Kirchensanierung – ist die Kuh nun endlich vom Eis?

Der Gemeinderat beschloss am 31.3.2011 dem vom Kirchbau und Kulturförderverein Barleben eingereichten Förderantrag zur Sanierung des Barleber Kirchengebäudes (mit 64%iger Förderung) zuzustimmen. Die finanziellen Mittel waren schon im Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt, der Antrag aber immer wieder zwischen Gemeinde und Verein hin und her geschoben worden. Erst wurden formelle, dann wieder rechtliche Bedenken ins Feld geführt. Die Kommunalaufsicht bestätigte zwar, dass eine Investitionsförderung im Einzelfall durch die Befugnisse des Gemeinderates möglich ist, jedoch nicht auf der Grundlage der Förderrichtlinie, da hier als Eigentümer des Förderobjektes die Gemeinde oder der Verein vorausgesetzt wird.
Jedoch wurden in der Vergangenheit diesbezüglich schon mehrere (begründete) Ausnahmen gemacht. So etwas ist möglich, da die Förderrichtlinie vom Gemeinderat erlassen wurde und somit „nur interne Bindungswirkung“ hat. Man muss bei der Bewilligung von Zuwendungen dann aber auch (so die Kommunalaufsicht) nach dem Gleichheitsgrundsatz verfahren. Dies hat wahrscheinlich die Mehrheit der Gemeinderäte zu ihrem Votum bewegt, angesichts des historischen und Ortsbild prägenden Gebäudes ebenfalls eine Ausnahme zuzulassen. Hätte der Gemeinderat den Antrag zur Investitionsförderung über den Verein abgelehnt, wäre ein Alternativantrag der Kirchengemeinde zur Entscheidung gekommen (allerdings nur mit 50%iger Förderung!). Diese zweite Möglichkeit resultierte aus Absprachen zwischen Bürgermeister, Verwaltung, Verein und Kirchengemeinde.

Leider ist das Thema aber immer noch nicht abgeschlossen. Der Bürgermeister hat nämlich einige Zeit später von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Er will erst noch das Mitwirkungsverbot geklärt wissen (Pfarrer Könitz hatte an allen vorherigen Diskussionen und Abstimmungen teilgenommen, dies sei ihm jetzt erst eingefallen!). Wird der Förderantrag nun zur unendlichen Geschichte?

Die wichtigste Entscheidung des Gemeinderates hinsichtlich der Unterstützung der Kirchen für die Zukunft ist jedoch eine neue und im Haushaltsplan 2011 mit 100 000 € hinterlegte Haushaltsstelle, welche die Möglichkeit einer 50%igen Investitionsförderung zum Erhalt aller im Hoheitsgebiet der Gemeinde Barleben gelegenen Kirchen und Kapellen eröffnet (3 evangelische Kirchen und eine katholische Kapelle).

2 comments

  1. Ramona Müller

    Neues in Sachen Beschluss zu Förderung Sanierung Kirchendach!
    Handelt es sich hier um eine Machtprobe des Bürgermeisters oder um eine in seiner Verantwortung erstellte Beschlussvorlage zum Nachteil der Gemeinde?

    Sachverhalt:
    Gestern erhielten die Gemeinderäte einen Brief vom Bürgermeister darin teilt er mit, dass er den vom Gemeinderat am 31.3.2011 gefassten Beschluss zur Sanierung des Barleber Kirchengebäudes (mit 64%iger Förderung) widerspricht.
    Als Hauptbegründung führt er an:
    Der Beschluss ist nach seiner Auffassung für die Gemeinde nachteilig. Weiter schreibt er „Nachteilig für die Gemeinde ist ein Beschluss, der das Ansehen der Gemeinde in der Öffentlichkeit beeinträchtigt oder zu rechtlichen oder finanziellen Einbußen führen kann, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung ersichtlich ist (Lübking/Beck, GO LSA ,§ 62, Rdnr.14)“.

    Im Klartext für mein Verständnis:
    Der Bürgermeister setzt einen Beschluss auf die Tagesordnung !
    Das Abstimmungsergebnis gefällt ihm nicht! Er widerspricht dem Beschluss !

    Wie jetzt weiter, gemäß § 62 Abs. 3 GO LSA Abs.3, hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Der Beschluss muss erneut zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung des Gemeinderates. Verbleibt der Gemeinderat bei erneuter Verhandlung bei diesem Beschluss und ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss gesetzeswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde einholen.

    Sollte es dazu kommen stellt sich mir die Frage, haftet ein Bürgermeister auch, wenn er seinem Gemeinderat gesetzwidrige Beschlussvorlagen vorlegt ?

    Ich bedauere sehr, dass dadurch die Förderung der Kirche auf Eis liegt.

    Ramona Müller

  2. Holger Kusian

    Hallo,

    das verstehe wer will. Der „Bürgermeister mit Herz“ als Hüter des Barleber Gemeinwohls !
    Wie hat er sich denn verhalten, als es um Beschlüsse über Prestigeobjekte oder Anlagen für Kleintierhalter ging ?
    Auch bei Umwelt-, Lärm- und Grundwasserproblemen hatte er keinen Grund Schäden oder Nachteile von der Gemeinde abzuwenden.
    Warum fand die Kirche Aufnahme in das Beleuchtungskonzept der Gemeinde, wenn es sich nicht um ein historisches Gebäude handelt ?
    Aber mit der Historie hat es FUK nie so genau genommen und historisches musste für Kitsch weichen.
    Wenn ich die keindorffsche Logik verstehe, dann hätte doch vielmehr nicht nur jedes Kirchenmitglied befangen sein müssen, sondern auch jeder der vielleicht mal ein Konzert des Barleber Chores in der Kirche besuchen möchte!
    Schließlich hat jeder konfessionslose Gast einen persönlichen Vorteil, den der Schutz eines heilen Daches bietet.
    Dieser Widerspruch dient nach meiner Lesart nicht dem Wohl der Gemeinde, sondern ist an den Haaren herbeigezogen um Macht auszuüben.
    Ich sehe schon die Ironie der Geschichte vor mir: Wenn das Kirchendach saniert ist, findet eine
    Art Dankeschönveranstaltung in der Kirche statt, bei der FUK und seine Garde ganz vorne sitzt und kräftig für seine Unterstützung gelobt werden möchte – Bravo !

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