Kategorie: Gemeinderat

Wie weiter mit der LiBa?

Welche Aufgaben der LiBA-Verein wahrgenommen hat und immer noch wahrnimmt, kann auf dessen Homepage verfolgt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, dient dieser der Allgemeinheit, in dem z.B. schon Kinder an eine gesunde Lebensweise herangeführt werden. Aus diesem Grund können für seine wichtige Arbeit auch Fördermittel eingeworben werden. Das Büro des Vereins befindet sich (noch!) in der Villa am Bahnhof, welche der Gemeinde gehört.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde (im nichtöffentlichen Teil) der Mietvertrag der Gemeinde mit dem LiBA-Verein durch Beschluss des Gemeinderates gekündigt. Einige Details sind aus dem hier angehängten Pressebericht zu entnehmen, können aber leider nicht näher erläutert werden,

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Barleben, Schlusslicht beim kommunalen Breitbandausbau?

Bereits ab September 2018 wurden die Bürger in Barleben gebeten, ihre Bereitschaft für den Anschluss an ein geplantes kommunales Glasfasernetz zu erklären. Fördermittel des Bundes stehen bereit und das Telekommunikationsunternehmen DNS-Net erhielt nach Ausschreibung den Zuschlag zu dessen Ausbau. Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist ein wirtschaftlicher Betrieb.  Dieser setzt einen hoher Anschlussgrad, also möglichst viele dazu abgeschlossenen Vorverträge voraus. In manchen Gebieten der Gemeinde war die Bereitschaft zum Anschluss recht hoch, in anderen noch nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurden nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber verschiedene Kleingebiete (Cluster) gebildet, in denen ein Ausbau wirtschaftlich schien.

Grün =förderfähiger Ausbau möglich („weiße Flecken“)

Danach hörte man monatelang nichts mehr von dem Projekt (s. hier Beitrag vom 24. 10. 2019). Ungeduld und Unverständnis der Bürger stiegen seitdem kontinuierlich an, da andere Unternehmen gleichzeitig sogar im Mitteilungsblatt der Gemeinde (Mittellandkurier) für einen privaten Anschluss warben. „Was ist mit dem versprochenen kommunalen Netz, für das ich einen Vorvertrag abgeschlossen habe?“ fragen sich viele Interessenten zu Recht. In der benachbarten Niederen Börde wird kräftig gebaut, das kommunale Netz soll hier bereits 2021 fertig sein. Auch in anderen umliegenden Gemeinden geht es vorwärts.

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Breitbandausbau – wieder nicht weiter

Die am 17.10. durchgeführte Sondersitzung des Barleber Gemeinderates zum Thema Breitbandausbau endete mit einem einstimmigen Auftrag an den Bürgermeister F. Nase (CDU): Die Beauftragung der Planungsleistung für den Ausbau bekannter, von den Bürgern stark nachgefragter Ortsteile (s.g. Cluster) sollte unverzüglich in Auftrag gegeben werden. Am 22.10. fand die nächste reguläre Gemeinderatssitzung statt. Der von unserer Fraktion geforderte TOP Breitbandausbau stand wieder auf der Tagesordnung. Auf Nachfrage, welche Aktivitäten der Bürgermeister hinsichtlich der Beauftragung der Planungsleistung schon unternommen hat, kam heraus: KEINE! Er müsse das erst überdenken, hätte aber den ganzen nächsten Tag dafür freigehalten.

Um den Arbeitsaufwand zu beurteilen, muss man folgendes wissen. Von der Stabsstelle Breitband des Landkreises wurden Herrn Nase als Reaktion auf unseren Beschluss vom 17.10. schon am 18.10. die dafür erforderlichen Unterlagen per mail zugesandt.

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Breitbandausbau wie weiter?

Der Barleber Gemeinderat hatte im letzten Jahr beschlossen, mit Fördermitteln ein kommunales Glasfasernetz bis in die Häuser zu verlegen, das dann vermietet und damit refinanziert wird. Der Vorteil dieser Strategie liegt auf der Hand. Alle Haushalte hätten die Möglichkeit eines kostenfreien Glasfaseranschlusses und wären nach 2 Jahren nicht mehr an einen bestimmten Netzanbieter gebunden, der seine Monopolstellung erfahrungsgemäß finanziell ausnutzt.
Nur ein solches durchgehendes Glasfasernetz (FTTH) und da sind sich alle (wirklichen) Fachleute einig, ist für die Bürger zukunftsträchtig. Zur Realisierung dieses Vorhabens haben sich Barleben und 7 umliegende Gemeinden zu einer Arge Breitband im LK Börde zusammengeschlossen. Der kommunale Netzausbau wurde öffentlich ausgeschrieben, der Zuschlag ging an die Firma DNS:NET.
Zwar werden zurzeit in Barleben auch von anderen Firmen wie z.B. Telekom oder MDDSL Glasfaserleitungen verlegt. Diese werden dann aber vom Verteilerkasten über Kupferkabel mit den Häusern verbunden (Vectoring). Das gleicht einem dünnen Flaschenhalssystem: Eine dicke Wasserleitung liegt auf der Straße, zu den Wohnungen zieht jedoch nur ein dünner Gartenschlauch. Die hohe Datenübertragungsrate des Glasfaserkabels wird anschließend vom Kupferkabel wieder stark limitiert!

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Eingeschränkte Fragemöglichkeit für Bürger

Am 1.7.2019 nahm der neu gewählte Gemeinderat in Barleben seine Arbeit auf. Auf der Tagesordnung stand die Wahl des Vorsitzenden (U. Korn, CDU) und seiner Stellvertreter sowie die Besetzung der Ausschüsse.
Mit 5 Mitgliedern ist unsere Freie Wählergemeinschaft nach der CDU zweitstärkste Kraft im Gremium und hat sich mit J. Brämer (Grüne) zur Fraktion FWG/Grüne zusammengeschlossen. Herr Brämer wurde zum 2. Stellvertreter von Herrn Korn gewählt.

Laut Kommunalverfassungsgesetz (KVG) musste auch eine Geschäftsordnung des neuen Gemeinderates beschlossen werden. Hier gab es kontroverse Auffassung zur Möglichkeit der Bürger im Gemeinderat und seinen Ausschüssen Anfragen zu stellen. Das KVG eröffnet zwar die Möglichkeit, dass Einwohner sowohl im Gemeinderat als auch in allen seinen Ausschüssen zu gemeindlich relevanten Themen Fragen stellen könnten.

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Mehr Befugnisse für Bürgermeister Nase?

Die Aufgaben des Bürgermeisters (BM) sind gesetzlich fixiert, jedoch wird sein Handlungsspielraum in einer vom Gemeinderat erlassenen Hauptsatzung geregelt. Kaum 5 Monate im Amt, schon gab es von Seiten Herrn Nase (CDU) und der CDU-Fraktion einen Antrag, diesen Handlungsspielraum umfangreich auszuweiten und bisherige Zuständigkeiten von politischen Gremien (Hauptausschuss/Gemeinderat) an ihn zu übertragen. Finanzielle Entscheidungs-Obergrenzen, sowie Personalbefugnisse (Einstellung) sollten stark erweitert werden.

Positiv ist, dass der Hauptausschuss bereits im Vorfeld Bestrebungen hinsichtlich erweiterter Personalbefugnisse eine klare Absage erteilt hat. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Personalausgaben in der Gemeinde z.Zt. bei ca. 8 Mio. €/a liegen und immer noch kein Personalentwicklungskonzept vorgelegt wurde. Leider fand das Ansinnen, die bis dato in Zuständigkeit des BM geltende Obergrenze von 25.000 € für Vergaben (Bau-, Planungs- und Dienstleistungsverträge) nicht mehr zu limitieren, im Gemeinderat am 13.12.2018 eine Mehrheit. Im Klartext: Es gibt für den BM jetzt keine Obergrenze mehr, soweit Vergaben von der Zentralen Vergabestelle oder der Kommunal IT-Union durchgeführt werden (neu: § 7 Abs. 1 Nr. 8, 2. Satz, Hauptsatzung)!

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FWG klagt Rederecht ein

Zuschauern der Sitzungen des Barleber Gemeinderates ist es vielleicht aufgefallen: Nicht jeder der Gemeinderäte durfte dort seine Meinung sagen! Eine im Jahr 2016 durch die CDU-Fraktion im Zusammenspiel mit dem Bürgermeister F.-U. Keindorff (FDP) beantragte Änderung der Geschäftsordnung war darauf ausgerichtet, das Rederecht der Gemeinderäte extrem zu beschneiden (siehe älterer Beitrag und dem Nachtrag).

Das Ziel dieser angeblichen Notwendigkeit war offensichtlich: Gemeinderäten die oft kritische Dinge äußern, sollte ein Maulkorb verpasst werden. Konkret führte das dazu, dass im günstigsten Fall nur noch 2 von 5 Mitgliedern unserer Fraktion pro Tagesordnungspunkt zu Wort kamen. Eine dritte Wortmeldung zur Sache wurde vom Gemeinderatsvorsitzenden Herrn U. Korn (CDU) mit Verweis auf die geänderte Geschäftsordnung nicht mehr zugelassen.
Das im Kommunalverfassungsgesetz verbriefte Recht jedes Gemeinderates, seine Ansicht zu kommunalpolitischen Themen öffentlich zu machen oder im Gremium Fragen und Anträge zu stellen, wurde dadurch ausgehebelt

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FWG sorgt für Steuersenkung

Wer nach den Wahlversprechungen des Bürgermeisterkandidaten F. Nase (CDU) glaubte, er wird die Steuerpolitik in der Gemeinde Barleben rigoros ändern, sah sich bis zur letzten Gemeinderatssitzung am 27.9.2018 getäuscht. Obwohl die Grundsteuer(B)-Erhöhung von 450% auf 700% aus dem Jahr 2017 vor der Wahl von ihm noch als völlig überflüssige Maßnahme bezeichnet wurde (hier ansehen), beantragte der Bürgermeister Nase jetzt, die Steuerstrategie von F.-U. Keindorff fortzuführen. Dieser hatte für 2019 eine „großzügige“ Absenkung auf 650% und erst 2023 wieder das Erreichen des alten Steuersatzes von 450% geplant (hier ansehen). Auch aufgrund der aktuellen Steuermehreinnahmen hatte unsere Fraktion jedoch den Antrag gestellt, die Grundsteuer B wieder auf 450% zu senken und damit auch ein politisches Zeichen zu setzen (s. unten). Dieser Antrag wurde sowohl in den Ortschaftsräten Barleben und Meizendorf als auch im Finanz- und Hauptausschuss mit den Stimmen der CDU Mitglieder abgelehnt und jeweils

dem vom Bürgermeister angedachten Steuersatz von 650% zugestimmt. Aus dem Bauch heraus wurde argumentiert „wir können uns das nicht leisten“, „die Bürger haben sich doch daran gewöhnt“ oder „so steht es nun mal im Haushaltskonsolidierungskonzept“, alle waren dagegen. Scheinbar hatte die CDU jedoch gemerkt, dass diese Strategie unglaubwürdig ist und versuchte noch wenige Stunden vor der Ratssitzung durch eine Rolle rückwärts in der Gunst der Bürger zu steigen. Sie brachte überraschend einen eigenen Antrag mit einem Steuersatz von 575% ein. Dieses Manöver schien das Fass bei den anderen Fraktionen zum Überlaufen zu bringen. Plötzlich erklärte Herr Lüder (SPD), der noch im Finanzausschuss unseren Antrag als „Unsinn“ abtat, dann wollen die Sozialdemokraten diesem „Populismus“ folgen, somit ist er jetzt auch für 450%. Die Abstimmung folgte und außer der CDU waren plötzlich alle dafür, die Grundsteuer(B) wieder auf 450% zu senken. Alle Grundstückseigentümer

können sich also ab 1.1.2019 wieder auf etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen (und Herr Nase hat wider Willen sein Wahlversprechen doch noch eingehalten 🙂 ).

Hier unser kompletter Antrag mit aktuellen Zahlen zur finanziellen Situation:

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Enteignung durch Beschluss ?

Im Rechtsstaat kann grundsätzlich jeder der Haus und Hof besitzt darauf vertrauen, dass man ihm das nicht einfach wegnehmen kann (1*). Die Hürden für eine Enteignung sind sehr hoch, hier müssen schon wichtige allgemeine Interessen, wie z.B. der Bau einer Autobahn oder Eisenbahnlinie vorhanden sein. Selbstverständlich muss der Staat dann einen entsprechenden Ausgleich anbieten und Entschädigung zahlen. Allerdings gibt es bei Änderungen im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan auch einen Bestandsschutz für schon vorhandene, rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen. Das heißt, der Eigentümer kann diese auch dann weiter erhalten und nutzen, wenn sie aufgrund der neuen Rechtslage an dieser Stelle nicht mehr errichtet werden dürften. Dies ist durch Rechtsprechung (2*) in das Baugesetzbuch eingeflossen (3*).

Nun zu einem aktuellen Fall in Barleben, bei dem das nicht mehr gelten soll. Dem Ortschaftsrat wurde er von der Verwaltung folgendermaßen vorgestellt: Familie G wohnt (rechtmäßig) im Landschaftsschutzgebiet (Grundstücksgröße ca. 4 ha), möchte sich aber altershalber verändern. Familie S hat Grundstücke in der Nähe, kann diese aber nur bebauen, wenn Familie G ihnen zur Erschließung die Nutzung ihres Privatweges in der Rothenseer Str. gewährt.

 

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Darum ein anderer Bürgermeister!

Wer ist schuld daran, dass das Geld in der Gemeinde Barleben angeblich hinten und vorne nicht mehr reicht, die Grundsteuer B sogar von 450 auf 700 % erhöht werden musste? Laut unserem Bürgermeister immer die anderen: die Gesetze, der Landkreis, der Gemeinderat oder die Familien mit Kindern, die nicht genügend Kita-Beiträge zahlen wollen (s. Rückseite Ihres Grundsteuerbescheids 2018).

Wer jedoch die kommunalpolitische Situation in Barleben in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt hat, dem wird nicht entgangen sein, dass es hier in starkem Maße an Selbstreflektion, aber auch an Demokratieverständnis fehlt. Man muss es immer wieder betonen: Es war kein Zufall, dass die Gewerbesteuern so stark eingebrochen sind. Vor dieser Entwicklung haben Gemeinderäte unserer Fraktion nachweislich oft gewarnt.

Man wollte keine ausreichenden finanziellen Reserven anlegen, was möglich gewesen wäre, sondern ist (dadurch) hohe Risiken eingegangen. Diese bestanden überdies darin, weitere Kredite aufzunehmen, immer unter der (falschen) Annahme, die Steuereinnahmen dafür werden wir in Zukunft schon bekommen.

Ein privater Unternehmer wäre jetzt am Ende. Sollte ein Bürgermeister weiter im Amt bleiben, wenn er in solch einer Situation keinerlei Fehler an seiner Arbeit sieht? Mehr noch, wenn er seine Gläubiger (das wären Sie und ich, die Bürger) nur noch mit Notlügen hinhält? Solche wie die, dass die jährlichen Gewerbesteuern morgen oder aber spätestens übermorgen wieder von 12 Mio. auf 18 Mio. € steigen, obwohl es nach Einsicht in die Steuerunterlagen überhaupt keine Anzeichen dafür gibt? (Haushaltsplan d. Gemeinde Barleben 2017, S.12, siehe nachfolgende Grafik)

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