Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Barleben
Teil 1: Allgemeines
Aktuell wird den Gemeinderäten der Vorentwurf eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) vorgestellt. Warum ist solch ein F-Plan auch für die Bürger wichtig und was sollte man darüber wissen? Ein F-Plan ist eine vorbereitende Bauleitplanung, geregelt durch das Baugesetzbuch (BauGB). Er besteht aus einer Planzeichnung und einer Begründung mit Umweltbericht. Der F-Plan stellt in Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet die Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den nächsten 15 Jahren dar. Mit anderen Worten, es wird festgelegt, welche Grundstücksflächen für welche Nutzung in Anspruch genommen werden sollen. Hierzu gehören Wohnbauflächen, gemischte und gewerbliche Bauflächen, Flächen für erneuerbare Energien, Sportflächen u.a. Weiterhin sind auch Aussagen zur Entwicklung des Freiraumes und der Natur und Landschaft, sowie Aussagen zu Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z.B. Kindergärten, Bildungs- und Kultureinrichtungen) enthalten. Der F-Plan muss sich dabei aber an den Zielen der Raumordnung und Landesplanung orientieren. Weiterlesen


