 eine „großzügige“ Absenkung auf 650% und erst 2023 wieder das Erreichen des alten Steuersatzes von 450% geplant (hier ansehen). Auch aufgrund der aktuellen Steuermehreinnahmen hatte unsere Fraktion jedoch den Antrag gestellt, die Grundsteuer B wieder auf 450% zu senken und damit auch ein politisches Zeichen zu setzen (s. unten). Dieser Antrag wurde sowohl in den Ortschaftsräten Barleben und Meizendorf als auch im Finanz- und Hauptausschuss mit den Stimmen der CDU Mitglieder abgelehnt und jeweils

dem vom Bürgermeister angedachten Steuersatz von 650% zugestimmt. Aus dem Bauch heraus wurde argumentiert „wir können uns das nicht leisten“, „die Bürger haben sich doch daran gewöhnt“ oder „so steht es nun mal im Haushaltskonsolidierungskonzept“, alle waren dagegen. Scheinbar hatte die CDU jedoch gemerkt, dass diese Strategie unglaubwürdig ist und versuchte noch wenige Stunden vor der Ratssitzung durch eine Rolle rückwärts in der Gunst der Bürger zu steigen. Sie brachte überraschend einen eigenen Antrag mit einem Steuersatz von 575% ein. Dieses Manöver schien das Fass bei den anderen Fraktionen zum Überlaufen zu bringen. Plötzlich erklärte Herr Lüder (SPD), der noch im Finanzausschuss unseren Antrag als „Unsinn“ abtat, dann wollen die Sozialdemokraten diesem „Populismus“ folgen, somit ist er jetzt auch für 450%. Die Abstimmung folgte und außer der CDU waren plötzlich alle dafür, die Grundsteuer(B) wieder auf 450% zu senken. Alle Grundstückseigentümer

können sich also ab 1.1.2019 wieder auf etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen (und Herr Nase hat wider Willen sein Wahlversprechen doch noch eingehalten 🙂 ).

Hier unser kompletter Antrag mit aktuellen Zahlen zur finanziellen Situation:

Der Antrag der FWB

Wir beantragen die Grundsteuer B zum nächstmöglichen Zeitpunkt (1.1.2019) von 700 wieder auf 450 Prozent zu senken.

Begründung:

Gemäß der Information des Bürgermeisters Keindorff auf den Grundsteuerbescheiden 2018 fehlten in der Gemeindekasse bis 2023 ca. 1,7 Mio. €, sodass die Gemeinde gezwungen war, eine Erhöhung der Grundsteuer B von 450 auf 700 Prozent zum 1.1.2018 vorzunehmen. Als Grund wurden die angeblich nicht genügend erhöhten Elternbeiträge zu den KiTa-Kosten benannt und dass es angeblich keinen „sinnvollen“ Vorschlag für eine Ersatzfinanzierung von den hierfür verantwortlichen Gemeinderäten gegeben hätte.

Aus dem HKK (Anl. 5.3) ist jedoch zu entnehmen, dass auch nach der dort stufenweise dargestellten zukünftig wieder geplanten Absenkung der Grundsteuer B durch diese Maßnahme ein weit größerer Betrag, nämlich ca. 2,6 Mio. € generiert werden! (Hier wurden die Bürger ganz offensichtlich hinters Licht geführt.) Die jährliche Aufschlüsselung dieser Steuermehreinnahmen im Vergleich zum ursprünglichen Hebesatz von 450 % im Jahr 2017 stellt sich folgendermaßen dar:


Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

G.-Steuer B

700 %

650 %

650 %

600 %

550 %

Ertrag in €

+ 720 000

+ 580 000

+ 580 000

+ 430 000

+ 290 000

 

Die Steuereinnahmen der Gemeinde werden laut Aussagen der Verwaltung allein im Jahr 2018 um ca. 7,7 Mio. € steigen (incl. Grundsteuer B), bis 2021 um ca. 12 Mio. € über die im HKK 2017 geplanten Summen hinaus (s. Haushaltsplan 2018, S. 94 und Vergleich mit Haushaltsplan 2017, S. 97):


Jahr

2018

2019

2020

Steigerung Steuern u.ä.

+ 7,7 Mio. €

+ 3,2 Mio. €

+ 1 Mio. €

Zum Abschluß

Es gibt allein dadurch für die im letzten Jahr beschlossene Steuererhöhung keinen sachlichen Grund mehr. Eine Verplanung auch dieser Mehreinnahmen für Projekte im Haushalt bei gleichzeitiger Steuererhöhung lehnen wir ab!
Alle im o.g. Antrag aufgeführten Zahlen sind öffentlich einsehbar, sie wurden von der Verwaltung sogar bestätigt.

Auch die Tatsache, dass die Steuereinnahmen der Gemeinde Barleben mit ca. 3000 € pro Einwohner im Jahr 2018 hinter Lützen und Leuna die dritthöchsten in Sachsen-Anhalt sein dürften (Volksstimme vom 18.7.2018) sollte endlich zur Kenntnis genommen werden. Anhand dieser Tatsachen wird nämlich deutlich: Es gibt in Barleben nicht zu wenige Einnahmen, sondern nur zu viele Ausgaben.

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