Breitbandausbau wie weiter?

Der Barleber Gemeinderat hatte im letzten Jahr beschlossen, mit Fördermitteln ein kommunales Glasfasernetz bis in die Häuser zu verlegen, das dann vermietet und damit refinanziert wird. Der Vorteil dieser Strategie liegt auf der Hand. Alle Haushalte hätten die Möglichkeit eines kostenfreien Glasfaseranschlusses und wären nach 2 Jahren nicht mehr an einen bestimmten Netzanbieter gebunden, der seine Monopolstellung erfahrungsgemäß finanziell ausnutzt.
Nur ein solches durchgehendes Glasfasernetz (FTTH) und da sind sich alle (wirklichen) Fachleute einig, ist für die Bürger zukunftsträchtig. Zur Realisierung dieses Vorhabens haben sich Barleben und 7 umliegende Gemeinden zu einer Arge Breitband im LK Börde zusammengeschlossen. Der kommunale Netzausbau wurde öffentlich ausgeschrieben, der Zuschlag ging an die Firma DNS:NET.
Zwar werden zurzeit in Barleben auch von anderen Firmen wie z.B. Telekom oder MDDSL Glasfaserleitungen verlegt. Diese werden dann aber vom Verteilerkasten über Kupferkabel mit den Häusern verbunden (Vectoring). Das gleicht einem dünnen Flaschenhalssystem: Eine dicke Wasserleitung liegt auf der Straße, zu den Wohnungen zieht jedoch nur ein dünner Gartenschlauch. Die hohe Datenübertragungsrate des Glasfaserkabels wird anschließend vom Kupferkabel wieder stark limitiert!

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Eingeschränkte Fragemöglichkeit für Bürger

Am 1.7.2019 nahm der neu gewählte Gemeinderat in Barleben seine Arbeit auf. Auf der Tagesordnung stand die Wahl des Vorsitzenden (U. Korn, CDU) und seiner Stellvertreter sowie die Besetzung der Ausschüsse.
Mit 5 Mitgliedern ist unsere Freie Wählergemeinschaft nach der CDU zweitstärkste Kraft im Gremium und hat sich mit J. Brämer (Grüne) zur Fraktion FWG/Grüne zusammengeschlossen. Herr Brämer wurde zum 2. Stellvertreter von Herrn Korn gewählt.

Laut Kommunalverfassungsgesetz (KVG) musste auch eine Geschäftsordnung des neuen Gemeinderates beschlossen werden. Hier gab es kontroverse Auffassung zur Möglichkeit der Bürger im Gemeinderat und seinen Ausschüssen Anfragen zu stellen. Das KVG eröffnet zwar die Möglichkeit, dass Einwohner sowohl im Gemeinderat als auch in allen seinen Ausschüssen zu gemeindlich relevanten Themen Fragen stellen könnten.

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Kommunalwahl am 26.Mai 2019

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) agiert im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen und nicht nach Parteiprogramm oder anderweitigen Abhängigkeiten. Wofür wir uns eingesetzt haben (s.u.) und auch welche Parteien/Fraktionen/Personen sich in der Abstimmung zu bestimmten Themen wie verhalten haben, können sie in älteren Beiträgen auf diesen Internetseiten nachlesen.

Ein Hinweis: Falls sie eventuell etwas anderes hören – die Abstimmungsergebnisse liegen protokollarisch auch amtlich vor. Unsere Fraktion hat in den gemeindlichen Gremien die meisten Anfragen und Anträge gestellt und die Diskussion oftmals beinahe im Alleingang bestritten (siehe auch www.barleben.de/GemeinderatsTV).

Um unsere erfolgreiche Arbeit fortzusetzen, benötigen wir sowohl bei der Gemeinderats- als auch bei der Ortschaftsratswahl
ihre (3) Stimmen!

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Mehr Befugnisse für Bürgermeister Nase?

Die Aufgaben des Bürgermeisters (BM) sind gesetzlich fixiert, jedoch wird sein Handlungsspielraum in einer vom Gemeinderat erlassenen Hauptsatzung geregelt. Kaum 5 Monate im Amt, schon gab es von Seiten Herrn Nase (CDU) und der CDU-Fraktion einen Antrag, diesen Handlungsspielraum umfangreich auszuweiten und bisherige Zuständigkeiten von politischen Gremien (Hauptausschuss/Gemeinderat) an ihn zu übertragen. Finanzielle Entscheidungs-Obergrenzen, sowie Personalbefugnisse (Einstellung) sollten stark erweitert werden.

Positiv ist, dass der Hauptausschuss bereits im Vorfeld Bestrebungen hinsichtlich erweiterter Personalbefugnisse eine klare Absage erteilt hat. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Personalausgaben in der Gemeinde z.Zt. bei ca. 8 Mio. €/a liegen und immer noch kein Personalentwicklungskonzept vorgelegt wurde. Leider fand das Ansinnen, die bis dato in Zuständigkeit des BM geltende Obergrenze von 25.000 € für Vergaben (Bau-, Planungs- und Dienstleistungsverträge) nicht mehr zu limitieren, im Gemeinderat am 13.12.2018 eine Mehrheit. Im Klartext: Es gibt für den BM jetzt keine Obergrenze mehr, soweit Vergaben von der Zentralen Vergabestelle oder der Kommunal IT-Union durchgeführt werden (neu: § 7 Abs. 1 Nr. 8, 2. Satz, Hauptsatzung)!

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Umfrage der Gemeinde

Online Umfrage

Was wünschen wir uns für Barlebens Zukunft?  Schauen Sie sich mal die Befragung an. Hier der Link für die Onlinebefragung. Steht bis Ende Januar für jeden offen.

Ich denke das diese Umfrage nicht kostenlos von der IGEK realisiert wird. Also lohnt es sich besonders unser Geld zu nutzen und an der Umfrage teilzunehmen.

Ob das Ergebnis anschließend jemanden zu Konsequenzen antreibt bleibt abzuwarten. Eventuell wird ein Ergebnis veröffentlicht…

 

2019

Wir danken Ihnen für die in der Vergangenheit erfahrene Unterstützung und Ihr Vertrauen.

Auf Ihre Anregungen und gerne auch Mitarbeit freuen wir uns auch 2019. Sprechen Sie uns an! Demokratie lebt ja vom Mitdenken und Mitmachen möglichst vieler, sie ist kein Selbstläufer.

Wir hoffen auf ein gutes neues Jahr 2019, das unsere drei Ortsteile wieder ein Stück voranbringt bei der Lösung anstehender Probleme.

In diesem Sinne wünschen Ihnen die FWG Barleben sowie Ihre Vertreter in den Ortschaftsräten von Barleben, Ebendorf und Meitzendorf und im Gemeinderat ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019!

FWG klagt Rederecht ein

Zuschauern der Sitzungen des Barleber Gemeinderates ist es vielleicht aufgefallen: Nicht jeder der Gemeinderäte durfte dort seine Meinung sagen! Eine im Jahr 2016 durch die CDU-Fraktion im Zusammenspiel mit dem Bürgermeister F.-U. Keindorff (FDP) beantragte Änderung der Geschäftsordnung war darauf ausgerichtet, das Rederecht der Gemeinderäte extrem zu beschneiden (siehe älterer Beitrag und dem Nachtrag).

Das Ziel dieser angeblichen Notwendigkeit war offensichtlich: Gemeinderäten die oft kritische Dinge äußern, sollte ein Maulkorb verpasst werden. Konkret führte das dazu, dass im günstigsten Fall nur noch 2 von 5 Mitgliedern unserer Fraktion pro Tagesordnungspunkt zu Wort kamen. Eine dritte Wortmeldung zur Sache wurde vom Gemeinderatsvorsitzenden Herrn U. Korn (CDU) mit Verweis auf die geänderte Geschäftsordnung nicht mehr zugelassen.
Das im Kommunalverfassungsgesetz verbriefte Recht jedes Gemeinderates, seine Ansicht zu kommunalpolitischen Themen öffentlich zu machen oder im Gremium Fragen und Anträge zu stellen, wurde dadurch ausgehebelt

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Kalt erwischt…

2018-10-24
Leider hat die Umstellung unseres Providers mich kalt erwischt. Das sogenannte Theme der Internetseite möchte aktuell nicht mit einer SW Komponente auf dem Server zusammenarbeiten. Daher ist das ganze Erscheinungsbild erst einmal abweichend.

2018-10-27
Die Probleme konnten beseitigt werden. Es geht wieder weiter 🙂

FWG sorgt für Steuersenkung

Wer nach den Wahlversprechungen des Bürgermeisterkandidaten F. Nase (CDU) glaubte, er wird die Steuerpolitik in der Gemeinde Barleben rigoros ändern, sah sich bis zur letzten Gemeinderatssitzung am 27.9.2018 getäuscht. Obwohl die Grundsteuer(B)-Erhöhung von 450% auf 700% aus dem Jahr 2017 vor der Wahl von ihm noch als völlig überflüssige Maßnahme bezeichnet wurde (hier ansehen), beantragte der Bürgermeister Nase jetzt, die Steuerstrategie von F.-U. Keindorff fortzuführen. Dieser hatte für 2019 eine „großzügige“ Absenkung auf 650% und erst 2023 wieder das Erreichen des alten Steuersatzes von 450% geplant (hier ansehen). Auch aufgrund der aktuellen Steuermehreinnahmen hatte unsere Fraktion jedoch den Antrag gestellt, die Grundsteuer B wieder auf 450% zu senken und damit auch ein politisches Zeichen zu setzen (s. unten). Dieser Antrag wurde sowohl in den Ortschaftsräten Barleben und Meizendorf als auch im Finanz- und Hauptausschuss mit den Stimmen der CDU Mitglieder abgelehnt und jeweils

dem vom Bürgermeister angedachten Steuersatz von 650% zugestimmt. Aus dem Bauch heraus wurde argumentiert „wir können uns das nicht leisten“, „die Bürger haben sich doch daran gewöhnt“ oder „so steht es nun mal im Haushaltskonsolidierungskonzept“, alle waren dagegen. Scheinbar hatte die CDU jedoch gemerkt, dass diese Strategie unglaubwürdig ist und versuchte noch wenige Stunden vor der Ratssitzung durch eine Rolle rückwärts in der Gunst der Bürger zu steigen. Sie brachte überraschend einen eigenen Antrag mit einem Steuersatz von 575% ein. Dieses Manöver schien das Fass bei den anderen Fraktionen zum Überlaufen zu bringen. Plötzlich erklärte Herr Lüder (SPD), der noch im Finanzausschuss unseren Antrag als „Unsinn“ abtat, dann wollen die Sozialdemokraten diesem „Populismus“ folgen, somit ist er jetzt auch für 450%. Die Abstimmung folgte und außer der CDU waren plötzlich alle dafür, die Grundsteuer(B) wieder auf 450% zu senken. Alle Grundstückseigentümer

können sich also ab 1.1.2019 wieder auf etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen (und Herr Nase hat wider Willen sein Wahlversprechen doch noch eingehalten 🙂 ).

Hier unser kompletter Antrag mit aktuellen Zahlen zur finanziellen Situation:

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Enteignung durch Beschluss ?

Im Rechtsstaat kann grundsätzlich jeder der Haus und Hof besitzt darauf vertrauen, dass man ihm das nicht einfach wegnehmen kann (1*). Die Hürden für eine Enteignung sind sehr hoch, hier müssen schon wichtige allgemeine Interessen, wie z.B. der Bau einer Autobahn oder Eisenbahnlinie vorhanden sein. Selbstverständlich muss der Staat dann einen entsprechenden Ausgleich anbieten und Entschädigung zahlen. Allerdings gibt es bei Änderungen im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan auch einen Bestandsschutz für schon vorhandene, rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen. Das heißt, der Eigentümer kann diese auch dann weiter erhalten und nutzen, wenn sie aufgrund der neuen Rechtslage an dieser Stelle nicht mehr errichtet werden dürften. Dies ist durch Rechtsprechung (2*) in das Baugesetzbuch eingeflossen (3*).

Nun zu einem aktuellen Fall in Barleben, bei dem das nicht mehr gelten soll. Dem Ortschaftsrat wurde er von der Verwaltung folgendermaßen vorgestellt: Familie G wohnt (rechtmäßig) im Landschaftsschutzgebiet (Grundstücksgröße ca. 4 ha), möchte sich aber altershalber verändern. Familie S hat Grundstücke in der Nähe, kann diese aber nur bebauen, wenn Familie G ihnen zur Erschließung die Nutzung ihres Privatweges in der Rothenseer Str. gewährt.

 

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