Kitagebühren 2015 rechtmäßig?
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 22.02.2017, Aktenzeichen 6 A 143/16 MD (hier einsehen) eine Klage der Gemeinde Barleben gegen den Landkreis Börde abgewiesen, weil dieser die Kitagebührensatzung für das Jahr 2015 nicht genehmigte. Der Bürgermeister hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Hier eine kurze Zusammenfassung des Streitgegenstandes und der Begründung des Urteils:
In seiner Sitzung am 18.12.2014 beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der Kitagebühren für 2015. Gemäß § 13 Abs. 2 Kinderfördergesetz LSA (Kifög) ist dazu die Gemeindeelternvertretung anzuhören. Eine solche war aber noch nicht gewählt worden und konnte folglich auch nicht angehört werden (Laut § 19 Abs. 5 Kifög ist für das Wahlverfahren die Gemeinde zuständig). Im Landkreis viel das Fehlen einer solchen Anhörung auf, deshalb forderte man mit Schreiben vom 11.03.2015 diese nachzuweisen. Daraufhin übergab die Gemeinde einen Beschluss des Gemeinderates vom 18.03.2014 / 24.4.2014, in welchem dieser der Besetzung der Gemeindeelternvertretung (entgegen der Gesetzeslage) mit Vertretern der bislang bestehenden Elternkuratorien zustimmte, welche den geplanten Kostenerhöhungen zugestimmt hatten. Mit Bescheid vom 18.06.2015 versagte der Landkreis die Genehmigung der neuen Kostenbeiträge, da die Gemeindeelternvertretung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und somit auch nicht angehört werden konnte.