PV-Anlagen nicht für Jeden

Mit der rechtsverbindlichen 15. Änderung des B-Planes Nr. 15 („Ortskern“) werden nun im alten Ortskerns PV-Anlagen auch straßenseitig zugelassen, aber nur in „geordneter“ Form (s. unser Beitrag hier ). Wer dennoch eine Anlage errichten möchte, muss erst einen Antrag stellen, der dann je nach Nase Projekt kostenpflichtig beschieden wird. Bei Widersprüchen ist übrigens die Bauaufsicht des Landkreises zuständig, die schon oft anders entschieden hat…

Diese Änderung im B-Plan, so schreibt es das Baugesetzbuch vor, musste vor der endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat öffentlich ausgelegt werden. Alle Bürger, die sich dazu im Rahmen der Auslegung äußerten, haben die Restriktion von PV-Anlagen im alten Ortskern als nicht zeitgemäß erachtet. Die Abwägung der Einwände fand kürzlich im Gemeinderat statt. Die Verwaltung bestätigte zwar, dass PV-Anlagen wichtig sind, aber unser schönes Ortsbild dürfe davon nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Meinung schlossen sich außer unserer Fraktion alle anderen Gemeinderäte an. Ganz ausführlich wurde von F.-U. Keindorff (FDP) wiederholt darauf hingewiesen, wie störend und hässlich die im Bild gezeigte PV-Anlage in der Burgenser Str., seinem Wohnumfeld, ist.

Die Solarpanele des Grauens

Er warf unserer Fraktion vor, in dieser Frage blind der grünen Ideologie von Herrn Habeck zu folgen. Gleichzeitig rühmte er sich aber, kürzlich die zweite große PV-Anlage auf seinem Grundstück in Betrieb genommen zu haben, ohne das Ortsbild zu stören.
Schauen Sie sich FUK-Argumentation hier im Video an !
Die Nachfrage aus unserer Fraktion, ob er da nicht einen Widerspruch zu seinem Vorwurf sieht, blieb unbeantwortet. Weiterhin wurde auf unsere Anfrage an die Verwaltung erklärt, dass Balkonkraftwerke überall im Ortskern errichtet werden dürfen. Wir begrüßen zwar die Zulässigkeit von Balkonkraftwerken, aber dennoch hat uns die Antwort verwundert. PV-Anlagen auf Dächern werden reglementiert, weil sie die Ortsansicht beeinträchtigen, Balkonkraftwerke dagegen sind ohne Genehmigung zulässig?!

Neuerdings gab der Bürgermeister F. Nase (CDU) sogar bekannt, dass diese künftig sogar gefördert werden sollen.

In mehreren Bundesländern (z.B. Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg) fordert die Bauordnung bereits die Aufstellung von PV-Anlagen bei Neubauten oder der Sanierung von Dächern. In anderen Bundesländern laufen dazu entsprechende Vorbereitungen. Sollte so etwas auch in die Bauordnung unseres Bundeslandes aufgenommen werden, würde dies die örtliche Bauvorschrift zur Regelung der PV-Anlagen in Barleben außer Kraft setzen.

 

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