Kirchensanierung – ist die Kuh nun endlich vom Eis?

Der Gemeinderat beschloss am 31.3.2011 dem vom Kirchbau und Kulturförderverein Barleben eingereichten Förderantrag zur Sanierung des Barleber Kirchengebäudes (mit 64%iger Förderung) zuzustimmen. Die finanziellen Mittel waren schon im Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt, der Antrag aber immer wieder zwischen Gemeinde und Verein hin und her geschoben worden. Erst wurden formelle, dann wieder rechtliche Bedenken ins Feld geführt. Die Kommunalaufsicht bestätigte zwar, dass eine Investitionsförderung im Einzelfall durch die Befugnisse des Gemeinderates möglich ist, jedoch nicht auf der Grundlage der Förderrichtlinie, da hier als Eigentümer des Förderobjektes die Gemeinde oder der Verein vorausgesetzt wird.
Jedoch wurden in der Vergangenheit diesbezüglich schon mehrere (begründete) Ausnahmen gemacht. So etwas ist möglich, da die Förderrichtlinie vom Gemeinderat erlassen wurde und somit „nur interne Bindungswirkung“ hat. Man muss bei der Bewilligung von Zuwendungen dann aber auch (so die Kommunalaufsicht) nach dem Gleichheitsgrundsatz verfahren. Dies hat wahrscheinlich die Mehrheit der Gemeinderäte zu ihrem Votum bewegt, angesichts des historischen und Ortsbild prägenden Gebäudes ebenfalls eine Ausnahme zuzulassen. Hätte der Gemeinderat den Antrag zur Investitionsförderung über den Verein abgelehnt, wäre ein Alternativantrag der Kirchengemeinde zur Entscheidung gekommen (allerdings nur mit 50%iger Förderung!). Diese zweite Möglichkeit resultierte aus Absprachen zwischen Bürgermeister, Verwaltung, Verein und Kirchengemeinde.

Leider ist das Thema aber immer noch nicht abgeschlossen. Der Bürgermeister hat nämlich einige Zeit später von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht. Er will erst noch das Mitwirkungsverbot geklärt wissen (Pfarrer Könitz hatte an allen vorherigen Diskussionen und Abstimmungen teilgenommen, dies sei ihm jetzt erst eingefallen!). Wird der Förderantrag nun zur unendlichen Geschichte?

Die wichtigste Entscheidung des Gemeinderates hinsichtlich der Unterstützung der Kirchen für die Zukunft ist jedoch eine neue und im Haushaltsplan 2011 mit 100 000 € hinterlegte Haushaltsstelle, welche die Möglichkeit einer 50%igen Investitionsförderung zum Erhalt aller im Hoheitsgebiet der Gemeinde Barleben gelegenen Kirchen und Kapellen eröffnet (3 evangelische Kirchen und eine katholische Kapelle).

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