Kommunalwahl am 26.Mai 2019

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) agiert im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen und nicht nach Parteiprogramm oder anderweitigen Abhängigkeiten. Wofür wir uns eingesetzt haben (s.u.) und auch welche Parteien/Fraktionen/Personen sich in der Abstimmung zu bestimmten Themen wie verhalten haben, können sie in älteren Beiträgen auf diesen Internetseiten nachlesen.

Ein Hinweis: Falls sie eventuell etwas anderes hören – die Abstimmungsergebnisse liegen protokollarisch auch amtlich vor. Unsere Fraktion hat in den gemeindlichen Gremien die meisten Anfragen und Anträge gestellt und die Diskussion oftmals beinahe im Alleingang bestritten (siehe auch www.barleben.de/GemeinderatsTV).

Um unsere erfolgreiche Arbeit fortzusetzen, benötigen wir sowohl bei der Gemeinderats- als auch bei der Ortschaftsratswahl
ihre (3) Stimmen!

 


Wofür brauchen wir Gemeinde- bzw. Ortschaftsräte?

Die Aufgaben beider Kommunalorgane sind im „Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt“ und den Hauptsatzungen der Gemeinden festgelegt.

Der Gemeinderat

  • entscheidet über die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer sowie die Höhe der Kita-Beiträge,
  • legt jährlich im Haushaltsplan fest, wofür die vorhandenen Finanzmittel ausgegeben werden (z.B. Straßenausbau, Kita-Sanierung, Schulneubau etc.
  • stellt Bebauungspläne für Wohn- und Gewerbegebiete auf, sichert damit die Infrastruktur in der Gemeinde (Straßenverlauf, Schul- und Kita-Standorte, Art der Gewerbeansiedlung etc.)
  • ist verantwortlich für das Vermögen der Gemeinde, z.B. Gebäude, Straßen, Grundstücke etc. (Kauf, Verkauf, Kreditaufnahme)
  • ist Dienstvorgesetzter und Kontrollorgan des Bürgermeisters und soll dafür sorgen, dass Missstände in der Verwaltung beseitigt werden (Verwaltungsstruktur)
  • bestätigt Jahresabschlüsse/Prüfberichte von Eigenbetrieben und Verwaltungshaushalten.

Die Ortschaftsräte

  • werden bei wichtigen, den Ort betreffenden Dingen angehört und haben diesbezüglich ein Vorschlagsrecht
  • Entscheiden (im Rahmen der vom Gemeinderat festgelegten Finanzmittel) über die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung öffentlicher Einrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippen, Jugendclubs, Gemeindearchiv, Heimatstuben, Sporteinrichtungen, Friedhöfe)
  • legen die Reihenfolge der Unterhaltung und die Art des Ausbaus/der Instandsetzung nur örtlich wichtiger Wege, Straßen und Plätze fest, beraten die Verwaltung zu den oben genannten Dingen
  • wählen aus ihrer Mitte den Ortsbürgermeister
  • pflegen mit ihren Entscheidungen das Ortsbild und das örtliche Brauchtum
  • fördern die örtlichen Vereine.

 


Erreichte Ziele / wofür wir uns noch eingesetzt haben

  • Senkung des Grundsteuer B – Hebesatzes von 700 % auf 450 %
  • Reduzierung des von der Verwaltung vorgesehenen Kita-Elternbeitrags von 40 % auf 30 %
  • Rückzahlung unrechtmäßig von der Gemeinde einbehaltener Kita-Beiträge
  • Kita-Neubau in Ebendorf statt weitere Sanierung der maroden Bausubstanz (Offenlegung der festgestellten gravierenden Schadstoffbelastung)
  • Schaffung von neuen Räumlichkeiten in der Kita Meitzendorf durch Anbau
  • Ersatz / Neubeschaffung von defekten und fehlenden Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen
  • Einzige Fraktion, die geschlossen gegen die Zusammenlegung von Grund- und Ganztagsschule gestimmt hat
  • Keine Rückgabe der schon bewilligten Fördermittel für die Schul-IT
  • Kündigung des Beteiligungsvertrages an der Magdeburger Zoo GmbH (Kosten jährlich 300 000 €)
  • Schaffung einer Planstelle in der Verwaltung für offene Jugendarbeit
  • Verhinderung des Verkaufs des Steinbruchs in Ebendorf
  • Bereitstellung von Mitteln des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft zur Installation der Treppenlifte in der Heimatstube Meitzendorf
  • Einsparung eines hohen 6-stelligen Betrages durch (nur) neue LED-Lampen für die Straßenbeleuchtung, anstatt Wechsel der gesamten Leuchtkörper
  • Ablehnung der Beteiligung der Gemeinde an einer privaten Energiegesellschaft
  • Verhinderung der Einschränkung des Rederechts der Ratsmitglieder durch erfolgreiche Klage beim Oberverwaltungsgericht gegen die Beschlussfassung des Gemeinderates
  • Erfolgreiches Klageverfahren beim Verwaltungsgericht zur Einsichtnahme in gemeindliche Steuerunterlagen als Voraussetzung für eine solide Konsolidierungspolitik

 


Unsere Ziele für die nächste Wahlperiode

UNTERSTÜTZUNG BÜRGERSCHAFTLICHEN ENGAGEMENTS

  • Entwicklung unsere Einheitsgemeinde mit den Ortschaften Barleben, Ebendorf und Meitzendorf zu einem lebens- und liebenswerter Ort, in dem Menschen aller Generationen Raum zur Entfaltung finden. Verstärktes Zusammenwachsen der Ortschaften z.B. durch gemeinsame kulturelle und sportliche Veranstaltungen.
  • Gerechte Förderung von Vereinen aller Ortschaften insbesondere für deren Kinder- und Jugendarbeit
  • Mehr Bürgerbeteiligung: Wir möchten die Meinungen der hier lebenden Bürger/-innen nicht nur hören, sondern diese auch in Beschlüssen, Planungen und Projekten berücksichtigt wissen.

KINDER SIND UNSERE ZUKUNFT

Optimale Entwicklungs-, Lern- und Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche:

  • Moderne Schul- und Kitagebäude
  • Verbesserte Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Sozialarbeit, Jugendclubs)
  • Auch tagsüber offene kommunale Sportanlagen
  • Reduzierung der Kita- und Krippenbeiträge

STÄRKUNG DES WOHNSTANDORTES

  • Bereitstellung von preiswertem Bauland für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie altersgerechtes Wohnen
  • Unterstützung medizinischer Versorgungseinrichtungen
  • Verbesserung der Infrastruktur z.B. durch zügigen Ausbau des Glasfasernetzes, Radwegeausbau zwischen den Ortschaften
  • Vermeidung höherer Steuerbelastung nach der Anpassung des Grundsteuer B-Hebesatzes durch die Bundesgesetzgebung (ist in Vorbereitung)
  • Sinnvolle Verwendung aller Ressourcen. Spätere Generationen dürfen nicht weiter belastet werden
  • Begrünung im Dorf – Bäume spenden Schatten und Sauerstoff für ein gesundes Klima.

STARKE UNTERNEHMEN

  • Bündelung der Potentiale aus IGZ, TPO und Gemeindeverwaltung zur Stärkung der ansässigen Unternehmen und für Neuansiedlungen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen für Jugendliche durch ein neu strukturiertes Unternehmerbüro
  • Beibehaltung des moderaten Gewerbesteuersatzes

 


Unsere Kandidaten für den Gemeinderat

Freie Wählergemeinschaft (FWG) Liste 23 

  1. Dr. Appenrodt, Edgar (Dozent; Barleben)
  2. Müller, Ramona (Dip. Ing.; Meitzendorf)
  3. Brämer, Evelyn (Dipl. Ing.; Barleben)
  4. Lehmann, Claus (Zahnarzt; Barleben)
  5. Könitz, Johannes (Pfarrer; Barleben)
  6. Lange Michael (Bankkaufmann; Meitzendorf)
  7. Wischeropp, Wilma (Dipl. Ing.; Ebendorf)
  8. Leon, Marcel (Großhandelskaufmann; Ebendorf)
  9. Osterwald, Marlies (Verkäuferin; Barleben)
  10. Habacker, Manfred (Rentner; Barleben)
  11. Oppermann, Martin (M.A. Soziologie/Politikw.; Ebendorf)
  12. Krahl, Hans-Joachim (Rentner; Barleben)
  13. Gerloff, Susanne (Dipl. Ing. Pharmatechnik; Barleben)
  14. Rockmann, Thomas (Angestellter; Barleben)
  15. Lücke, Kathrin (Dipl. Verwaltungsökonomin; Barleben)
  16. Hujer, Frank (Dipl. Ing. Elektrotechnik; Ebendorf)
  17. Dilly, Sascha (Kunstpädagoge; Barleben)
  18. Winkelmann, Henry (Dipl. Ing.; Barleben)
  19. Gerloff, Walter (Elektroingenieur; Barleben)
  20. Schemel, Judith (Dipl. Lehrer; Barleben)

 


Unsere Kandidaten für den Ortschaftsrat Barleben

Freie Wählergemeinschaft (FWG) Liste 23

  1. Dr. Edgar Appenrodt
  2. Claus Lehmann
  3. Evelyn Brämer
  4. Marlies Osterwald
  5. Manfred Habacker
  6. Kathrin Lücke
  7. Hans-Joachim Krahl
  8. Sascha Dilly
  9. Susanne Gerloff
  10. Henry Winkelmann
  11. Thomas Rockmann
  12. Walter Gerloff
  13. Judith Schemel

 


Unsere Kandidaten für den Ortschaftsrat Ebendorf

Freie Wählergemeinschaft (FWG) Liste 23

  1. Marcel Leon
  2. Wilma Wischeropp
  3. Martin Oppermann
  4. Rudolf Wehling
  5. Frank Hujer

 


Unsere Kandidaten für den Ortschaftsrat Meitzendorf

Freie Wählergemeinschaft (FWG) Liste 23

  1. Ramona Müller
  2. Michael Lange
  3. Haiko Kahlfeld
  4. Sarah van der Velde
  5. Antje Reinsch
  6. Klaus Küster
  7. Dietrich Ehrecke

 


Warum unabhängige Ratsmitglieder für die Demokratie wichtig sind

Gemeinde- und Ortschaftsratsmitglieder sind ehrenamtlich Tätige, die in Vertretung aller Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde/des Ortes ihre Aufgaben wahrnehmen. Um bei diesen Entscheidungen Unabhängigkeit zu wahren, sieht das Kommunalvertretungsgesetz (§ 33) ein Mitwirkungsverbot für alle Beratungen und Entscheidungen vor, die dem Ratsmitglied selbst oder seinen Verwandten einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen können. Wer dadurch also auch nur den Anschein erweckt, seine Entscheidung könnten sich, seinen Verwandten, seinem Arbeitgeber oder seinem Verein (wenn er Vorstand dieses ist) nützen, dürfte in dieser Angelegenheit nicht mitwirken – so die Theorie. Aber: 1. Es gibt auch Grauzonen, die nicht explizit im Gesetz genannt sind und 2. Ob ein solcher Fall wirklich vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall das Gremium selbst, der Bürgermeister oder letztlich ein Gericht (aber nur, wenn jemand klagt).

Der Gemeinderat ist laut Gesetz Dienstvorgesetzter und Kontrollorgan des Bürgermeisters. Was aber, wenn Ratsmitglieder in der Verwaltung angestellt sind, der Bürgermeister ihr Dienstvorgesetzter, quasi Arbeitgeber ist? Gleiches gilt für Handwerker, Gewerbetreibende und Ingenieurbüros, die als Ratsmitglieder lukrative Aufträge von der Gemeinde bekommen. Glauben Sie ernsthaft, dass in solch einer Konstellation unabhängige und sachgerechte Entscheidungen vorgenommen werden? Derartige Abhängigkeiten gab es in Barleben leider über mehrere Wahlperioden. Dies hat auch mit dazu beigetragen, über Fehlentscheidungen den Bürgern einen riesigen Schuldenberg aufzubürden.

 

 

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