Redeverbot für Gemeinderäte?
In den Sitzungen des Barleber Gemeinderates konnten Ratsmitglieder aufgrund der geltenden Geschäftsordnung zu jeder Beschlussvorlage maximal zwei Wortmeldungen abgeben. Dies wurde insbesondere von unserer Fraktion genutzt. Dabei wurden Probleme ausgesprochen und Lösungsvorschläge im Interesse der Bürger gesucht, ungeachtet von Partei- oder Fraktionszwängen.
So etwas funktioniert in einem Dorfparlament normalerweise besser, als im Bundestag. Eigentlich sollte man froh sein, wenn Politiker ihre (eigene) Meinung öffentlich kundtun. Meinungsvielfalt und Demokratie sind aber Errungenschaften, mit denen manche Menschen nicht umgehen können. Speziell solche, die Angst haben, dass durch die Kraft der Worte ihre politischen Lügen und ihre Intoleranz gegenüber Andersdenkenden öffentlich werden.
Deshalb soll die freie Meinungsäußerung nun durch eine Änderung der Geschäftsordnung unterbunden werden. Die Zielstellung ist klar: Bestimmten Gemeinderäten soll es verboten werden, zukünftig ihre kritische Meinung zu sagen, Missstände aufzudecken und sich diesbezüglich an die Kommunalaufsicht oder gar an das Gericht zu wenden. Dadurch werden nämlich Bürger „fehlgeleitet“, was sich schon in öffentlichen Massenkundgebungen gegen die Ortspolitik beim Thema Grundschule oder in einem Einwohnerantrag gegen den Verkauf des Ebendorfer Steinbruchs niedergeschlagen hat.