Hauptsatzungsänderung: veränderte Befugnisse, rechtssichere Bekanntmachungen
Grundlage der Arbeit eines Gemeinderates ist das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). Dies lässt in manchen Bereichen allerdings einen gewissen Ausgestaltungsspielraum zu, den der Gemeinderat in einer Hauptsatzung festlegt. Darin werden z.B. die Größe und Zuständigkeiten der Ortschaftsräte oder die Anzahl und Größe der in der Gemeinde arbeitenden Ausschüsse geregelt. Auch die Wertgrenzen bei Rechtsgeschäften bzw. die Entgeltgruppen bei Personalentscheidungen (Einstellungen/Entlassung), die in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen, werden dargestellt. Kurz gesagt wird also festgelegt, wer in den Grenzen der KVG LSA wieviel Macht bekommt!
Unser Bürgermeister F. Nase (CDU) schlug im November vor, in der bestehenden Hauptsatzung Änderungen vorzunehmen, die seine Kompetenzen stark erweitern sollten. So z.B. die Zuständigkeit bei Rechtsgeschäften, hier wünschte er statt bis zu einer Wertgrenze von 25 000 € neu bis 65 000 € allein zu entscheiden. Bei Personalangelegenheiten wollte er auch noch die Stellen für leitende Angestellte allein, also ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben.