Kategorie: Gemeinderat

FWG sorgt für Steuersenkung

Wer nach den Wahlversprechungen des Bürgermeisterkandidaten F. Nase (CDU) glaubte, er wird die Steuerpolitik in der Gemeinde Barleben rigoros ändern, sah sich bis zur letzten Gemeinderatssitzung am 27.9.2018 getäuscht. Obwohl die Grundsteuer(B)-Erhöhung von 450% auf 700% aus dem Jahr 2017 vor der Wahl von ihm noch als völlig überflüssige Maßnahme bezeichnet wurde (hier ansehen), beantragte der Bürgermeister Nase jetzt, die Steuerstrategie von F.-U. Keindorff fortzuführen. Dieser hatte für 2019 eine „großzügige“ Absenkung auf 650% und erst 2023 wieder das Erreichen des alten Steuersatzes von 450% geplant (hier ansehen). Auch aufgrund der aktuellen Steuermehreinnahmen hatte unsere Fraktion jedoch den Antrag gestellt, die Grundsteuer B wieder auf 450% zu senken und damit auch ein politisches Zeichen zu setzen (s. unten). Dieser Antrag wurde sowohl in den Ortschaftsräten Barleben und Meizendorf als auch im Finanz- und Hauptausschuss mit den Stimmen der CDU Mitglieder abgelehnt und jeweils

dem vom Bürgermeister angedachten Steuersatz von 650% zugestimmt. Aus dem Bauch heraus wurde argumentiert „wir können uns das nicht leisten“, „die Bürger haben sich doch daran gewöhnt“ oder „so steht es nun mal im Haushaltskonsolidierungskonzept“, alle waren dagegen. Scheinbar hatte die CDU jedoch gemerkt, dass diese Strategie unglaubwürdig ist und versuchte noch wenige Stunden vor der Ratssitzung durch eine Rolle rückwärts in der Gunst der Bürger zu steigen. Sie brachte überraschend einen eigenen Antrag mit einem Steuersatz von 575% ein. Dieses Manöver schien das Fass bei den anderen Fraktionen zum Überlaufen zu bringen. Plötzlich erklärte Herr Lüder (SPD), der noch im Finanzausschuss unseren Antrag als „Unsinn“ abtat, dann wollen die Sozialdemokraten diesem „Populismus“ folgen, somit ist er jetzt auch für 450%. Die Abstimmung folgte und außer der CDU waren plötzlich alle dafür, die Grundsteuer(B) wieder auf 450% zu senken. Alle Grundstückseigentümer

können sich also ab 1.1.2019 wieder auf etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen (und Herr Nase hat wider Willen sein Wahlversprechen doch noch eingehalten 🙂 ).

Hier unser kompletter Antrag mit aktuellen Zahlen zur finanziellen Situation:

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Enteignung durch Beschluss ?

Im Rechtsstaat kann grundsätzlich jeder der Haus und Hof besitzt darauf vertrauen, dass man ihm das nicht einfach wegnehmen kann (1*). Die Hürden für eine Enteignung sind sehr hoch, hier müssen schon wichtige allgemeine Interessen, wie z.B. der Bau einer Autobahn oder Eisenbahnlinie vorhanden sein. Selbstverständlich muss der Staat dann einen entsprechenden Ausgleich anbieten und Entschädigung zahlen. Allerdings gibt es bei Änderungen im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan auch einen Bestandsschutz für schon vorhandene, rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen. Das heißt, der Eigentümer kann diese auch dann weiter erhalten und nutzen, wenn sie aufgrund der neuen Rechtslage an dieser Stelle nicht mehr errichtet werden dürften. Dies ist durch Rechtsprechung (2*) in das Baugesetzbuch eingeflossen (3*).

Nun zu einem aktuellen Fall in Barleben, bei dem das nicht mehr gelten soll. Dem Ortschaftsrat wurde er von der Verwaltung folgendermaßen vorgestellt: Familie G wohnt (rechtmäßig) im Landschaftsschutzgebiet (Grundstücksgröße ca. 4 ha), möchte sich aber altershalber verändern. Familie S hat Grundstücke in der Nähe, kann diese aber nur bebauen, wenn Familie G ihnen zur Erschließung die Nutzung ihres Privatweges in der Rothenseer Str. gewährt.

 

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Darum ein anderer Bürgermeister!

Wer ist schuld daran, dass das Geld in der Gemeinde Barleben angeblich hinten und vorne nicht mehr reicht, die Grundsteuer B sogar von 450 auf 700 % erhöht werden musste? Laut unserem Bürgermeister immer die anderen: die Gesetze, der Landkreis, der Gemeinderat oder die Familien mit Kindern, die nicht genügend Kita-Beiträge zahlen wollen (s. Rückseite Ihres Grundsteuerbescheids 2018).

Wer jedoch die kommunalpolitische Situation in Barleben in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt hat, dem wird nicht entgangen sein, dass es hier in starkem Maße an Selbstreflektion, aber auch an Demokratieverständnis fehlt. Man muss es immer wieder betonen: Es war kein Zufall, dass die Gewerbesteuern so stark eingebrochen sind. Vor dieser Entwicklung haben Gemeinderäte unserer Fraktion nachweislich oft gewarnt.

Man wollte keine ausreichenden finanziellen Reserven anlegen, was möglich gewesen wäre, sondern ist (dadurch) hohe Risiken eingegangen. Diese bestanden überdies darin, weitere Kredite aufzunehmen, immer unter der (falschen) Annahme, die Steuereinnahmen dafür werden wir in Zukunft schon bekommen.

Ein privater Unternehmer wäre jetzt am Ende. Sollte ein Bürgermeister weiter im Amt bleiben, wenn er in solch einer Situation keinerlei Fehler an seiner Arbeit sieht? Mehr noch, wenn er seine Gläubiger (das wären Sie und ich, die Bürger) nur noch mit Notlügen hinhält? Solche wie die, dass die jährlichen Gewerbesteuern morgen oder aber spätestens übermorgen wieder von 12 Mio. auf 18 Mio. € steigen, obwohl es nach Einsicht in die Steuerunterlagen überhaupt keine Anzeichen dafür gibt? (Haushaltsplan d. Gemeinde Barleben 2017, S.12, siehe nachfolgende Grafik)

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Drastische Steuererhöhung

In Kürze wird in Barleben wieder einmal kräftig an der Steuerschraube gedreht – die Bürger sollen zahlen! Wo soll das hinführen und ist das überhaupt nötig? Bei der Beantwortung dieser Frage gibt es mehrere Versionen.

Zuerst die Märchenversion des Bürgermeisters F.-U. Keindorff, überall wiederholt, damit möglichst viele Bürger an sie glauben: „… der Gemeinderat hat die Kitabeiträge nicht so stark erhöht, wie ich es vorgeschlagen habe, deshalb fehlen jährlich ca. 240 000 € im Haushalt der Gemeinde und eine Steuererhöhung ist unumgänglich“.

Nun die anhand von Zahlen (der Verwaltung) objektiv nachprüfbare Realversion: Der Bürgermeister hat 2016 im Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) ab dem Jahr 2017 sprunghaft steigende Steuereinnahmen eingetragen, für deren Zustandekommen es keinen Beleg gab. So wurden für das Jahr 2017 18,4 Mio. € Ausgaben eingeplant, wir bekommen aber nur ca. 12 Mio. € Einnahmen, also ein Minus von 6 Mio. €! (hier einsehen) Weiterhin sind von Seiten des Bürgermeisters in das jetzt neu zur Abstimmung stehende HKK allein für 2017 zusätzliche Ausgaben von 517 T € aufgenommen worden, die vorher nicht vorgesehen waren.

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Das Interview – Juli 2017

Von Henry Winkelmann

Herr Appenrodt, warum hat Ihre Fraktion bei der letzten Gemeinderatssitzung nicht an der Abstimmung zur Freigabe von Finanzmitteln für das MGZ, den Jugendclub, den FSV Barleben und die SG Motor Ebendorf teilgenommen?

Was hier von der Gemeinde gemacht wurde war ungesetzlich, deshalb diese Form des Protests. Es handelt sich um Mehrausgaben von 141 000 €, die im geltenden Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) mit 0 € angesetzt sind. Zurzeit haben wir aber keinen Haushalt und deshalb, hier zitiere ich aus §§ 104/105 des KVG LSA, dürfen nur „unvorhergesehene, unabweisbare“ Ausgaben getätigt werden. Der Hintergrund: Bis jetzt weigert sich der Bürgermeister einen Haushaltplanentwurf für 2017 vorzulegen, in dem der Beschluss des Gemeinderates statt 40% nur 30% der Kita-Platzkosten auf die Eltern umzulegen, eingearbeitet wird. Allein durch seine erfolglosen Widersprüche gegen diesen Beschluss vergingen Monate.

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Elternbeiträge – eine unendliche Geschichte?

Es geht immer noch um die Elternbeiträge für die Kitas in Barleben. Der Gemeinderat hatte eine moderate Erhöhung auf 30% des umlagefähigen Beitrages beschlossen, der Bürgermeister hatte zwei Mal widersprochen, jetzt musste die Kommunalaufsicht entscheiden (s. hier unsere Beiträge vom 21.1., 3.2. und 17.2.2017).
Sieben Wochen hatte man dort geprüft und mit Verfügung vom 13.04.2017 angewiesen: Die Kitabeiträge sollen auf 40% erhöht werden (hier einsehen). Besonders drastisch: Es wird eine „sofortiger Vollziehung“ angeordnet und mit Ersatzvornahme gedroht, wenn der Gemeinderat der Verfügung nicht bis zum 31.05.2017 nachkommt!

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Kitagebühren 2015 rechtmäßig?

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 22.02.2017, Aktenzeichen 6 A 143/16 MD (hier einsehen) eine Klage der Gemeinde Barleben gegen den Landkreis Börde abgewiesen, weil dieser die Kitagebührensatzung für das Jahr 2015 nicht genehmigte. Der Bürgermeister hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Hier eine kurze Zusammenfassung des Streitgegenstandes und der Begründung des Urteils:
In seiner Sitzung am 18.12.2014 beschloss der Gemeinderat die Erhöhung der Kitagebühren für 2015. Gemäß § 13 Abs. 2 Kinderfördergesetz LSA (Kifög) ist dazu die Gemeindeelternvertretung anzuhören. Eine solche war aber noch nicht gewählt worden und konnte folglich auch nicht angehört werden (Laut § 19 Abs. 5 Kifög ist für das Wahlverfahren die Gemeinde zuständig). Im Landkreis viel das Fehlen einer solchen Anhörung auf, deshalb forderte man mit Schreiben vom 11.03.2015 diese nachzuweisen. Daraufhin übergab die Gemeinde einen Beschluss des Gemeinderates vom 18.03.2014 / 24.4.2014, in welchem dieser der Besetzung der Gemeindeelternvertretung (entgegen der Gesetzeslage) mit Vertretern der bislang bestehenden Elternkuratorien zustimmte, welche den geplanten Kostenerhöhungen zugestimmt hatten. Mit Bescheid vom 18.06.2015 versagte der Landkreis die Genehmigung der neuen Kostenbeiträge, da die Gemeindeelternvertretung nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und somit auch nicht angehört werden konnte.

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Elternbeiträge – letzter Teil?

Nachdem der Bürgermeister seinen Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderates, die Kitabeiträge der Eltern auf 30 % des umlagefähigen Beitrages zu begrenzen, schriftlich formuliert hatte (siehe voriger Beitrag), wurde am 17.2.2017 eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen. Hier sollte unter Einbeziehung der Widerspruchsgründe in der Sache neu verhandelt werden. Die Verwaltung beharrte auf der von ihr detailliert ausgearbeiteten Beschlussvorlage mit 40%iger Kostenbeteiligung. Da eine Beitragssatzung natürlich konkrete Beiträge enthalten muss, hatten wir diesmal im Vorfeld selbst eine Berechnung vorgenommen und unseren Antrag dahingehend konkretisiert.

Dieser Vorschlag wurde von der Fraktion CDU unterstützt und in der Sitzung als gemeinsamer Antrag eingereicht (Antrag hier einsehen). Weiterhin beantragte unsere Fraktion, die Wünsche der Eltern zur Hortbetreuung (4h/d – 30 €; 5h/d – 40 €; 6h/d – 50 €; 10 € Ferienpauschale) in der Satzung festzuschreiben.

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Elternbeiträge – wie weiter?

In der Sitzung des Barleber Gemeinderates am 2.2.2017 stand die geplante Erhöhung der Kitagebühren (siehe vorheriger Beitrag hier) auf der Tagesordnung. Die Diskussion in den vorberatenden Ausschüssen zu diesem Thema war sehr widersprüchlich. Mehrmals änderten Gemeinderäte ihr Abstimmungsverhalten, Anträge unterschiedlicher Art wurden gestellt.
Es war kaum zu erwarten, dass die beantragte Erhöhung auf 40% Elternumlage abgelehnt werden würde. Wider Erwarten hatten jedoch einige Gemeinderäte quasi über Nacht Ihre Meinung (und ihr Abstimmungsverhalten) geändert. Das betraf auch Mitglieder der CDU-Fraktion (Antrag hier einsehen), die völlig unerwartet nun auch eine Beitragskostenbegrenzung auf 30% des umlegbaren Elternbeitrages beantragte (mit einer Maximalhöhe von 240 €). Dies war fast deckungsgleich mit dem von uns eingereichten Antrag, eine 30%ige Kostenbegrenzung (noch ohne konkrete Beitragsgrenze) vorzunehmen.
Letztlich wurde nur über den Antrag der CDU abgestimmt, der aber dem Antrag unserer Fraktion entsprach (Antrag hier einsehen). Die Mitglieder beider Fraktionen stimmten geschlossen der dann in diesem Sinne geänderten Beschlussvorlage zu (11 Stimmen). Alle andern Gemeinderäte stimmten dagegen (10 Stimmen)!
Wie geht es weiter? Weiterlesen

Kinderbetreuung noch bezahlbar?

Demonstration in Barleben gegen die geplanten Kitabeiträge. 21.01.2017

 

Wie teuer ist ein kommunaler Kita-Platz in Barleben? Wer denkt, das wäre einfach zu beantworten, irrt. Eines aber hatten kritische Gemeinderäte schon lange bemerkt – viel teurer als in manch anderer Gemeinde. Nun, nach mehreren Anläufen, wurde wieder einmal kalkuliert und das Resultat Eltern sowie gemeindlichen Entscheidungsträgern vorgelegt.
Zum Vergleich: Die Kosten für einen 10 h Krippenplatz betragen in der Kita „Gut Arnstedt“ 1160 €, in Wolmirstedt ca. 950 €, in der Niederen Börde 1060 €, aber in unserer Kita Meitzendorf 1557 € (alle diese Zahlen sind öffentlichen Vorlagen zu entnehmen).
Die meisten Eltern interessiert das nicht, wichtig ist nur der Elternbeitrag, den sie zahlen müssen. Aber genau das wird jetzt zum Problem. Weiterlesen